Vater darf Kind nur alle 2 Wochen für 1 1/2 Stunden sehen, unter Aufsicht. Kurios?!
Hallo,
ich habe einige Fragen zum Thema Sorgerecht. Ich habe jemanden kennen gelernt, der eine eineinhalbjährige Tochter hat. Erst einmal hat er mir erzählt, dass seine Exfreundin ihm das Kind "untergejubelt" hat. Pille ohne Vorwarnung abgesetzt etc. Bei dieser Geschichte habe ich schon geschmunzelt, aber es soll ja schließlich solche Frauen geben ...
Nun geht es mir aber eher um die Sorgerechts-Geschichte und zwar darf er sein Kind nur alle 2 Wochen am Wochenende sehen. Für sage und schreibe 90 Minuten und das NUR unter Aufsicht der Mutter. Ich finde das schon ziemlich hart und kann kaum glauben, dass dies grundlos entschieden wird.
Da ich mich mit diesem Thema nun überhaupt nicht auskenne, würd ich mich über ein wenig Aufklärungsarbeit freuen. Also erstens wüsste ich gerne, wer sowas überhaupt beschließt. Das Jugendamt oder ein Richter? Und kann ein Richter, wirklich nur auf Grund irgendwelcher Aussagen der Mutter, so ein hartes Urteil fällen? Denn ich befürchte, dass da schon irgendwelche Dinge abgelaufen sein müssen, ansonsten kenn ich das nur, dass ein Vater sein Kind alle zwei Wochen ein gesamtes Wochenende sehen kann und das vor allem ohne Aufsicht. Der Kindsvater erzählt halt die ganze Zeit, dass er darum kämpft sie sehen zu dürfen und er sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.
Ich danke euch schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße!
3 Antworten
Das ist eine Massnahme die getroffen wird wen der Vater dem Kind etwas angetan hat oder er Drogen nimmt oder Trinker ist. Das entscheidet der Richter nach Abklärungen durch das Jugendamt oder den Kinderpsychiatrischen Dienst. Einfach nur mal so werden solche Entscheide nicht gefällt. Es braucht ungeheuer viel bis es dazu kommt.
kein richter fällt ein urteil, dass ein vater sein kind nur eine stunde unter aufsicht der mutter sehen darf. wer will das bestimmt haben. es klingt ehr danach, dass die mutter diese auflagen dem kv ggü. auferlegt hat, weil sie es so will. wie alt ist das kind? normal wären alle zwei wochen von fr-sonntag, einen tag unter der woche, alle hälftigen ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. vielleicht sollte er mal mit der mutter zum jugendamt.
eine mutter kann derartiges nicht bestimmen. es gibt keine gesetzliche regelung über art und umfang des umganges, aber eine gängig rechtsprechung. diese siehe oben.... auch ein jugendamt kann derartiges nicht beschließen, sondern nur ein gericht. sollte derartiges ein gericht beschlossen haben, dann muss der vater sehr schädlich für das kind sein.
ich würde raten sofort umgang in obiger ausführung per umgangsvereinbarung zu verlangen mit sofortigem gesprächstermin beim jugendamt. paralell dazu sollte ein anwalt involviert werden um eine umgangsklage vorzubereiten.
Schwirig zu beantworten,da man die tatsächlichen Hintergründe nicht kennt.Seltsam ist das schon!Entscheiden tut das am Ende ein Richter in zusammenarbeit mit dem Jugendamt.Da "könnte" also schon was vorgefallen sein.
Danke euch beiden für diese schnellen Antworten.
Also gehe ich recht in der Annahme, dass selbst wenn eine Mutter "Gerüchte" streut, die sehr schwerwiegend sind um dem Vater zu schaden, erstmal gründlich unter die Lupe genommen werden, bevor es zu einer solchen Entscheidung kommt. Gut, dass ich hiermit bestätigt wurde!
aber wie kann eine mutter sowas einfach so bestimmen? ist es denn nicht gesetzlich festgelegt, dass der kv sein kind alle zwei wochen für das gesamte wochenende haben kann?? diese situation ist wohl auch in klärung mit dem jugendamt. die tochter der beiden ist 1 1/2 jahre alt.