Verkauf von Privatwagen an Geschäft

4 Antworten

Die UG ist eine Kapitalgesellschaft. Einlagen gibt es da nicht. Es ist eine juristische Person, mit welcher Du, wenn Du vertraglich vom Selbstkontrhierungsverbot des §181 BGB befreit bist, Verträge abschließen kannst (und musst).

Merk Dir die folgede Phrase, dann weisst Du immer, wie Du handeln musst, nämlich:

WIE UNTER FREMDEN DRITTEN

Preis fürs Auto, wie mit einem fremden Dritten, Vertrag, natürlich genau so.

Privat bist Du KEIN Unternehmer, die UG ist Unternehmer. Also kannst und darfst Du keine Mehrwertsteuer für den Verkauf in Rechnung stellen.

Natürlich kann die UG für die laufenden Kosten die Vorsteuer abziehen.

Nutzt Du das Fahrzeug jedoch privat mit, dann musst Du ein Fahrtenbuch führen, oder 1% des Brutto Inlands Neupreis pro Monat für USt und Lohnsteuer im Rahmen Deines Geschäftsführer - Anstellungsvertrages versteuern.

Fahrtenbuch führen ist mit erheblichem Aufwand und Risiko verbunden.

Steuerberater helfen gern bei ausführlicheren Auskünften. Meist ist es billiger, Geld in Beratungen zu investieren, als HINTERHER um Hilfe zu rufen.

Du kannst das Auto ohne weiteres in die UG einlegen. Es ist der Zeitwert zu bestimmen und zu aktivieren. AfA für die Restnutzungsdauer (normale Laufzeit, 6 J, sofern Wagen älter kann man ruhig auf 2-3 Jahre gehen ,wenn der Wagen noch gut in Schuss ist, weil z.B. wenig km).

Die VB können sofern diese von der UG übernommen werden dann passiviert werden.

Die UG muss dann auch als Eigentümer in die Papiere.

Ein positiver Saldo aus Restwert Pkw abzgl. Verbindlichkeit hat dann als Gegenposten die Kapitalrücklage.

Wenn Du den Pkw auch zu außerbetrieblichen Gründen nutzt hast Du in der Gehaltsabrechnung noch den geldwerten Vorteil mit der 1 % Regelung zu ermitteln.

Ups bin ja gar nicht auf die USt eingegangen. Da du den Pkw privat gekauft und genutzt hast ist bei einem Verkauf an die UG KEINE UST zu berechnen. Sofern Du es trotzdem machst, schuldest Du diese Steuer dem Finanzamt nach § 14 c UStG.

Trost... wenn die UG den Wagen verkauft ist auch keine USt an das Finanzamt abzuführen. Einzige Ausnahme wäre, wenn z.B. ein neuer Motor /Getriebe o so was eingebaut/ausgetauscht wird, ist dann zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch der Restwert des eingebauten Teil zu ermitteln und wieder mit USt zu belegen (in meiner prakt. Tätigkeit noch nie vorgekommen, also nur theoretisch... )

Hallo, den Kaufvertrag musst du machen, er sollte sich an einem reellen Wert orientieren, sonst hast du gleich Ärger mit dem Finanzamt. MwSt wird schwierig, da du als Privatmann ja keine Steuer ausweisen kannst, allerdings über die Leasingraten schon.Sprich doch mal mit dem Leasinggeber über die Übernahme in die Firma, da die einem Verkauf ja eh schon rein rechtlich zustimmen MÜSSEN.

RautenMiro  22.10.2010, 10:46

Warum sollen das ausgerechnet Leasingraten sein, Privatleute finanzieren eher.... :-(