Unterschied Notdienst und Notapotheke?

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Notdienst:

Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Apotheke.

Der Notdienst geht von 9 Uhr des einen bis 9 Uhr des anderen Tages, d.h. der Apotheker ist auch nachts in seinem Laden und kann im Notfall die Personen mit dringenden Medikamenten versorgen.

Jede Apotheke hat mehrmals im Jahr Notdienst.

Notapotheke:

s. Apothekengesetz §17,

Wenn 6 Monate nach der Bekanntgabe eines Apothekennotstandes weder eine Zweigapotheke noch eine Apotheke eröffnet wurde, kann einer Gemeinde eine Erlaubnis zum Betrieb der Notapotheke erteilt werden. Die Gemeinde muss jedoch einen Apotheker einstellen.