Verjährungfrist einer Forderung der Kitagebühr aus dem Jahr 2008?

6 Antworten

wenn man so googlet heisst es für städtische kindergartenbeträge würde eine verjährungsfrist von 5 jahren gelten. wenn die gebühr im mai 2008 fällig war, und du den bescheid noch im mai bekommen hast, waren die grade noch rechtzeitig wenn es denn stimmt mit den 5 jahren.

Meines WIssens nach müsste die Forderung verjährt sein und zwar schon Ende 2011. Dabei weiß ich aber nicht, welche Rolle es spielt, dass die öffentliche Hand der Träger des KiGas ist.

erdverbunden 
Fragesteller
 07.06.2013, 11:49

Danke

Die Belege von der Bank bekommst Du ohne Probleme gegen eine Gebühr (die haben auch eine Aufbewahrungspflicht). Ich gehe davon aus, das Du zahlen musst wenn Du nicht belegen kannst das Du es bereits getan hast. Bevor sich das aber ausweitet und Du Mahngebühren zahlen musst (recht schwierig gegen die Stadt zu klagen im übrigen) würde ich erst einmal mit denen telefonieren und parallel schriftlich Widerspruch einlegen.

erdverbunden 
Fragesteller
 07.06.2013, 11:50

Danke, werd ich machen.

Hallo ins forum, mir flatterte jetzt!!!!!!!!!!! - 28.05.2013 eine Forderung der Stadt/ Kitagebühr von ca 170€ aus dem Jahre 2008!!!!!!!!!!! ins Haus.

Die entsprechende Verjährung regelt die kommunale Abgabenordnung. I.d.R. beträgt die Verjährungsfrist hierfür 4 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Somit wären Beiträge aus 2008 mit 31.12.2012 verjährt. Für NRW ist dies z.B. in § 12 Abs. 1 Nr. 4b Kommunalabgabengesetz geregelt.

erdverbunden 
Fragesteller
 07.06.2013, 12:52

Stadt Lübeck, d.h. ich muss recherchieren: kommunale Abgabenordnung? Dankedankedanke erdverbunden

Meiner Meinung nach gilt folgendes = Am 31. Dezember endet nicht nur das Kalenderjahr, sondern es tritt auch die Verjährung für verschiedene Forderungen ein.

Seit dem 1.1.2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind!!!!!

FordPrefect  07.06.2013, 12:38

Das ist grundsätzlich korrekt, allerdings sind kommunale Beiträge genau eine der Forderungen, die separat geregelt werden, und für die § 195 BGB deswegen nicht greift.