Unterhaltsvorschussgesetz
Hallo zusammen!
Es besteht vollgende Situation:
Ich zahle im Moment Unterhaltsvorschuss ( 133,00 Euro ). Da das Jugendamt meine Umschulung nicht akzeptiert, muss ich es zahlen, da ich ja in meinem Erstberuf arbeiten könnte. Somit wird vom Jugendamt geschaut, was ich verdienen könnte und somit bin ich Zahlungspflichtig.
Ich mache die Umschulung, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in meinem Erstberuf arbeiten kann. Nun liegt mir dafür auch ein Attest vom Arzt vor, dass ich in den Beruf nicht arbeiten darf und bin somit auf meine Umschulung angewiesen. Meine Frage ist nun,kann ich jetzt verlangen, dass sie den Unterhaltsvorschuss erstmal auf null setzen lassen, bis die Umschulung fertig ist? Und ich danach normal Unterhalt weiter zahle und natürlich die entstandenden Schulden?
Vll hat ja jemand Erfahrung damit.
Danke
7 Antworten
Ich kann Dir nicht ganz folgen: Unterhaltsvorschuß leistet doch das Jugendamt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann oder will. Wenn Du 133 Euro zahlst, wäre das doch der eigentliche Unterhalt, oder verstehe ich etwas falsch? Oder meinst Du, daß Du derzeit nur 133 Euro zahlst, weil Du den vollen Unterhalt nicht leisten kannst? Du solltest versuchen, mit Hilfe des ärztl. Attestes beim Jugendamt eine Herabsetzung zu erreichen. Allerdings wird Dein Schuldenberg dadurch auch immer größer, denn das Jugendamt holt sich sein Geld immer wieder.
Ein Jugendamt kann weder Unterhalt festlegen noch eine Unschulung nicht akzeptieren. Das kann nur ein Gericht. Das musst du dir nicht gefallen lassen. Nimm dir einen Anwalt, wenn du nicht genug Einkommen hast bekommst du PKH. Da du aus gesundheitlichen Gründen umschulst kannst du nicht den vollen oder gar keinen Unterhalt zahlen. Das Jugendamt berät oft nicht seriös. Niemals beim Jugendamt ein weitere Urkunde unterschreiben, denn das Jugendamt steht immer auf Seiten der Kinder. Lass ein Famgericht entscheiden, ob und was du zu zahlen hast. Das Gericht wird per Gutachten feststellen lassen, ob du wirkl. gesundheitl eingeschränkt bist
Nee, auch das kann nur ein Gericht entscheiden.
Wenn Doggcrap nicht leistungsfähig ist, dann unterliegt er auch nicht unterhaltspflichtig.
Wer nicht unterhaltspflichtig ist, der muss auch keinen UVG zurückzahlen.
Wieder mal ein typischer Jugendamtsfall. Die fordern ohne eine Rechtsgrundlage dafür zu haben. Dagegen sollte man vorgehen.
Ich würde auf jeden Fall mit denen vom Jugendamt reden. Nimm Dein Attest mit. Du machst die Umschulung ja schließlich nicht aus Spass und Dollerei. Wenn sich die Mitarbeiter des Jugendamtes damit nicht zufrieden geben, dann sprich mit dem Abteilungsleiter. Denn es ist ja wohl ein Unterschied ob einer zahlen will, aber im Moment nicht kann oder ob er zahlen kann und es einfach nicht macht. Ich sehe gute Chancen für Dich. Und am besten noch alles schriftlich festhalten.
Du selbst kannst nur Unterhalt leisten. Unterhaltsvorschuss würde die Behörde leisten. Das tut sie auch, wenn du leistungsunfähig bist. Natürlich musst du diesen Unterhalt späeter zurück zahlen. Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder unter 12 geleistet. Längstens aber für 72 Monate.
Also ein Attest vom Hausarzt kannst du vergessen. Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst/darfst bist du Berufsunfähig und da könnte u.U. sogar die Umschulung bezahlt werden. Das Jungendamt will/muß den Unterhalt für das Kind sicherstellen.
Ich habe das so verstanden, das das Kind vom Jugendamt eine Unterhaltsvorauszahlung bekommt und Doggcrap die zurückzahlen muß und diese Festlegung trifft das Jugendamt, denn sie wollen ja ihr Geld zurück!