untermietvertrag mit probezeit

7 Antworten

In diesem vertrag steht was von 4 wochen probezeit

Da könnte genau so gut etwas von 400 Kobolden stehen. Komplett unwirksam.

Mietvertrag mit Probezeit ist mietrechtlicher Unsinn, sprich unwirksam.

"Rausfliegen", im Sinne von gekündigt werden, geht nur wenn Dein Vermieter einen schwerwiegenden Grund nachweisen kann. Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung 3 Monate.

Ohne Grund kann Dir der VM, da er mit in der Wohnung wohnt, auch. Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

Anders sieht es jedoch aus wenn Du das Zimmer möbliert gemietet hast und das aus dem Vertrag deutlich hervor geht.

Natürlich macht es keinen Sinn die Probezeit zu verlängern, denn 4 Wochen reichen eigentlich aus um sich für oder gegen einen Mitbewohner zu entscheiden.

Auf der anderen Seite sitzt dein Vermieter momentan jedenfalls am längeren Hebel. Wenn du dich querstellst, wird er sich auf die Probezeit berufen und dich rauswerfen.

Allerdings würde ich ihn freundlich fragen, warum die Verlängerung der Probezeit nötig ist. Und wenn du Angst hast rauszufliegen, ist es vielleicht besser sich auf die Probezeit einzulassen, als gar keine Unterkunft zu haben.

Was du aber machen kannst und vielleicht auch solltest, ist eine zusätzliche Vereinbarung mit in diesen "Wohnen-auf Probe-Vertrag" zu schreiben. Und zwar dass du, selbst wenn er sich gegen ein Mietverhältnis mit dir entscheidet Zeit genug hast, dir etwas Neues zu suchen. Vielleicht 4 Wochen nach Beendigung was auch immer für eine Vereinbarung getroffen wurde. Ansonsten kannst du Pech haben und der setzt dich von einen Tag auf den anderen vor die Tür.

So, jetzt noch zu einer anderen Sache die auch nicht unwichtig ist. Und zwar geht es um die Miete.

Zahlst du Miete für das Zimmer, wenn ja wie viel? Ich gehe mal nicht davon aus das du die Miete überweis, sondern in bar zahlst. In diesem Fall solltest du auf jeden Fall auf eine Quittung bestehen, aus der eindeutig hervor geht, dass die Zahlung eine Mietzahlung für einen bestimmt Zeitraum/Monat ist.

Zum Beispiel:

QUITTUNG Verwendungszweck: Miete Dezember 2014

Betrag: 150,- EUR

Betrag erhalten


Unterschrift des Vermieters

Es geht nämlich um Folgendes. Solche "Vermieter" wollen zwar gerne und möglichst unkompliziert Kohle verdienen, interessieren sich aber herzlich wenig um die Gesetzgebung.

Und zwar gilt dein Vermieter als Unternehmer und muss die Einnahmen aus Vermietung versteuern.

Dabei ist vollkommen unwichtig ob er auch Gewinne aus der Vermietung macht oder sogar draufzahlt. Das wird eben durch das Finanzamt geklärt. Auf jeden Fall ist die Vermietung eine selbständige Tätigkeit die meldepflichtig ist.

Tut er das nicht gilt dies als Steuerhinterziehung, da ist sich die Rechtsprechung durch zahlreiche Urteile einig. Egal ob die Mieter nie einen Cent gezahlt haben oder das Zimmer nur 2 x die Woche an einen Geschäftsmann vermietet wurde, so die Beispiele aus Urteilen. Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, Mietraum gegen Bezahlung offiziell anzumelden, kann das teuer werden.

Zum anderen ergibt sich aus der Länge, in der du da wohnst auch eine Art Nutzungs- oder Gewohnheitsrecht. Das schützt dich letztendlich auch nicht vor Kündigung, aber eben davor von heute auf morgen auf die Straße zu setzen.

Welche Rechte sich aus einem längeren "Mietverhältnis" ergeben kannst du über den Mieterverein erfahren.

Wichtig wäre eben auch hier belegen zu können das du regelmäßig einen Mietbetrag für die Überlassung von Mietraum gezahlt hast.

