Verbraucherschutz oder Anwalt gegen O2?
Ich habe bei einem Onlinegame den Zahlservice über Festnetztelefon (DAOPAY) genutzt und den Betrag mit Rechnungs ID auf mein Telefonkonto zur Abbuchung überwiesen. Aus Gründen die sich mir nicht erschließen wurde das Geld bis Dato noch nicht von DAOPAY abgebucht. Trotzdem habe ich das Geld dort belassen und nicht angerührt damit es, für wann auch immer, für DAOPAY zugänglich ist. Nun hat sich gezeigt, dass O2 sich an diesem Geld für diverse Abbuchungen vergriffen hat. z.B hat O2 die Leihgebühr eines DSL Gerätes von meinem Guthaben abgezogen welches ich verspätet zurück geschickt hatte. Ich wurde auch nicht in einem Erinnerungsschreiben aufgefordert das Gerät zurück zu schicken, was in solch einem Fall üblich wäre, sondern es wurde einfach von dem Geld auf meinem Telefonkonto abgezogen. So verhält es sich noch mit 2 anderen Beispielen. Letztendlich hat sich O2 an Geld vergriffen welches für den Zahlungsverkehr für DAOPAY gedacht war und jetzt nicht mehr vorhanden ist. Meines Erachtens hat sich O2 widerrechtlich verhalten und meine Frage ist ob ich damit zum Verbraucherschutz gehen soll oder gleich zum Anwalt
2 Antworten
Hallo Dodger00,
einen Hinweis, dass das Leihgerät nach Deaktivierung des Vertrages zurück zu senden ist, versenden wir durchaus. Wenn wir eine Abbuchungserlaubnis für dein Konto haben, dürfen wir offene Rechnungen dort auch abbuchen. Was deine Eingangsfrage betrifft - ich würde das erst einmal mit dem Anbieter, also uns, klären.
Lieben Gruß
Sandra
Ich hatte bereits ein Versuch der Klärung mit O2, also euch...welches aber leider unnötigen Kommentaren und der Haltung sich nicht zuständig zu fühlen abgeschmettert wurde. Fakt bleibt, o2 hat sich unrechtmäßig an dem Geld vergriffen. Mittlerweile habe ich gekündigt und einen Anwalt eingeschaltet...der klärt alles Weitere.
"und den Betrag mit Rechnungs ID auf mein Telefonkonto zur Abbuchung überwiesen"
lastschriften gehen bei einem girokonto. aber nicht beim tagesgeldkonto
das kann sein. es wird aber nicht von einem tagesgeldkonto abgebucht. das funktioniert eben nicht
Wie auch immer die das mit dem Anbieter händeln....ich habe meine Verpflichtung gemäß der AGBs erfüllt...und ist hier jetzt auch nicht der Kern des Themas.
du hast deine verpflichtung erfüllt wenn du dem anbieter eine erlaubnis zur lastschrift gibts. die kannst du ihm aber nicht für ein tagesgeldkonto geben weil es da nicht geht.
damit hast du deinen teil eben nicht erfüllt
Ich muss dich korrigieren: Das Zahlungsverfahren per DAOPAY wird mit der mtl. Telefonrechnung zusammen auf das Konto des Anbieters überwiesen.