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Vater meiner Tochter hat gut bezahlten Job gekündigt ,um keinen Unterhalt zahlen zu müssen!!!

gefragt von Mathilda2008 am 14.07.2009 um 19:29 Uhr

Hallo,

der Vater meines Kindes ( 11 Monate alt) hat seinen Job ( 10.000€) Brutto gekündigt um keinen Unterhalt für Sie und mich zahlen zu müssen. Ich hoffe hier gibt es Mamis oder aber RA´s Dir mir vielleicht sagen können, ob das so einfach geht. Ich habe gelesen, dass dies unter Mutwillig verbucht werden könnte vom Gericht. Der komplette Unterhaltsfall liegt bereit bei Gericht, aber ich habe noch keine Info dazu. Kann man ihn zwingen diesen Job wieder auf zu nehmen? Bekomme ich dann dennoch meinen Unterhalt ( sicher weniger) vom Arbeitslosengeld welches er wohl jetzt beziehen wird...?

Ich habe mich gerade eben erst hier angemeldet und hoffe, dass mir vielleicht jemand etwas weiter helfen kann.

Lg

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Unterhalt x 2.076 Kindsunterhalt x 15

anonym
beantwortet von Atompilz am 14. Juli 2009 19:31
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Dein Unterhalt errechnet sich nach dem Einkommen der letzten Jahre deines EX.
Also ist Kündigung egal.
Ansonsten glaub ich die Geschichte nicht, keiner kündigt so einen Job um der Ex einen auszuwischen

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Juli 2009 19:32

Seh ich ach so - DH

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 14. Juli 2009 19:32

O doch, solche Sturköpfe gibt es!

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 19:37

Stur glaube ich nicht, wenn eher keine Perlen vor die S... werfen.

Kommentar von Atompilz am 14. Juli 2009 19:37

Und ? Er zahlt sdoch trotzdem weiter ....

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 19:39

wovon bitte wenn kein Einkommen ? wo nichts ist kann nichts genommen werden. DAs haben schon ganz andere Grössen durchgezogen.

Kommentar von Atompilz am 14. Juli 2009 19:41

Scheiiss emann bist du dumm, sorry.
Wer 10k Einkommen aht fällt auf 7k runter, da kann er sich die 1.5k Unterhalt locker leisten .

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 19:45

das dumme kannst du Dir mal hinter die OHren schreiben, ich kenn mich da besser aus. Wo sollen noch 7 herkommen ? NUll gibt es erst einmal.Un ein bisschen mehr Anstand könntest Du auch noch üben.

Kommentar von Atompilz am 14. Juli 2009 19:49

lol echt, hast 0 Ahnung .

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 19:50

mach Dir ne Kernspaltung dann ist gut. Dann ist wenigstens noch etwas gutes rausgekommen.


sarrex
beantwortet von sarrex am 14. Juli 2009 19:30
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bei 10 mille tun doch die KU-Kosten net weh

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 14. Juli 2009 19:30

Ja, sehr unglaubwürdig die Sache.

Kommentar von Atompilz am 14. Juli 2009 19:31

Absolut weil der max Satz für die Kinder lieght bei ca 1500 €

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 14. Juli 2009 19:48

Aleandra
beantwortet von Aleandra am 14. Juli 2009 19:36
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Wenn er den Job wegen sowas gekündigt hat und eigentlich in der Lage wäre diesem oder einen anderen Job in dieser Gehaltsklasse nachzugehen, wird eigentlich bei den Gerichten von diesem Gehalt ausgegangen was die Unterhaltsberechnung angeht.

Ich habe jetzt leider nicht mehr die passenden Paragraphen im Kopf, bin mir aber ziemlich sehr sicher dass dem so ist. Dies is gerade wegen solchen Fällen wie bei dir gemacht worden.

Die Gerichte nehmen dann das Gehlat zur Grundlage, welches eigentlich verdient werden könnte und bauen darauf die Unterhaltsberechnung auf. Der Vater muss dann diese Unterhaltssumme zahlen, egal ob er nun diesen Job hat oder nicht. In der Regel nehmen die Männer dann ganz schnell den Job wieder auf um den Unterhalt zahlen zu können...

Frag aber einen Anwalt, der kann dir da wirklich besser helfen und natürlich auch eine wirklich fundierte Auskunft geben

Kommentar von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 19:50

Vielen lieben Dank, denn so etwas habe ich auch gelesen im Netz...es nun auch noch mal von Dir zu lesen...DANKE


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 14. Juli 2009 19:34
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irgendwie ist da aber was schief in der Situation, da sind offenbar beidseitig alte Rechnungen offen, würde sagen. Setzt euch alle zusammen und benehmt euch wie reife Menschen und findet eine Lösung, es geht schließlich um eure Kinder.


anonym
beantwortet von luna2804 am 14. Juli 2009 19:31
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Versteh ich auch nicht...wenn jemand soviel verdient kündigt man doch nicht,nur weil man keinen Unterhalt zahlen will....?!?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Juli 2009 19:33

Genau, den könnte er aus der Portokasse abdrücken, aber dieser Betrag klingt für mich nicht glaubhaft

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 19:38

klingt wirklich nicht glaubhaft. Ein Hilfsarbeiter mit 1200 Brutto würde sich evtl. dann sogar besser stehen.


widdalein
beantwortet von widdalein am 14. Juli 2009 19:31
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Das ist sehr komplex, such dir einen guten Anwalt, der hilft dir. Aber ganz so einfach geht das nicht!


