Urkundenfälschung durch falsche Personalienangabe in der U18 Vereinbarung
Hallo Leute, Ich habe heute als ich den Briefkasten aufgemacht habe einen riesengroßen Schreck bekommen. Ein Brief von der Polizei lag drin, mit der "Vorladung des jugendlichen Beschuldigten" aufgrund von "Urkundenfälschung durch falsche Personalienangabe in der U18 Vereinbarung". Dieses Vergehen ist laut Brief schon etwas länger her, Anfang April fand es angeblich in der Disco statt. Bei uns ist es üblich, dass man (wenn man 17 Jahre alt ist) nur in Begleitung eines 18-Jähringen und einem speziellen Formular, dass den Aufenthalt bis 4 Uhr gestattet (hier müssen Daten des Minderjähringen/ der 18-jährigen Aufsichtsperson und des Erziehungsberechtigten angegeben werden) in die Disco darf. Ich habe die Vermutung, dass ich zum Tatzeitpunkt Anfang April ohne 18-jährigen Begleiter in der Disco war und mir Fantasie-Daten für das U18-Formular ausgedacht habe. Es könnte allerdings auch sein, dass ich mir vor der Disco von irgendjemand der schon 18 Jahre alt ist die Daten von ihm ins Formular habe eintragen lassen... und diese Person falsche Angaben gemacht hat. :( Weiß es leider nicht mehr genau, da es schon über 3 Monate her ist.
Was kommt auf mich zu? Ist die Anzeige gerechtfertigt, obwohl der Tatzeitpunkt schon lange her ist?
PS: Bitte keine Kommentare wie "selber schuld" oder ähnliches, ich weiß selber dass ich Mist gebaut habe und bin auch nicht stolz drauf :'(
12 Antworten
Die Disco-Besitzer sind gezwungen, so etwas zu verfolgen, sie verlieren sonst ihre Konzession. Man sollte so etwas nicht machen. Strafe gibt es auf jeden Fall.
Bevor Du Dich gegenüber der Polizei äußerst solltest Du Dir mal klarmachen, was genau in dem Formular eingetragen worden ist. Hole eine unbeschriebenes Formular für Deine persönlichen Unterlagen. Wird das Formular unterschrieben? Wurde Dein Ausweis kontrolliert? Ist der Inhaber der Disco dazu verpflichtet den Ausweis zu kontrolieren? Wird das ausgefüllte Formular persönlich entgegengenommen oder unbeobachtet in ein Briefkasten gesteckt? Wann wirst Du 18? Wodurch ist der Ladeninhaber berechtigt Deine persönlichen Daten weiterzugeben?
Wie alt bist Du denn? Nimm Dir einen Anwalt. Das kann eine Verwarnung geben oder Arbeitstunden.
Bin 17 Jahre alt, werde Ende diesen Jahres 18
Eigentlich KANN Deine Schilderung keine Urkundenfälschung sein. In § 267 StGB steht:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es muß also ENTWEDER ein bereits bestehendes Dokument im Nachhinein verändert worden sein oder Du mußt das Ding selbst gefälscht haben. Wenn Du nach Deinen Personalien gefragt wirst und dann falsch antwortest, begehst Du keine Urkundenfälschung. Die Urkunde ist ja echt, nur die Daten darin sind falsch. Das ist etwas anderes.
Ich vermute, daß man Dir vorwirft, daß Du einen Ausweis mit - im nachhinein - gefälschtem Geburtsdatum vorgelegt hast.
Also den möchte ich erleben der wegen eines Diskobesuches und dann falschen Angaben bestraft wird. So wichtig sind die diskos nun auch wieder nicht das die Existens von Jugendlichen von dort aus verfolgt werden könnten, zum einen, zum anderen wenn du existierende Daten verwendet hast ist es schon etwas schlimmer.