Urlaubssperre vom Arbeitgeber?

8 Antworten

Dies ist meist der Fall wenn Mitarbeiter zu Monatsabschluss gebraucht werden und sonst nur wenig Personal vorhanden ist.

Wiederrum kannst du bei wichtigen Sachen trotzdem den Urlaub einräumen. Dies ist z.B beim Umzug der Fall, da du ja die Sachen jetzt nach deiner Arbeit erledigen musst hast du mehr Stress und somit weniger Arbeitspotenzial in deiner Arbeit.

Dies sieht ein Chef natürlich nicht gerne, kann jedoch dagegen nichts unternehmen.

Ja. Er muss dir lt. Gesetz lediglich Ersatz / Ausweichtermine nennen. Und das wären in deinem Fall ja die anderen 3 Wochen des Monats.

Steht ein unerwarteter großer Auftrag oder unvor­her­sehbar viel Arbeit im Betrieb an, weil etwa viele Kollegen krank sind, herrscht oft Perso­nal­mangel. In solchen Phasen darf Ihr Arbeitgeber wegen sogenannter dringender betrieb­licher Belange nach § 7 Bundes­ur­laubs­gesetz grund­sätzlich eine Urlaubs­sperre verhängen und Ihren Urlaubs­wunsch ablehnen. Ausnahme: In Betrieben mit Betriebsrat darf eine Urlaubs­sperre nur in Abstimmung mit diesem verhängt werden. Die Urlaubs­sperre muss nicht frühzeitig angekündigt werden, sondern tritt in der Regel aufgrund von plötzlich auftre­tenden Tatsachen spontan auf. Streit soll es in solchen Fällen ja nicht geben.

In deinem Fall ist dieses nicht gegeben, da ja eine regelmäßige Mehrbelastung am Monatsanfang vorliegt. Heißt, dein Arbeitgeber muss damit rechenn und kann diesem Abhilfe schaffen - eine Urlaubssperre ist nicht rechtens. Ich würde klagen!

ninebienexx 
Fragesteller
 22.11.2016, 10:32

Gibt es da irgendwelche Regelung die man nachschlagen kann? Mein Chef (Bezirksleiter) ist morgen bei uns und da hätte ich gerne was in der Hand um zu argumentieren. Das Telefonat ist nämlich leider nicht so schön verlaufen (ist nicht das 1. Mal das ich zurückstecken muss) und ich möchte jetzt endlich was dagegen unternehmen.. Es ist ja wie sie sagen jeden Monat das gleiche und diese Urlaubssperre wurde nur auf mich als Einzelperson verhängt.. Danke für die Hilfe

Muhtant  22.11.2016, 10:56
@ninebienexx

§7 Bundesurlaubsgesetz und dann die obige Argumentation.
Alternativ kannst du auch einen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen - einfach mal dort anrufen und die Situation erklären; meistens machen die das kostenlos.

Auch das es nur Sie als Einzelperson betrifft, grenzt an Diskriminierung und ist nicht zulässig.

der Arbeitgeber kann Ihren Urlaubswunsch nicht einfach verweigern, weil er z.B in der Sommerzeit keinen Urlaub gewähren will. Er muss seinen Betrieb so organisieren, dass soziale Gesichtspunkte wie die Urlaubsmöglichkeiten Ihres berufstätigen Partners oder schulpflichtige Kinder berücksichtigt werden können. Steht ein unerwarteter großer Auftrag oder unvor­her­sehbar viel Arbeit im Betrieb an, weil etwa viele Kollegen krank sind, herrscht oft Perso­nal­mangel. In solchen Phasen darf Ihr Arbeitgeber wegen sogenannter dringender betrieb­licher Belange nach § 7 Bundes­ur­laubs­gesetz grund­sätzlich eine Urlaubs­sperre verhängen und Ihren Urlaubswunsch ablehnen. Ausnahme: In Betrieben mit Betriebsrat darf eine Urlaubs­sperre nur in Abstimmung mit diesem verhängt werden.

 

Wenn Sie aber jetzt mich fragen, dann würde ich das mit dem Chef klären, er kann sich nicht drauf verlassen, dass 1 Person 1 Verantwortung übernimmt ... was ist wenn Sie mal krank sind? oder den Betrieb verlassen? Es sollte aufjedenfall geklärt werden, dass es künftig anders geregelt wird.

ninebienexx 
Fragesteller
 22.11.2016, 10:17

Tja krank werden darf man hier auch nicht. Meine Kollegin zB wurde nach 6 Jahrne gekündigt weil sie 20 Tage krank war.. Einen Betriebsrat gibt es leider nicht, und das bei 200 NL in Deutschland, traurig... Jedenfalls steht von dieser Regelung nichts in meinem Vertrag und ich arbeite wie gesgat schon 1 1/2 Jahre hier und sonst kam auch jemand zur Vertretung wenn ich Urlaub hatte. Das hat er jetzt spontan entschlossen weil die anderen Damen wohl keinen Bock haben mich zu vertreten... Die Urlaubssperre soll nur auf mich zutreffen, weder auf meine Kollegen noch auf die Leute mit der selben Position aus anderen Niederlassungen.. Das ich Umziehe interessiert meinen chef (Bezirksleiter) nicht. Ich habe meine privaten Pläne gefälligst erst zu machen wenn mein Urlaub bewilligt ist. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das so rechtens ist.. 

Kommt drauf an was genau du für einen Job ausübst. In deinem Vertrag steht BESTIMMT drinnen, wann die Urlaubssperre ist. 

Bei Einzelhändlern ist meistens der Fall, dass im Januar kaum einer Urlaub nehmen kann, wegen den Umsatzstarken Tagen. (Zumindest ist es bei Möblern so)

Lies mal in deinem Vertrag nochmal nach. Dein Arbeitgeber kann dir nämlich schon den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt verweigern.

ninebienexx 
Fragesteller
 22.11.2016, 10:20

Davon steht nichts in meinem Vertrag. Und er kam mit diesem Verbot jetzt aus dem nichts, ich arbeite wie gesagt schon 1 1/2 Jahre hier und davon war nie die Rede... :/ wenn es von vorne rein klar gewesen wäre hätte ich mich darauf einstellen können, aber so? 

nemesiscallisto  22.11.2016, 16:12
@ninebienexx

Der kann von heut auf morgen selber bestimmen, wie das mit der Urlaubssperre ist. Vielleicht passiert genau zu dem Zeitpunkt etwas wichtiges, wo jeder da sein muss? Rede nochmal mit deinem Chef.