Piranha84
beantwortet von Piranha84 am 14. Juli 2009 19:30
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der ist doch auch schuld, dass er das kind hat, dann kann er auch dafür gerade stehen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 14. Juli 2009 19:32

Um ein Kind in die Welt zu setzen gehören immer zwei


anonym
beantwortet von Claudia34 am 22. August 2009 09:46
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Hallo, ich muß es leider bestätigen es gibt solche väter. Mein Ex verdiente 2 Jahre lang 1500€ netto als es rauskam das er arbeitet wurde sein lohn gepfändet da er seine mitwirkungspflicht nicht nachkam. Er hat seid dem nur Arbeit aufgenommen wo er unterm Selbsbehalt liegt,veraschte das JA nach strich und faden. Freut sich und lebt zusammen mit seiner Freundin die auch Arbeitet Glücklich zusammen. Jetzt habe ich Strafantrag gestellt das Lachen wird ihm noch vergehen.

Kommentar von angelorosso am 13. Dezember 2009 23:23

Strafantrag für was? Wenn er das offiziell nicht verbucht??? Seine Perle muss ja nichts zahlen oder ist in der gemeinschft der beiden der Selbstbehalt ein anderer?


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 14. Juli 2009 19:47
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Uns leuchtet es auch nicht ein, warum man so etwas macht. Jedoch bleibt es dabei, der Unterhalt wird über die letzten 3 Jahre berechnet. Warum fragst Du nicht Deinen RA/RAin? Oder hast Du Deine Unterlagen ohne rechtlichen Beistand dem Gericht übersandt?

Kommentar von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 19:59

Mein Anwalt ist im Urlaub und ich habe dieses Schreiben als Abschrift bekommen heute. Ich denke mein Anwalt wird es weiterleiten an das Familiengericht.Ich dachte, dass vielleicht ein paar mehr Betroffene hier sind oder es sogar Anwälte gibt, die es mir beantworten können. Und zum Thema "Komische Geschichte"...so ist es nun mal egal ob eine Kurzschlussreaktion Seinerseits, oder Mutwillig...Fakt ist, dass er die Angabe macht keinen Job mehr zu haben ( selbst gewählt) und keinen Unterhalt zahlen kann.Und das er so gut verdinet hat, ist ja nun mal belegt, denn der Unterhalt für mich und meine Tochter ist berechnet worden. Das geht ja nur Anhand Lohnunterlagen und Steuererklärungen...

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 14. Juli 2009 20:16

Es haben ja einige geantwortet, betroffen oder nicht, richtig war es allemal, was Du hier bei einigen lesen konntest. Mit Einreichung des Antrages bei Gericht gelten andere Spielregeln.


anonym
beantwortet von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 19:42
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Wir streiten schon 11 Monate übers Gericht, trotz Wunschkind von beiden Seiten. Ich denke nicht das es ihm zwingend um den Unterhalt für seine Tochter geht, eher um den für mich. Es wird errechnet was ich 12 monate vor entbindung verdient habe und was er jetzt verdient.Heisst er muss für mich ja auch eine nicht kleine summe zahlen. Mir leuchtet nicht ein, warum man so einen job kündigt...Aber diese Information habe ich per Post von seinem Anwalt bekommen.


anonym
beantwortet von mialena am 14. Juli 2009 19:38
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ich denke nicht, dass der wirklich gekündigt hat, der fährt auf einer ganz anderen Schiene. Versuch einmal bei der Krankenkasse herauszubekommen ob er arbeitet, vielleicht kann Dir dabei ein Steuerberater behilflich sein, wenn Du ein bis zweimal dorthin gehst.

Kommentar von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 19:44

Du denkst er gibt es nur vor??? Heisse Kiste, denn es wird bereits das ganze Unterhaltsverfahren über das Gericht geklärt.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 14. Juli 2009 19:38
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Durch Job Kündigung kann Unterhaltspflicht nicht ausgetrickst werden!

Gilt übrigens auch für Arbeitsreduzierungen, um das Unterhalt zu drücken. dh. der Unterhaltspflichtige wird durch das Gericht so gestellt, als ob er weiterhin das frühere Einkommen bezieht. Damit reduziert sich dann auch nicht die Höhe der Unterhaltszahlungen.

http://www.123recht.net/article.asp?a=28350&ccheck=1

alles andere wird das Gericht entscheiden.