Sollte der Tag nun kommen und du bekommst einen richtigen Mietvertrag, solltest du hier unbedingt darauf achten, dass folgende Sachen im Vertrag geregelt sind.

WICHTIG: Das deine Mietzahlung die Nutzung, sowie jegliche Art von Nebenkosten abdeckt. - Das keine Forderungen aus Jahresabrechnungen einzelner Versorger an dich gestellt werden. - Das können zum Beispiel die Jahresabrechnungen für Gas, Wasser oder Strom sein. Eventuell erhöht sich auch das Hausgeld. Das ist der Betrag den Wohnungseigentümer jeden Monat zahlen, für Müllabfuhr, Hausmeister u.s.w.

Falls sowas nicht vertraglich geregelt ist, mietest du eventuell einen Teil der Wohnung und bist prozentual auch an den Nebenkosten beteiligt.

Also da kann man sich wirklich viele lästige Diskussionen oder Schlimmeres ersparen, wenn man mit ein paar Sätzen im Vertrag alles klärt.

Könntest du dich in der Wohnung auch polizeilich anmelden oder musst du dir deine Post woanders hinschicken lassen?

Also wenn du noch Fragen hast, melde dich einfach bei mir. Wenn ich dir helfen kann mache ich das gerne.

StupidGirl  19.12.2014, 14:48
Wenn du dich querstellst, wird er sich auf die Probezeit berufen und dich rauswerfen.

Was erzählst du denn da für einen Unsinn? Die Vereinbarung einer sog. Probezeit bei einem Mietverhältnis ist unwirksam.

Also wenn du noch Fragen hast, melde dich einfach bei mir. Wenn ich dir helfen kann mache ich das gerne.

Davon rate ich dem Fragesteller dringend ab!

heurekaforyou  19.12.2014, 16:32
@StupidGirl

Wirklich ganz toll, was du hier glaubst bemängel zu können. Doch leider hast du glaube ich überhaupt nicht den Sinn der Frage begriffen - Schade!

Was erklärst du mir denn da über die Unwirksamkeit von Mietverhältnissen? Bisher besteht überhaupt kein Mietverhältnis, bestenfalls eine vorübergehende Duldung.

In einem ordentlichen Mietverhältnis sind Pflichten und Rechte der Vertragsparteien geregelt, nämlich durch einen Mietvertrag. Den gibt es aber hier nicht.

Die Zeit die du für unqualifizierte Kommentare verplemperst, solltest besser dazu nutzen, die die Fragen in Ruhe durchzulesen. Und wenn es dir schwer fällt den Inhalt von Antworten zu begreifen, dann frag doch bitte vorher mal nach.

mowo3001  19.12.2014, 16:47
@heurekaforyou

selten so einen Schwachsinn gelesen

In einem ordentlichen Mietverhältnis sind Pflichten und Rechte der Vertragsparteien geregelt, nämlich durch einen Mietvertrag. Den gibt es aber hier nicht.

Vielleicht solltest du die Frage mal genau gelesen

Habe kürzlich einen Untermietvertrag unterschrieben für ein zimmer in ner Eigentumswohnung.

StupidGirl  19.12.2014, 17:02
@heurekaforyou

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Was erklärst du mir denn da über die Unwirksamkeit von Mietverhältnissen?

Die Unwirksamkeit einer Klausel macht nicht das Mietverhältnis unwirksam. Davon habe ich nichts geschrieben.

Bisher besteht überhaupt kein Mietverhältnis

Selbstverständlich besteht ein Mietverhältnis, es existiert schließlich ein Mietvertrag. Dass darin (unwirksam) eine Probezeit vereinbart wurde, macht ihn nicht ungültig und hat mit einer Duldung nichts zu tun.

Die Zeit die du für unqualifizierte Kommentare verplemperst,

Kehre vor deiner eigenen Tür!

anitari  19.12.2014, 15:27
Also wenn du noch Fragen hast, melde dich einfach bei mir.

Besser nicht.

heurekaforyou  19.12.2014, 16:20
@anitari

Du bist ja wirklich ein super Schlaumeier!

Wirklich ganz toll, was du hier glaubst bemängel zu können. Doch leider hast du glaube ich überhaupt nicht den Sinn der Frage begriffen - Schade!

