Verfahren eingestellt – Akteneinsicht beantragen
Wenn ein Verfahren eingestellt wird, und keine Strafe verhängt wurde, steht der Vorfall dann trotzdem in den Akten und kann irgendwie verwendet werden oder ist das wie ein Freispruch, der keine Auswirkungen mehr auf die Zukunft hat?
Kann jeder Mensch immer Akteneinsicht in seine eigene Akte anfordern?
Gruß und danke!
3 Antworten
Der Freispruch wird intern registriert, im Führungszeugnis o.ä. nicht sichtbar. Also keine Gedanken darüber, dass dein späterer Boss das sieht. Außer du bewirbst dich bei der Polizei :D
Und Akteneinsicht bekommst du meines Wissens nach nur über deinen Verteidiger, privat glaub ich nicht möglich
Kann jeder mensch immer Akteneinsicht in seine eigene Akte anfordern?
IMMER nicht, in Strafverfahren aber schon. Ob eine Verfahrenseinstellung in den "Akten" bleibt und verwendet werden kann, hängt vor allem davon ab, aufgrund welcher Vorschrift das Verfahren eingestellt wurde. Im Führungszeugnis taucht es allerdings auf keinen Fall auf.
Das ist so nicht ganz richtig ( § 147 Abs. 7 StPO)
In den Polizeiakten bleibt der Fall bestehen. Ein Anwalt darf nur im Verfahren selbst Akteneinsicht beantragen. Dein Führungszeugnis bleibt jedoch sauber, da dort nur Verurteilungen vermerkt sind.
Wie lange bleiben dinge in den Akten und ich kann nicht in meine eigene Akte gucken?
Je nach Delikt bis zu einigen Jahren. Akteneinsicht gibt es nur über deinen mit diesem Fall beauftragten Rechtsanwalt.
Im Führungszeugnis tauchen eingestellte Verfahren nicht auf, in den polizeilichen Abfragesystemen verbleibst du noch einige Zeit.
Man hat selbst keine Befugnis Akteneinsicht in der eigenen Strafsache zu beantragen. Das kann nur ein Verteidiger!