Verkehrsrecht Betriebserlaubnis?

1 Antwort

Hallo JMAN90,

ob der Verkäufer hier bewusst was verschwiegen hat, lässt sich nur erraten. Es ist ja nicht auszuschließen, dass er das Fahrzeug selber so übernommen hat und den Mangel selber gar nicht bemerkt hat.

Offensichtlich hat ja nicht einmal der TÜV-Prüfer den Mangel erkannt.

Aber ungeachtet der Tatsache, ob der Verkäufer den Mangel nun kannte oder ihn nicht kannte, so entspricht das Fahrzeug nicht des zugesicherten Zustandes, so das ein Sachmangel vorliegt der vom Verkäufer behoben werden muss, insofern die Sachmängelhaftung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Bei einem gewerblichen Verkauf, kann die Sachmängelhaftung übrigens nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

Kommen wir zu der polizeilichen Seite.

Erst einmal zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlöscht nicht automatisch, nur weil die Anbauteile keine ABE haben, sondern nur dann wenn:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

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§ 19 StVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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Aber gehen wir mal davon aus, dass einer der drei Punkte vorlag und die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist.

So war die Polizei zweifelsohne berechtigt die Weiterfahrt zu untersagen.

Was den Bußgeldbescheid angeht, so ist dieser nur gerechtfertigt, wenn dem Fahrer mindestens ein fahrlässiges Handeln vorzuwerfen war. Konnte er als Laie die Mängel nicht erkennen, hat er auch nicht ordnungsgemäß gehandelt, so dass sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen könnte.

Wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann er nicht belangt werden, weil die Versicherung schlichtweg nicht mit durch das erlöschen der Betriebserlaubnis erlöscht.

Zusammengefast: Der Fahrer hat nicht Ordnungswidrig gehandelt, wenn er als Laie nicht erkennen konnte, dass die Anbauteile nicht original waren. Auch liegt keine Straftat vor, weil der Versicherungsschutz nicht erloschen ist.

Meines Erachtens nach ist der Verkäufer aufzufordern auf seine Kosten im Rahmen der Sachmängelhaftung die Mängel zu beseitigen und für eine neue Betriebserlaubnis zu sorgen.

Schöne Grüße
TheGrow

JMAN90 
Fragesteller
 24.04.2016, 08:30

Hallo The Grow. Der Fall ist wirklich so eingetreten. Ich habe in stark vereinfacht. Der Zweirad meister hat mir sein Motorrad aus erster Hand verkauft und dieser ist sehr erfahren. Aber am Montag gehe ich zum Rechtsanwalt. Troztdem vielen Dank