Versicherung ohne Versicherungsschein kündigen
Hallo. Meine Oma (91 Jahre) ist vor kurzem zu mir gezogen und ich kümmere mich um all ihre Finanzen. Da sie im Moment einen finanziellen Bedarf hat (sie findet die neuen Hörgeräte nicht mehr und die Krankenversicherung zahlt keine neuen, welche knapp 2000,- € kosten sollen, da die anderen ja neu waren) überlege wir, ihre LV zu kündigen. Ich habe allerdings all ihre Unterlagen gewälzt und finde keinen Versicherungsschein. Jetzt ist allerdings mein Onkel gekommen und behauptet, dass meine Oma ihm das Geld zugesichert hat, da meine Mutter das Geld auch schon bekommen hätte. Da meine Mutter aber jetzt schon viele Jahre verstorben ist, kann man das nun nicht mehr nachvollziehen. Meine Oma allerdings behauptet, dass das was mein Onkel behauptet nicht stimmt. Nun zu meiner Frage (sorry), soll meine Oma jetzt eine Verlusterklärung bei der Versicherung abgeben, oder könnte das eventuell Ärger geben, falls mein Onkel doch den Versicherungsschein hat (er äußert sich nicht dazu, außerdem soll er nicht unbedingt wissen, dass sie es kündigen will). Fakt ist, dass meine Oma jetzt Bedarf hat und das sie hart für das Geld gearbeitet hat. Wenn sie irgendwann nicht mehr ist und es ist noch was übrig, kann er es ja bekommen. Aber sie soll auch nicht ihr restliches Leben damit verbringen sich nichts mehr zu gönnen (wie z.B. Hörgeräte), nur damit er dann nach ihrem Ableben davon profitiert. Ansonsten hält sich nämlich sein Interesse gegenüber meiner Oma leider sehr in Grenzen.
6 Antworten
Am besten Sie wenden sich an den Versicherer. Die Versicherungsscheinnummer entnehmen Sie dem Kontoauszug. Lassen Sie den Versicherungsschein kraftlos erklären und einen neuen Versicherungsschein ausstellen. Alles am besten durch Ihre Großmutter abzeichnen lassen.
Die Kraftloserklärung erhalten Sie durch Antrag beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Den können Sie dort als Vertreterin Ihrer Großmutter persönlich stellen. Lassen Sie sich von der Oma bevollmächtigen.
Wenn Sie den neuen Versicherungsschein mit Unterlagen in Händen halten, können Sie sehen, ob es sich um einen reine Todesfallabsicherung oder eine Sterbegeldversicherung handelt. Dann ist immer noch Zeit zu entscheiden, was zu tun ist.
Wenn Deine Oma mit 91 noch in eine LV einbezahlt ist das vermutlich eine reine Todesfallversicherung, bei der möglicherweise bei einer Kündigung gar kein Kapital zur Auszahlung kommt - vielleicht etwas Dividente. Sollte man zuerst einmal mit der Versicherung klären.
Sollte es eine Kapitallebensversicherung sein rate ich von einer vorzeitigen Kündigung ab, da dies nur mit erhebliche Abschlägen vom Auszahlungsbetrag verbunden ist.
Ich würde eher empfehlen bei den heutigen geringen Zinsen ein Anschaffungsdarlehen oder - was allerdings teurer sein dürfte - auf die LV ein sog. Policendarlehen aufzunehmen. Beim Anschffungdarlehen müßte man ggf. die LV hinterlegen oder Du trittst als Bürge auf.
Hallöle, LV Versicherungsnummer vom Kontoauszug... Brief an die Versicherung schreiben....
Betr. Kündigung der Lebensversicherung Nr. Xxxxx Hiermit kündige ich die o.g. Versicherung zum.....
Ob die Oma ihn als Berechtigten eingetragen hat ist unerheblich... das könnte sie auch jederzeit ohne weiteres ändern... also einen anderen Berechtigten eintragen lassen. Sie ist Versicherungsnehmer und kann darüber verfügen wie sie es für richtig hält.
Lieben Gruß vom Saurier
Die Beiträge werden doch vom Konto der Oma abgebucht. Du weißt also, welche Versicherung das ist. Schreibe doch die Versicherung an udn bitte um die Übersendung der jetzt gültigen Police in Kopie. Die haben das alles in ihrem IT-System.
Ich würde erst mal beim Anbiter der LV anrufen. Da kann Euch bestimmt gesagt werden,wie Ihr verfahren sollt.