Verkauf bei Kleinanzeigen Konsequenzen?

4 Antworten

Du brauchst da keine Sorgen zu machen sicher wird er es versuchen aber über Kleinanzeige und Paypal wird er nicht das Geld zurückbekommen.

Das du ihm anbietest was Geld zurückzubezahlen ist freundlich aber kein Muss.

Wenn er direkt nach dem Erhalt gesagt hätte das da was nicht stimmt kann es schon sein das sie nicht in Ordnung sind aber nach drei Wochen wäre ich schon etwas skeptisch, denn wer weiß was er in der ganzen Zeit mit den Kopfhörern gemacht hatte bzw. mit denen Umgegangen ist und sie vielleicht deswegen kaputt gingen. Auch wird es gerne versucht defekte Ware gegen funktionierende zu tauschen und da viele die Seriennummern oder besondere Merkmale nicht aufschreiben fallen leider viele darauf rein und geben den Käufern dann das Geld zurück bekommen und bekommen defekte Ware die einem gar nicht gehörten und der Käufer hat sowohl das Geld zurück als auch funktionierende Ware.

Für die Zukunft sollte man bei Elektronik immer die Seriennummer und besondere Merkmale auchschreiben/Fotografieren damit man abgesichert ist für den Fall das jemand so einen Tausch machen will.

ToTheMoonAnd 
Fragesteller
 14.11.2023, 12:46

Genau das ist halt auch meine Vermutung. Er wäre angeblich in Urlaub gewesen, aber naja: würde ich auch behaupten, wenn sie nach 3 Wochen nicht mehr gehen würden und ich ein unehrlicher Mensch wäre. Tut mir natürlich leid, wenn die Kopfhörer wirklich kaputt wären, deshalb habe ich das Geld angeboten. Aber die Geschichte mit dem Urlaub sehe ich doch eher skeptisch. In Zukunft werde ich auch die Seriennummer aufschreiben, in den anderen Fällen hatte ich diese ja noch auf der Rechnung, hier leider nicht…

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Es tut mir leid zu hören, dass du Probleme mit dem Käufer hast. Da du in deiner Anzeige klar angegeben hast, dass du keine Artikel zurücknimmst und keine Gewährleistung bietest, bist du nicht verpflichtet, die Kopfhörer zurückzunehmen, oder das Geld zurückzugeben. Da der Verkauf nicht über das Kleinanzeigen-System stattgefunden hat und du keine Beweise für einen Defekt hast, ist es unwahrscheinlich, dass der Käufer von Kleinanzeigen das Geld von dir zurückverlangen kann. Es ist immer wichtig, klare Bedingungen in deinen Anzeigen anzugeben, um solche Situationen zu vermeiden. Hoffentlich klärt sich die Situation für dich!

 In meiner Anzeige stand, dass ich keine Artikel zurücknehme und auch keine Gewährleistung auf die Kopfhörer biete.

Und genau das ist rechtlich falsch.

  • Nicht nur dass der Passus rechtlich nicht mehr haltbar ist und auch falsch, musst du Ware zurücknehmen wenn sie nicht der Tatsache entspricht und die Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, da du verpflichtet bist die Ware in dem korrekten Zustand zu übergeben, wie du ihn beworben hast.
  • Ebenso bist du am Ende in der Nachweispflicht dass du auch exakt den Artikel, in diesem Fall funktionierend, versendet hast.
  • Im gleichen Zug muss der Käufer das Gegenteil nachweisen
und ich leider keinen Nachweis über die Seriennummer habe.

Gerade bei Apple oder hochwertigen Named-Produkten macht man sowas immer.
Foto / Video von dem Produkt wo genau das gut zu sehen ist.

Wenn der Käufer jetzt folglich Kleinanzeigen einschaltet (der Verkauf fand nicht über das Kleinanzeigen-System statt und die Bezahlung über PayPal Freunde), können diese von mir das Geld zurückverlangen?

Kann er gerne machen, damit schießt er sich aber ins eigene Knie.

Denn auch hier habt Ihr euch gegen geltende AGB / TOS von PayPal geschossen.

  • Es ist verboten Geld zu senden
  • Es ist verboten Geld zu erhalten
  • ...bei geschäftlichen Transaktionen über PayPal via Freunde & Familie

Und genau das ist eine Kleinanzeigen Zahlung.

Konsequenz kann sein wenn PP wind davon bekommt: Beide Konten werden dauerhaft gesperrt.

Steht sogar in den TOS unter "Verbotene Aktivitäten", ab Punkt 32 drin.
Kann auch Punkt 36 sein, daher einfach selber ab Punkt 30 - 40 nachlesen.

