Verliert der "alte" graue Führerschein irgendwann seine Gültigkeit?

7 Antworten

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Nach derzeitiger Rechtslage nicht. Allerdings wenn Du in ein EU - Land umziehst muß er dort während eines Jahres getauscht werden , was der rote Lappen od. die Plastikarte nach derzeitiger Rechtslage nicht muß. Mit den alten 3 er darft Du Kfz- bis 7,5 t fahren, was den Neuen Klassen B und C1 entspricht sowie mit Hängern . Wenn Du allerdings den 2 er auch hasst endet die Gültigkeit der Klasse 2 am 50sten Geburtstag und es ist ien med. Untersuchung vorgeschrieben und eine Umtausch, wer das nicht macht darf nur noch Fahrzeuge bis 7, 5 t führen aber nicht mehr welche unter die Klasse 3 fallen. Ab 2013 ist geplant von der EU - Bürokratie , dass wer eine Führerschein dann erwirbt od. eine altern verliert , bzw. dieser gestohlen wird dieser nur noch für 15 Jahre ausgestellt wird für alle Klassen und dann immer wieder neue beantragt und ausgestellt werden muß, macht eigendlich gar keine Sinn, denn ein Führerschein ist kein Ausweisdokument sonder ien Urkunde über die Fahrerlaubnisklassen, so wie eine Zeugnis über ien Abitur od. eine Berufsabschluß ein solches ist und aus Lebenszeit gilt , selbst wenn es erst nach 2013 erworben wird. Da aber ien Führerschein in Holland nur 10 Jahre gültig ist bzw. in Spaneine nur 5 Jahre und dann verlängert wird, wollen dies dass die Führerscheine überall befristet werden, so dass wer ab 2013 diesen erwirbt dann nur noch auf Zeit das Fahrerlaubnis Zeugnis od. Rechtsdeutsch Führerschein erhält. Die EU verteilt eben die Ungerechtigkeit kollektiv, wir dürfen für die Euroschulden der andern haften und die Führerschein werden ab 2013 kollektiv befristet. Ein Umtausch wird allerdings für Altbesitzer nicht Pflicht , empfiehlt sich aber wenn noch diese Jahr zu machen weil wenn man ihm nach 2013 umtauscht, der neue dann auch nach 15 Jahren ungültig wird, dagegen bei jetzigen Umtausch die Klassen, welche der alten Klasse 3 entsprechen noch unbefristetet umgetauscht werden.

Schlauerfuchs  15.04.2012, 00:42

Als Nachtrag wird noch eingefügt, dass alle Führerscheine welche vor 2013 erteilt werden nur noch bis zum Jahr 2033 gültig seine sollen. Die neuer Fahrerlaubnisverordnung sieht das so vor. Ob das bis 2033 tatsächlich so kommt, wird wohl das Verfassunggericht entscheiden müssen, weil nach damaligen Recht die Fahrerlaubnis unbefristet erteilt wurde und die Besitzstandwahrung gelten sollte was hier nicht berücksichtigt wurde. Aber da leider für Neuerwerber welche nach 2013 den Führerschein erwerben und für Personen welche danach den Führerschein umtauschen dieser auf 15 Jahre befristet gilt , ist es ratsamm den Führerschein bis zum Jahr 2013 noch zu tauschen. Hier ist zu prüfen , dass man für die Klasse 3 die Klassen BE , C1 E , L, M, S, erhält und auf Antrag sogar T und CE 79, letzters nur sofern man noch nicht über 50 Jahre alt ist. Wer Klasse 3 od. klasse 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat , erhält sogar die Klasse A1. Jedoch ist eine Umtausch keine Pflicht, jedoch empfehlenswert wer sehr vile im EU - Ausland fährt. Für USA , Australien ist dies nicht Hilfreich da hier der Int. Führerschein erforderlich ist, einige Bundestaaten der USA erkennen den DT - Führeschein egal ob alt od. neu sogar an.

Ungültig wird er nicht, wenn es alt 3 und 1 ist, nur bei 2. Innerhalb von Deutschland gibt es keine Schwierigkeiten, nur im Ausland wird er nicht mehr anerkannt.