Was erklärst du mir denn da über die Unwirksamkeit von Mietverhältnissen? Bisher besteht überhaupt kein Mietverhältnis, bestenfalls eine vorübergehende Duldung.

In einem ordentlichen Mietverhältnis sind Pflichten und Rechte der Vertragsparteien geregelt, nämlich durch einen Mietvertrag. Den gibt es aber hier nicht.

Die Zeit die du für unqualifizierte Kommentare verplemperst, solltest besser dazu nutzen, die die Fragen in Ruhe durchzulesen. Und wenn es dir schwer fällt den Inhalt von Antworten zu begreifen, dann frag doch bitte vorher mal nach.

Wenn ich kann, helfe ich auch dir!

Und für dich jetzt nochmal den Inhalt der Frage kurz und knapp zusammengefasst.

Ob ein Probe-Wohnen in einem Mietsverhältnis unwirksam ist oder nicht, steht doch hier überhaupt nicht zur Debatte.

In erster Linie geht es darum, dass der Fragende Angst hat aus der Wohnung zu fliegen.

Was glaubst du denn wie der Vermieter reagiert, wenn man ihm Unwirksamkeit und Unzulässigkeiten im Mietverhältnis kommt?

Ja genau, es kommt nicht mal zum Probe-Wohnen, weil du direkt auf die Straße fliegst.

Darum geht es hier und um nichts anders. Hast du das jetzt irgendwie aufnehmen können?

Wäre ich in der Situation, wäre ich längst weg, weil ich sowas nicht akzeptieren würde. Aber auch darum geht es hier nicht.

Leider ist die Situation, dass man entweder dieses Probe-Wohnen akzeptiert und auf einen ordentlichen Mietvertrag hofft oder aber seine Sachen nimmt und auszieht. Ganz einfach.

Rechtliche Möglichkeiten, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen gibt es eben nicht. Auch das ist Fakt.

Wenn hier jemand Unsinn redet weil er den Sinn der Frage nicht verstanden hat, dann bist du das.

anitari  19.12.2014, 17:47
@heurekaforyou
Was erklärst du mir denn da über die Unwirksamkeit von Mietverhältnissen?

Wer spricht denn von Unwirksamkeit des Mietverhältnisses?

Bisher besteht überhaupt kein Mietverhältnis

Doch. Und das seit dem Tag als der Mieter eingezogen ist.

Die Zeit die du für unqualifizierte Kommentare verplemperst, solltest besser dazu nutzen, die die Fragen in Ruhe durchzulesen.

Und Du dafür dich über das Mietrecht zu informieren.

Rechtliche Möglichkeiten, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen gibt es eben nicht. Auch das ist Fakt.

Und nach welchen Fakten/rechtlichen Grundlagen?

boopadoop 
Fragesteller
 19.12.2014, 18:54

Um mal etwas klarheit in das ganze zu bringen..... es gibt einen mietvertrag INKLUSIVE probezeit.

boopadoop 
Fragesteller
 19.12.2014, 18:56
@boopadoop

einen richtigen mietvertrag unbestimmte zeit, nicht begrenzt... und zusätzlich gibt es eine probezeit von 4 wochen die diese woche ausläuft, die er nun verlängern will

anitari  19.12.2014, 19:39
@boopadoop
Um mal etwas klarheit in das ganze zu bringen ...es gibt einen mietvertrag INKLUSIVE probezeit.

Schön. Vertrag wirksam - die sog. Probezeit nicht.

Es ust eine eigentumswohnung. Ucb zahle 350 euro mit internet strom wasser heizung all inclusive. Ich überweise den betrag auf ein sparkonto von ihm.

Es besteht ein unbefristeter Mietvertrag. Probezeiten zur Miete sind im deutschen Mietrecht nicht vorgesehen. Dein Vermieter kann den Vertrag ordentlich unter Angabe eines wichtigen Grundes mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich kündigen, ohne Grund mit einer K-Frist von 6 Monaten oder mit einer K-Frist von 14 Tagen bis zur Monatsmitte zum Monatsende, wenn du allein ein möbliertes Zimmer in der ETW bewohnst.