Verkauf von Alleineigentum (Haus) vor oder nach der Scheidung besser?
Hallo!
Ich habe eine Frage und würde mich über Anregungen freuen :-).
Zwei Ehegatten woll sich scheiden lassen. Einer der Ehegatten hat während der Ehe von seinen Eltern eine Immobilie geschenkt bekommen. Er ist also der Eigentümer. Die Schenkung würde wohl nach 1374 II BGB dem Anfangesvermögen zu gerechnet werden. Nur ein eventueller Wertzuwachs würde wohl im Rahmen des Zugewinnausgleichs Berücksichtigung finden.
Der Ehegatte, der Eigentümer, möchte seine Immobilie nun verkaufen und fragt an, ob er dies besser vor der Scheidung tun soll oder ob er damit warten soll bis die Scheidung durch ist. Was wäre wohl günstiger für ihn ?
Vielen Dank !!
5 Antworten
Das ist sehr schwer zu sagen, da beim Scheidungstermin auch die finanzielle Frage geregelt wird. Die geerbte Immobilie gehört als priviligierter Zugewinn zum Anfangsvermögen (unter der Annahme beide Ehepartner stehen nicht gemeinsam im Grundbuch). Der Vermögenszuwachs durch Wertsteigerung ist als Zugewinn hälftig zu teilen.
Der Verkehrswert der Immobilie wird nun durch Sachverständige geschätzt. Und hier liegt die Crux begraben, denn der geschätzte Verkehrswert kann daneben liegen. Wird die Immobilie verkauft, dann liegen echte Zahlen vor.
Ich würde eher sagen, wenn eine Gütertrennung besteht, geht der andere Ehepartner leer aus.
Das sollte er seinen Scheidungsanwalt fragen.
Das klingt aber eher nach Studium als einen persönlichen Fall. Außerdem gehts nicht darum Probleme hier weiter zu reichen, sondern selbst zu helfen.
Vielen Dank für die Antworten :-)
Inzwischen habe ich folgendes herausgefunden. Im Falle der Schenkung durch Angehörige (bspw. ein Haus) nimmt das Gesetz eine besondere persönliche Beziehung zwischen Schenker und beschenkten Ehegatten an. Auf dieser Grundlage wird dann davon ausgegangen, dass der Schenker ausschließlich den bedachten Ehegatten begünstigen will und nicht die Eheleute gemeinsam. Deshalb muss der Ehegatte diesen geschenkten Gegenstand im Fall einer Scheidung auch nicht mit dem anderen teilen. Dies gilt auch im Fall einer Veräußerung des geschenkten Gegenstandes (hier: das Haus). Hier bleibt auch der Veräußerungserlös beim Ehegatten - er muß diesen nicht mit dem anderen Ehegatten teilen. Nur ein durch die Veräußerung über den ursprünglichen Wert des Grundstücks hinaus erzielter Gewinn muß der Ehegatte mit dem anderen teilen (Zugewinnausgleich). Ist ein solcher Gewinn zu erwarten, wird es eher günstiger sein, das Haus nach der Scheidung zu verkaufen. Außerdem ist zu beachten, dass der Ehegatte, der über große Teile seines Vermögens verfügt, unter Umständen die Zustimmung des anderen Ehegatten benötigt. Sonst wäre der Verkauf unwirksam.
Vielleicht gibt es noch weitere Meinungen und Aspekte ? :-)
Ich glaube wenn er es vor der Scheidung verkauft, gehört das Geld beiden Ehegatten und müsste danach aufgeteilt werden. Also lieber bis nach der Scheidung warten.
nein! Nicht in einer Zugewinngemeinschaft