Vermieter verbieten Nutzung der Fensterläden?

4 Antworten

Sagt dem Vermieter, ihr bezahlt pünktlich die Miete und nutzt das Objekt bestimmungsgemäß; dazu gehört, daß man einen Fensterladen auch zumacht. Wenn der Fensterladen bei Wind aufgeht, soll der Vermieter technisch nachrüsten, wenn ihn das stört.

Er darf nicht verlangen, wann sie auf und wann sie geschlossen sein müssen. Aber er kann verlangen, dass sie fest sind und nicht druch den Wind hin und her rütteln. Also fest zu machen oder öffnen und verriegeln.

Fensterläden, wenn vorhanden, dürfen auch geschlossen werden. Darüber entscheidet der Mieter, wann und wie lange. Sie sind mitvermietet, der Mieter hat das Recht sie nach Bedarf zu nutzen. Verbote sind unwirksam.

Wie verhalten?

Den Vater des Vermieters ignorieren bzw.  ihn darauf hinweisen das er nicht Euer Vertragspartner ist.

Wozu bitte sollen denn Fensterläden da sein?

Nur zur Deko?

Dann hätte man sie fest an die Außenwand schrauben sollen.