Verkauf von Alkohol an Minderjährige

8 Antworten

Beide, weil der Azubi kontrollieren muss und der Betrieb dafür verpflichtet ist, es jedem Mitarbeiter klar zu machen.

Könnte mir durchaus vorstellen, dass auch den Azubi eine Schuld trifft. Dies wurde ihm doch bestimmt gesagt, dass dies nicht zulässig ist.

Man kann nicht alles auf den Betrieb abwenden. Man hat auch selber eine Teilschuld. Geldstrafe oder Verwarnung, wenn es das erste mal ist. So würde schätze ich die Strafe ausfallen.

Kommt drauf an. ;) Minderjährige dürfen durchaus Alkohol verkauft kriegen ab 16 - nur nicht alles (außer ist ein Erziehungsberechtiger dabei).

Beide weil es beide nicht dürfen