Wenn der Käufer jetzt folglich Kleinanzeigen einschaltet

Folglich kann er dieses aber nicht, da die Zahlung nicht über OPP gegangen ist.
Ihm bliebe nur der rechtlichen Weg.

Bei 25 € wird das aber ... nunja, teurer werden für den Käufer.

ToTheMoonAnd 
Fragesteller
 14.11.2023, 12:37

Der Artikel hat exakt der Tatsache entsprochen, wie in der Anzeige beschrieben.
Ich habe keinen Nachweis über die Seriennummer, weil ich a. keine Rechnung habe, da es ein Geschenk war und b. weil ich schlichtweg nicht dran gedacht habe, weil ich noch nie in so einer Situation war.

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Comp4ny  14.11.2023, 12:39
@ToTheMoonAnd
Der Artikel hat exakt der Tatsache entsprochen, wie in der Anzeige beschrieben.

Und im Falle eines Verfahrens müssen beide Seiten eben genau jenes Beweisen.
Du A, der Kläger B.

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ToTheMoonAnd 
Fragesteller
 14.11.2023, 12:41
@Comp4ny

Und wenn er einen defekten Artikel hat, zählt das alleine als Beweis? Es ist ja immerhin schon 3 Wochen her, kann ja sein, dass er die Kopfhörer, wie auch immer, ‚zerstört‘ hat. Wie sollte ich denn beweisen können, dass sie funktioniert haben? Reicht es, wenn mein Partner beim Testen dabei war? Er sagt, dass das alleine nicht reichen würde

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Comp4ny  14.11.2023, 12:53
@ToTheMoonAnd
Er sagt, dass das alleine nicht reichen würde

Dann wäre in unserem Rechtsystem eine Zeugenaussage ja belanglos.
Was der Käufer da sagt, ist irrelevant.

Und wenn er einen defekten Artikel hat, zählt das alleine als Beweis?

Wie gesagt, der Käufer muss beweisen einen Defekten Artikel erhalten zu haben. Du kannst ja sehen wann die Ware abgeholt / zugestellt wurde.
Wer nach 3 Wochen ankommt, was übrigens eine beliebte Masche ist genauso wie "ich war im Urlaub", die Ware dann defekt sein soll... schwierig.

Das wiederum kann er ja dann sicher ebenso nachweisen durch Zahlungsbelege / Buchungsbelege etc. die diesen "Urlaub" bestätigen.

  • Kurz gesagt:

Ich würde ihm klar sagen dass er 2 Optionen hat.
1. Er nimmt die 25% Rabatt da an
2. Er soll gerne den Klageweg einschlagen

Mehr würde ich zu dem Thema nicht sagen.

Aber ein Tipp an dich: Schließe zukünftig die Sachmängelhaftung korrekt aus. Gibt im Netz genug Seiten wie es korrekt heißt & wie man sie ausschließt.

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ToTheMoonAnd 
Fragesteller
 14.11.2023, 13:03
@Comp4ny

Gut, dann sollte ich ja im Fall der Fälle abgesichert sein, wenn mein Partner das ja bestätigen kann. Und wenn es eine bekannte Masche ist, spricht das auch für mich. Zumal ich nicht glaube, dass er wegen 25€ den Klageweg geht.

Ich werde mir auf jeden Fall eine passende Formulierung suchen, danke! Allerdings liest man da auch Unterschiede. Wörtlich habe ich in meinen Anzeigen: kein Umtausch, Garantie oder Gewährleistung. Aber je nach Quelle reicht das wohl nicht aus.

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...und die Bezahlung über PayPal Freunde), können diese von mir das Geld zurückverlangen?

Zurückverlangen ja, zurückbekommen nein.

Aber Vorsicht:

Lässt Du Dir Waren oder Dienstleistungen per PayPal Family & Friends bezahlen und PayPal bekommt das mit, dann sieht PayPal das zu Recht als Gebührenumgehung an und kann Dich deswegen auch rausschmeißen.

So wie bei diesem Kollegen hier:

Klicken: PayPal hat mich gesperrt!

Und sorry, das steht alles in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen.

ToTheMoonAnd 
Fragesteller
 14.11.2023, 12:28

Ich meinte, ob Kleinanzeigen sich da einmischt, nicht PayPal. PayPal ist mir, sorry: herzlich egal. Der Grund warum ich das über PayPal Freunde mache, ist nicht um die Gebühren zu sparen, sondern a. weil ich dann nur versichert versende, bei Produkten, die ich für 8€ verkaufe, bezahlt niemand 5,50€ für versicherten Versand und b. weil jeder Idiot mittlerweile den Kundendienst einschaltet, um irgendeinen Grund zu finden, um doch wieder sein Geld zu bekommen und du als ehrlicher Verkäufer stehst dann da. Alles schon erlebt.

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