Vermieterbescheinigung, was steht drin?

9 Antworten

Eine Vermieterbescheinigung verlangt die ARGE oder das Wohngeldamt . Dies um die Ausstattung der Wohnung vergleichbar zu machen. Zu dieser Auskunft ist der Vermieter verpflichtet. Eine solche Auskunft die dein neuer Vermieter von euch verlangt, kann der bisherige Vermieter einfach verweigern.

BonniesRanch  27.01.2010, 19:01

Ähm. Eine Vermieterbescheinigung dient nicht um die Ausstattung zu vergleichen.

Kein Vermieter ist verpflichtet, eine solche Bescheinigung, die aussagt, ob der Mieter Schulden hat und die Miete pünktlich zahlt, auszustellen.

anitari  28.01.2010, 10:08
@BonniesRanch

Bei uns wird das was DerHans meint "Aufteilung der Miete" genannt. Da muß der Vermieter Angaben zu u. a. Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer usw. usw. machen.

anitari  28.01.2010, 16:56
@BonniesRanch

Hallo BonnisRanch, nein ich irre nicht. Mag sein das das in den jeweiligen Bundesländer unterschiedlich gehandhabt wird. In Brandenburg bekommt der Mieter bei Beantragung von Wohngeld ein Formular welches vom Vermieter mit den von mir genannten Angaben auszufüllen ist. Ebenso verfährt hier die Arge. Erst wenn die Arge ihr OK gibt kommt der Mietvertrag zustande.

anitari  28.01.2010, 17:17
@BonniesRanch

@BonnisRanch: Danke für den Link. Ich könnte mir in den A... beißen. Hab ich doch jahrelang meinen Ex-Mietern die Mietschuldenfreiheit bscheinigt anstatt den Vermieter;-) Sorry, das Wortsopiel konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. Vielleicht sollten wir an anderer Stelle die Begriffe diskutieren.

Vermieterbescheinigung

In so einer Bescheinigung steht, dass man seine Miete immer püntlich gezahlt hat. Falls man das getan hat.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen.

Eine solche „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ soll lediglich bestätigen, dass aktuell keine Mietschulden bestehen, nicht mehr und nicht weniger. Aussagen über Wohlverhalten oder Pünktlichkeit von Mietzahlungen gehören da nicht rein. Nun hat erst kürzlich der BGH entschieden, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, solcherlei Bescheinigung auszustellen. Logischer Umkehrschluss ist, dass eine solche Bescheinigung auch nicht verlangt werden kann.

Wie schon mehrfach geschrieben, ist der alte Vermieter nicht verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen. Beharrt der neue Vermieter dennoch darauf und der alte möchte keine geben, so kann es passieren, das Du die neue Wohnung nicht bekommst. Eine Bescheinigung ausstellen muss der Vermieter nur, wenn der Mieter von Amts wegen (Hartz 4, Sozialhilfe etc.) eine Bescheinigung benötigt.

Ich suche eigentlich jemanden der sowas schonmal beim aktuellen Mieter beantragt hat und somit genau weiß was drinsteht...

Oliver, Support11  27.01.2010, 18:45

Liebe/r niko3000,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Oliver vom gutefrage.net-Support

anitari  28.01.2010, 09:55

Eine vorgeschriebene Formulierung gibt es da nicht. Das handhabt jeder Vermieter anders. Was auf alle Fälle drin steht ist Name und Anschrift des "Nochvermieters", sowie Name und Anschrift des "Nochmieters".