(Auch Hartz 4 Empfänger können sich vor Unterhaltsleistungen nicht drücken, nur weil sie nun weniger Bezüge haben.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 14. Juli 2009 19:41

aber mal ehrlich, wer kündigt seinen Job bei einem Spitzengehalt? Seltsam.


nonaa
beantwortet von nonaa am 14. Juli 2009 19:34
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Das ist echt miies. ich würde nochmals mit ihm reden, und evtl vor Gericht gehen.


Bubumann66
beantwortet von Bubumann66 am 14. Juli 2009 19:34
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Wenn er einen 10000 Euro Job hatte, bekommt er erst mal fettes AlG1. Davon muss er auch Unterhalt zahlen, kann er machen was er will. Als Arbeitsloser hat er einen Selbstbehalt von 770 Euro ;-) Zweitens ist mutwilliges kündigen des Arbeitsplatzes ein Vergehen, was wohl von jedem aufgeklärten Richter in diesem Land geahndet wird. Jetzt frage ich mich nur, wie man mit einem Mann poppen kann, der über 5000 Euro netto im Monat verdient und sich wegen 500 Euro Kindesunterhalt oder so anstellt :-/

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 14. Juli 2009 19:43

NOch steht es jeden frei zu kündigen und einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Evtl. kann der neue Job daneben gehen, so ist das nun mal in der Marktwirtschaft. Das ist eine Auslegungssache und mehr nicht.


anonym
beantwortet von CokeZero am 14. Juli 2009 19:33
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Wenn er keinen zwingenden Grund hatte, seinen Job zu kündigen oder du evtl. einen Beweis hast dass er ihn wegen dem Unterhalt gekündigt hat, ist er am ....! Kann schon sein dass du ewig kämpfen musst mit gericht und so, würde ich dir aber raten es durchzuziehen. Solange er nicht zahlt musst du zur Unterhaltsvorschussstelle. Da bekommst du im Monat bis ca. 200€. Den Vorschuss den du erhälst, muss er aber an den Staat zurückzahlen. Im Endeffekt hat er jetzt nur Probleme!! Wünsch dir starke Nerven und alles Gute für dich und dein Baby!!!


anonym
beantwortet von CokeZero am 14. Juli 2009 19:33
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Wenn er keinen zwingenden Grund hatte, seinen Job zu kündigen oder du evtl. einen Beweis hast dass er ihn wegen dem Unterhalt gekündigt hat, ist er am ....! Kann schon sein dass du ewig kämpfen musst mit gericht und so, würde ich dir aber raten es durchzuziehen. Solange er nicht zahlt musst du zur Unterhaltsvorschussstelle. Da bekommst du im Monat bis ca. 200€. Den Vorschuss den du erhälst, muss er aber an den Staat zurückzahlen. Im Endeffekt hat er jetzt nur Probleme!! Wünsch dir starke Nerven und alles Gute für dich und dein Baby!!!

Kommentar von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 20:04

Vielen Dank


kcykae
beantwortet von kcykae am 14. Juli 2009 19:31
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glaubst du das er 18 jahre arbeitslos bleibt? denn für das kind muss er zahlen ob er will oder nicht und bei 10.000 im monat hatte er auch bestimmt einen hohen Lebensstandard den er bestimmt mit harz IV nicht halten kann...

Kommentar von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 19:49

Ich verstehe es ja nicht, selbst ALG1 sind 60% glaube ich...ich hoffe das gericht wird da nach haken ....


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 14. Juli 2009 19:31
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Ich denke, du bist bei einem versierten Rechtsanwalt besser aufgehoben mit dieser Frage. Ich denke, jeder kann und darf seinen Job kündigen. Was letztendlich dann passieren wird, das wird dir sicher dein Anwalt erklären. Was möglich ist, bzw. wie es weitergehen kann. Zudem weiß ich, dass seine Kündigung keinen Einfluss auf die Zahlungen hat, denn es werden die Einkünfte der letzten Jahre ermittelt und nicht die aktuellen. Hoffe, ich liege so richtig. Ich wünsche dir Kraft.

Kommentar von Mathilda2008 am 14. Juli 2009 19:52

Danke


anonym
beantwortet von Nase1987 am 14. Juli 2009 19:31
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Also ich würde sogar sagen, da er den Job selbst gekündigt hat, das er kein Arbeitslosengeld bekommt, sondern nur HarzIV.

Ob er dann trotzdem zahlen muss ist ne sehr gute Frage, zahlen muss er was, aber wenn er dann nur harzIV bekommt, denke ich mal wird das was bei dir dann ankommt sehr wenig sein.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Juli 2009 19:31
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Ich glaube nicht, dass dies der Grund seier Kündigung war. Der Unterhalt hätte ihm doch nicht wirklich weh getan.


uli67
beantwortet von uli67 am 14. Juli 2009 19:31
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Was zu beweisen wär: Ich meine er schädigt sich selbt mit so einem Verhalten.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 14. Juli 2009 19:30
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Anwalt


jUlchen140
beantwortet von jUlchen140 am 14. Juli 2009 19:30
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soooo vieeel geld & dann kein unterhalt zahel


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. Juli 2009 19:30
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kann er machen, wie er will


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 14. Juli 2009 19:30
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