Schlauerfuchs  15.04.2012, 00:50

Ja, die Gültigkeit des alten 2 er endet mit dem 50 Geburtstag danach muß er neu beantragt werden und eine Ärztliches Attest welches ca. 200 Euro kostet über die Fahrtmöglichkeit vorgelegt werden, ferne fallen noch 45 Euro Umtauschgebühr an. Um den Staat kümftig Einahmen zu bescheren, wird jeder neue ab 2013 erteilte Führerschein , egal welche Klasse auf 15 Jahre befristet, dies ist der einzige Grund dieser Regelung. Denn im Gegensatz zum Perso welcher immer über ein aktuelles Passbild verfügen muß, ist ein Führerschein nur eine Urkunde über bestimmte Fahrerlaubnisklassen, zum Führen eines Fahrzeuges, was ein Zeugnis über ein Abi od. ein Gesellenbrief, gleichzusetzen ist, vielleicht wird dies auch bald auf 15 Jahre befristet um den Staat Einahmen für die unötige Neuaustellung zu bescheren.

Bis 2033 müssen alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden umgetauscht werden. Im Ausland macht der Graue aber jetzt schon Probleme.

Daher mein Tipp: den Grauen in diesem Jahr noch gegen eine Kartenführerschein tauschen. ;)

Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig.

http://www.das-auto-blog.de/allgemein/fuhrerschein-ab-2013-nur-noch-befristet-gultig/

Es wird nur ein neues Dokument ausgestellt, es ist also keine erneute Prüfung notwendig.

Schlauerfuchs  14.04.2012, 21:28

Ja, Bundestag und Bundrat zustimmen wird es wohl soweit kommen. Was kommt als nächstes, dass auch Abschlusszeugnisse nur noch 15 Jahre gelten ? Denn eine Führerschein ist kein Ausweisdokument , sondern nur eine Urkunde welche aussagt welche Fahrerlaubnisklassen jemand besitzt, sowie eine Zeugnis was über den Abschluss aussagt. Dies haben die EU - Bürokraten großzügig zugunsten von der Einahme der Verlängerungsgebühr übersehen. Und so wie wir die Euroschulden der andern bezahlen wird wohl auch dies Regelung der EU zum 01.01.2013 umgesetzt werden. Lediglich eine EU - Regelung wurde bisher ausgesetzt weil die das Verfassunggericht verboten hat , nähmlich die Vorratsdatenspeicherung. Glückliche Schweizer und Norweger , welche nicht in der EU sind, dort wurde zwar die EU - Klassen übernommen aber der Führerschein ist bis zum 100 ersten Geburtstag dort gültig u, nur wer dort in der glücklichen Lage ist , muß diesn verlängern. An den beiden Nicht EU - Staaten sollte sich die BRD mal eine Beispiel nehmen.

Eichbaum1963  14.04.2012, 21:43
@Schlauerfuchs

Die müssen gar nicht mehr zustimmen weil schon alles in trockenen Tüchern hängt, umgesetzt in der neuen FeV, gültig ab 19.01.2013.

http://www.buzer.de/gesetz/9597/index.htm (unter Punkt 12)

Naja und über Sinn und Unsinn der EU-Bürokraten brauchen wir beide uns sicher nicht zu streiten. ;)

Schlauerfuchs  14.04.2012, 23:41
@Eichbaum1963

Ja. Leute unter 18 dürfen nicht wählen , da kann man so etwas schon für die jungen beschließen und hinterher war es die EU , so wird die Koalition dennoch wieder gewählt. Als nächstes kommt , dass man für jeden Reifen einzeln eine Fahrerlaubnis benötigt.

Schlauerfuchs  15.04.2012, 00:17
@Schlauerfuchs

Auch wirkt Punkt 12 in der neuen Verordnung Zündstoff, denn zum damaligen Recht bis 2012 wurden und werden alle Fähreerlaubnisse unbefristet erteilt. Da die Leute dies Fahrerlaubnisse nach den Recht erworben haben un in den alten roten EU - Führerschein , " Fähreerlaubnis unbefristet " eingedruckt ist , würde wenn jemand Verfassungsbeschwerde dagegen Einlegen würde vermutlich die Verordnung gekippt werden. Denn schon 1996 sollte die Führerscheinreform kommen, welche dann 1999 kam weil , damals den Inhabern der alten Klasse 3 die Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3 genommen werden sollten ( C1 E , bzw. CE 79 ) damals Klagte jemand und gewann und die Verordnung trat nicht wie geplant zum 01.07 . 1996 in Kraft. Erst als diese Verordnung auf die Besitzstandswahrungsrechte umgeschrieben werden mußte, wurde dann die überarbeitet Verordnung mit Übergangsregelungen zum 01.01.1999 in Kraft gesetzt. In Hinblich auf Nr. 12 Abs 2 besteht in Fall einer Verfassungsbeschwerde auch hier die Möglichkeit, dass es genauso kommt.

Eichbaum1963  15.04.2012, 00:23
@Schlauerfuchs

Verfassungsbeschwerde, DAS wäre ja mal interessant, vor allem wenn das Verfassungsgericht das Zufünftige Verfalldatum tatsächlich kippt.

