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Verliert man sein Recht auf Unterhalt durch Fremdgehen?

gefragt von NutzerinNutzerin am 20.01.2008 um 19:13 Uhr

Ein befreundetes Ehepaar hat gerade riesiges Theater: es geht um Fremdgehen, Scheidung und Schlimmeres...jedenfalls behauptet er, sie sei fremd gegangen und dadurch bekäme sie eh keinen Unterhalt im Falle einer Scheidung. Ob sie tatsächlich fremd ging- keine Ahnung. Aber würde es denn stimmen, dass sie dadurch ihren Unterhaltsanspruch gefährdet?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 20. Januar 2008 19:28
11x
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Quatsch. Schon seit Langem wird nicht mehr nach dem Schuldprinzip geschieden. Da müssen schon sehr gravierende Gründe vorliegen, wenn der Unterhalt überhaupt in Frage gestellt werden kann/soll.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 20. Januar 2008 20:24

Aber ist nicht, im letzten Jahr, das Scheidungsgesetz dahingehend geändert worden?Das Partner,die fremdgegangen sind, keinen Anspruch auf Unterhalt haben? Oder hab ich mich da so verhört?

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 20. Januar 2008 20:32

DAS wäre mir aber ganz neu. Jetzt hast Du mich richtig irritiert. Mal sehen, ob ich da Info´s bekommen kann.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 20. Januar 2008 20:44

Ich denke mal, da hast Du Dich wohl verhört. Zumindest habe ich nichts Diesbezügliches finden können. Aber schau selbst gerne noch einmal nach, viellicht habe ich ja auch etwas übersehen: http://www.scheidung.de/

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 20. Januar 2008 22:05

Dann schau mal weiter unten auf meine Antwort.Das hab ich gefunden.Werd mir deinen Link morgen mal in Ruhe durchlesen.Gute Nacht.


solf1
beantwortet von solf1 am 20. Januar 2008 19:17
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Blödsinn! Diese Männer.. Schlimm! Gruss Solf

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 20. Januar 2008 19:19

nichts hinzuzufügen


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. Januar 2008 19:30
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Einmaliges Fremdgehen gefährdet den Unterhalt auf keinen Fall. Seltenes selten.

Bei HWG, aber auch einer anderweitigen festen, auf Dauer angelegten Beziehung kann Zahlung von Unterhalt im konkreten Einzelfall für den sonst Unterhaltsverpflichteten unzumutbar sein. Im Trennungsjahr aber idR. auch dann nicht.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 20. Januar 2008 19:18
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Männergeschwätz. Den Unterhalt regelt der Scheidungsrichter - und "Fremdgehen" ist kein gesetzlich verbotener Straftatbestand.


schurke
beantwortet von schurke am 20. Januar 2008 19:18
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Nö. die Zeiten sind schon lange vorbei. Wenn es Kinder gibt, die betreut werden müssen, muss er auch für sie Unterhalt zahlen bis ihr eine eigene Arbeitsstelle zugemutet werden kann. Sind keine Kinder vorhanden ist sie so und so nicht unterhaltsberechtigt, ob nun mit oder ohne Fremdgehen. Sie kann ja arbeiten gehen.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 20. Januar 2008 19:24
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Richtig wäre es schon, aber rechtlich ist das nicht haltbar. Er muß für ihren Unterhalt sorgen, wenn sie nich selber arbeiten kann!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Januar 2008 19:19
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Logisch wäre es schon, wenn sie das Eheversprechen und die Treue bricht auch ihr Recht auf Unterhalt aufgibt. Aber so ist unser Rechtssystem leider nicht.

Kommentar von smikschl am 20. Januar 2008 19:35

Zum Glück ist das Gesetzt nicht so. Wo kämen denn da die armen Männer hin?! Am End würde ihnen noch jemand eine Strafe aufbrummen weil sie fremdgegangen sind... ;-)


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 20. Januar 2008 20:27
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Ehebruch kann zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen. Das Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hat entschieden, dass der Anspruch selbst dann verloren gehe, wenn ein über Jahre andauerndes, intimes Verhältnis kurz vor der Trennung des Ehepaares beendet worden und erst nachher wieder aufgelebt sei. Im verhandelten Fall hatte ein geschiedene Frau auf Unterhalt geklagt. Sie hatte über zwei Jahre hinweg ein intimes Verhältnis mit einem Freund der Familie. Die Beziehung war vor der Trennung von ihrem Ehemann beendet worden, weil sich der Freund einer anderen Frau zugewandt und diese geheiratet hatte. Nach der Trennung der Eheleute war die Beziehung allerdings noch einmal aufgeflammt.

Die Richter wiesen die Klage zurück. Begründung: Die Klägerin habe ihren Mann, der ihr vertraut habe, so massiv hintergangen, dass es diesem nicht zugemutet werden könne, an sie Unterhalt zu zahlen. Erschwerend wertete das Gericht, dass die Klägerin ein Verhältnis mit einem gemeinsamen Freund hatte, der dem selben Sportclub angehörte wie das Ehepaar. Dadurch wussten zumindest einige Clubmitglieder von dem Verhältnis, wodurch der Vertrauensbruch aus Sicht des Gerichts zusätzliches Gewicht bekam. Auch Eheprobleme könnten ein solches Verhalten nicht rechtfertigen. OLG Koblenz, 11 UF 1154/98 (Quelle: Focus online)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Januar 2008 20:32
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http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html

vielleicht kann man den tatbestand "fremdgehen" hier unter punkt 7 und 8 einordnen.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 21. Januar 2008 12:10
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Leider ist es nicht so. Das würde mir ne Menge Geld sparen. Wenn sie mit nem neuen Mann zusammenziehen würde, würde sie den Anspruch verlieren.


anonym
beantwortet von vielseitig am 16. Juli 2008 19:10
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fremdgehen wirkt sich grundsätzlich erst auf den unterhaltsanspruch aus, wenn eine nach außen dokumentierte, eheänliche beziehung geführt wird, zB zusammenwohnen, haushaltsführung für den "Neuen" usw


misaki
beantwortet von misaki am 13. Dezember 2008 07:57
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So viel ich weiß, haben wir das Scheidungsgesetz was KEINE Schuldfrage mehr hat.

Gerichtsinfo)))))

Kommentar von Bcdff683f9eee098e376d53a19e2fdd3smallmisaki am 9. Juli 2009 15:49

Hallo

so ist es, und es wäre so denke ich allen mehr wert, wenn man das Scheidungsgesetzt setzt, das keiner bei einer Scheidung für den anderen zahlen müsste,ich würde es mir wünschen.


misaki
beantwortet von misaki am 13. Dezember 2008 07:58
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wir haben ein neues Scheidungsgesetz........Gerichtsinfo, es gibt keine Scvhuldfrage mehr


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