Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel zur Monatsmitte?

1 Antwort

Weder beim alten noch beim neuen AG besteht für den Wechselmonat Anspruch.

Urlaub geht ja nur wenn der AG das auch mit genehmigt. Wird er nicht. Das hat mit der Probezeit nix zu tun. Aber erst wenn Du einen ganzen Monat dort gearbeitet hast besteht Anspruch auf Teilurlaub, auf 1/12 des Jahresurlaubes.

Wenn er kulant ist und auch genehmigt dann wird es gehen. Wär ich AG würde ich es nicht machen.