Vermieter will von mir nach ca. 3 Jahren eine angeblich nicht bezahlte Monatsmiete. Was tun?
Hallo,
mein Vermieter hat sich bei mir wegen Nebenkostenabrechnung schriftlich gemeldet. Er weist mich zudem darauf hin, dass ich vor ca. 3 Jahren angeblich eine Monatsmiete nicht bezahlt hätte. Er betrachtet daher die Miete, die ich für den Monat Mai gezahlt habe so, als ob sie für den Monat April gewesen wäre. Wenn ich jetzt also Ende des Monats meine Miete überweise, ist das dann die Miete für den Monat Mai und nicht für Juni. Was kann ich tun? Ich erinnere mich nicht daran, die Miete nicht gezahlt zu haben. Das Schlimme ist auch, dass ich den Kontoauszug von damals nicht finden kann. Was kann ich tun? Danke und Grüße Moni
19 Antworten
Die Verjährungsfrist für regelmäßige Zahlungen wie Mieten oder Nachforderungen und Rückzahlungen von Betriebskosten dauert seit Januar 2002 drei Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem diese Schulden entstanden sind. Mietschulden des Jahres 2009 können also bis zum 31.12.2012 eingefordert werden. Anders verhält es sich, wenn der Vermieter ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet hat: hier entsteht eine titulierte Forderung, deren Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt. Eine private Zahlungsaufforderung oder auch eine außergerichtliche Mahung kann die Verjährungfrist von Mietschulden nicht stoppen (Fachausdruck: hemmen).
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/verjaehrung-von-mietschulden/
was genau heißt ca. 3 Jahre? Sind es mehr als 3 dann ist das eh hinfällig, da offene Forderungen innerhalb von 3 Jahren nachdem sie entstehen eingefordert werden müssen bzw. angemahnt. Geh zu deiner Bank und nenne denen den Zeitraum, die drucken dir dann die Kontoauszüge nochmal aus.
Sind es mehr als 3 dann ist das eh hinfällig, da offene Forderungen innerhalb von 3 Jahren nachdem sie entstehen eingefordert werden müssen bzw. angemahnt.
Das ist falsch, denn es gilt die Ultimoverjährung, d.h. die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres zu laufen...
Wenn das eine April-Miete 2010 gewesen ist und die Mahnung erst im Mai 2013 gekommen ist, kann der Anspruch bereits verjährt sein. Bespreche Dich mit einem Fachanwalt für Mietrecht. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, ist der erste Anruf meist sogar kostenlos.
Vorausgesetzt sie ist berechtigt; in diesem geschilderten Fall, sehr unwahrscheinlich.
Ich glaube nicht, dass wir uns hier lange damit aufhalten müssen, dass eine unberechtigte Forderung natürlich nicht bezahlt werden muss.
Wie kannst Du beurteilen, ob das unwahrscheinlich ist oder nicht?
Wenn das eine April-Miete 2010 gewesen ist und die Mahnung erst im Mai 2013 gekommen ist, kann der Anspruch bereits verjährt sein
Nein, das kann er definitiv nicht, der verjährt erst Ende dieses Jahres...
nachdem was Du schilderst fehlt immer die laufende Miete...wenn Du irgendwann einmal nicht gezahlt hast... um nachzuweisen, dem ist nicht so ....die Banken können Dir Kontoauszüge aushändigen.
In der regel verjährt ein solcher Anspruch nach 2 Jahren
Ich würde Dir den Mieterschutzbund empfehlen.... die sind ziemlich "firm" darin, solche und ähnliche unberechtigten Forderungen abzuwehren.
Zudem sollte eigentlich auch ein Blick in Deine Kontoauszüge helfen... da müsste ja nachzuvollziehen sein, dass Du das geld überwiesen hast oder nicht.
Wenn nicht, trotz der Verjährungsfrist,... würde ich nachzahlen: Aus "Sportsgeist"... ist einfach fair. Und wenn es so sein sollte, dass Du das vergessen hast... ist eine Ratenzahlung bestimmt möglich.
Sincerly, Norbert
wo habt ihr alle das mit den zwei Jahren her? die Verjährung tritt ein drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Mietschuld entstanden ist.
In der regel verjährt ein solcher Anspruch nach 2 Jahren
Diese Antwort ist schlicht falsch, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende...
Die Verjährung von Mietschulden setzt ein mit Ende des Jahres, in dem die Mietschuld entstand, d.h. eine April-Miete 2010 ist forderbar bis 31.12.2013