Verpflichtungserklärung, Einladung abgelehnt
Ich habe eine Verpflichtungserklärung bei unserer Gemeinde gestellt. Ich möchte einen Bekannten aus Kuba einladen. Alle Papiere sind vorhanden, aber der Botschafter der Deutschen Botschaft in Havana/ Kuba hat die den Antrag abgelehnt. Es ist nur eine Kurzfristige Einladung füpr 90 Tage gewesen und gilt für alle Schengen Staaten. Meine Frage : Kann der Deutsche Botschafter diese Entscheidung treffen obwohl ich die Verpflichtungserklärung habe?
1 Antwort
Auf der Seite der deutschen Botschaft in Havanna steht ausdrücklich:
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Visumserteilung. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Das heißt: sobald der Botschafter aus irgendeinem Grund (den er auch nicht mitteilen muss) annimmt, dass das Visum nicht nur zu Besuchszwecken benutzt werden könnte, kann er den Visaantrag ablehnen. Es gibt eben keinen Anspruch drauf.
Alles vorhanden und bei der Botschaft vorgelegt.
Wie schon geschrieben: trotzdem gibt es keinen Anspruch auf ein Visum.
Außerdem müssen neben der Verpflichtungserklärung ja noch einige andere Papiere vorgelegt werden - Krankenversicherung, Arbeitsbescheinigung von ihm usw. War das denn alles da?