Verletzt das Versenden von privaten Nachrichten Anderer gegen das Persönlichkeitsrecht?

2 Antworten

Die Veröffentlichung der privaten Nachricht stellt nach Ansicht des OLG Hamburg eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Das ist tatsächlich nicht legal, Person B hätte dein Einverständnis einholen müssen. Du wirst jedoch keinen Richter finden, der da etwas macht, das wird sofort wegen Geringfügigkeit geschlossen. Es sei denn es handelt sich etwa um Kontodaten, Nacktbilder oder besonders intime Aussagen.