Urkunden auf englisch in Deutschland akzeptiert?
Hallo,
werden Urkunden auf englisch in Deutschland akzeptiert? Ich möchte mich einbürgern lassen und habe meine Geburturkunde und Heiratsurkunde im Mutterland (Südkorea) in englisch übersetzen (mit Apostille) lassen. Laut BGBl. 2008 II, S. 224 brauchen Dokumente aus Südkorea mit einer Apostille nach dem Haager abkommen keine Legalisation. Würden dann meine Urkunden ausreichen?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!
4 Antworten
amtssprache ist deutsch, also mü+ssen alle behördlichen dokumente auch in deutsch sein. ob es reicht wenn du ne deutsche übersetzung hier beglaubigen lässt oder ob du neue (auf deutsch ausgestellte) papiere brauchst oder ob deine sachbearbeiterin das zeug auf englisch akzeptiert weil englisch ja "weltsprache" ist musst du ausprobieren
Gemäß VBerwaltungsverfahrensgesetz ist die Amjtssprache deutsch
Eine Apostille ist eine Legalisation
Frag deine Einbürgerungsbehörde ob sie wegen der Übersetzung nen Ausnahme machen. Ich kenne keine EB-Behörde die dieses tut. Alle vorgelegten Dokumente müssen durch einen beeideten Dolmetscher übersetzt werden.
Es erfordert für deutsche Behörden eine beglaubigte und zertifizierte Übersetzung, wie man sie bei entsprechenden Büros gegen Gebühr erhalten kann.
Soweit ich weiß ist Englisch okay. Aber frag mal in einem Bürgeramt nach :) denn sicher bin ich mir nicht.
Bin 17. So ganz genau weiß ich über solche Dinge nicht bescheid!!!
:-) War nicht bös gemeint :-)
dann okay :)
Blödsinn (der erste Satz)