Mal sehen wie dann dei EU jault. Machen sie dann das Falsche, wissen wir endgültig, dass mit der EU die Demokratie immer mehr flöten geht. :P

Schlauerfuchs  15.04.2012, 00:58
@Eichbaum1963

Ja, bei der alten Regelung wo die EU den Besitzstand des alten 3 er kippen wollte, hat es geklappt, ebenso bei der Voradstatenspeicherung zumindest hier vorerst. Bei der EU ist leider das Problem, dass das Perlament nur beratene Funktion hat, so wie in Bayern dies der im Jahr 2000 abgeschaffte Senat hatte und die EU - Kommission zwar die eigentliche Macht und die ist nicht Demokratisch gewählt sondern ien Beamtenapparat, welcher ien auf 5 Jahre ernannte EU - Kommissar vorsteht. Aber das färbt schon bei uns ab , hat zwar mit den Thema nichts zu tun , aber wie heute leder lesen mußte will man die Redefreiheit der Abgeordneten beschränken, was ein Rückschritt aus 50 % alte Zeiten des Politbüro wäre und 50 % EU - Bürokratie ohne Kontrolle. Wo ist bloß die gute alte Demokratie geblieben mit welcher unser Vorfahren die BRd 1949 gegründet haben, durch Widervereinigung und EU geht diese leider verloren, was unabsehbare Folgen für die Zukunft haben wird. Unser Kinder welche ich bisher noch nicht habe , erwartet nichts gutes....

Eichbaum1963  15.04.2012, 01:06
@Schlauerfuchs

Ich sage nur noch "Demokratur" dazu. ;)

Schlauerfuchs  15.04.2012, 02:45
@Eichbaum1963

Ich würde es Parteindiktatur nennen. Wirklich demokratisch mit Ihren Volksabstimmungen ist nur die Schweiz, dafür aber leider sehr konservativ.

Eichbaum1963  15.04.2012, 10:23
@Schlauerfuchs

Parteiendiktatur

Klar, merkt man, jetzt wollen sie noch das Rederecht der Abgeordneten einschränken - nur noch der darf Reden der die Freigabe der Fraktion hat...

Schlauerfuchs  17.04.2012, 14:00
@Eichbaum1963

Ja, der Witz ist , dass bis 2033 noch 20 Jahre sind und dann erst jemand vor das BVG ziehen wird wenn sien Schein obwohl darin steht " Gültigkeit unbefristet " abgelaufen ist, falls die BRD dann noch existiert od. nur noch eine Provinz der EU ist. Auch wurde wieder alle möglichen Verschärfung in FEV eingebaut von der Einführung der Klasse A 2 und den erneuten Prüfung für den Aufstieg in A bis dass M in T nicht mehr eingeschlossen ist.

zur Zeit ist er noch unbegrenzt gültig, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Regierung dieses irgendwann ändert und dann müssen die alten in neue umgeschrieben werden.

Nein, er wird nicht ungültig.

Aber im Ausland kann es sein, dass die den nicht mehr annehmen wollen. Da gab es schon mehrfach Probleme.

Eichbaum1963  27.03.2012, 13:02

Doch, 2033 ist auch mit dem Grauen sense. ;)

Schlauerfuchs  15.04.2012, 02:52
@Eichbaum1963

Leider auch für den roten und die Karte , wenn kommt , dass alles 2033 ungültig wird und umgetauscht werden muß. Das ist schlimm für alte Leute , den die trauen sich vielleicht nicht mehr zum Amt , so kriegen die die " alten " Fahrer durch die Hintertür weg. Dies zeigt auch die gefälscht Statistik , denn dies lautet dass nur 8 % der Unfallverursacher über 65 Jahre alt sind, aber 61 % von diesn 8% haben den Unfall mit od. ganz verschuldet. Und plötzlich heißt es 61 % der Senioren bauen Unfälle und es löst ien Diskusion aus, welche unötig ist welche den grob sinnentstellenden Vortrag mit den Zahlen. Auch ist blöd wenn man Diplomat od. Arbeiter in Ausland ist, dann kommt man Heim , hat den Stichtag zum Umtausch verpasst weil die DT - Botschaft das Ding nicht Umtauscht und hat keine Fahrerlaubnis mehr und soll das Ding nochmal machen , was mit über 30 wenn der Entzug nicht selbst verschuldet ist nicht zumutbar ist, alles das ist in der neuen Fahrerlaubnisverordnung welche zum 19.01. 2013 in Kraft treten soll nicht durchdacht worden.