Unschuldig wegen Betrugs angezeigt - Kleiderkreisel
Hallo, ich bin wirklich verzweifelt und hoffe hier auf "gute Antworten" zu treffen. Vor mehreren Monaten wurde mein Kleiderkreisel Account gelöscht, da man annahm es sei ein Zweitaccount und da noch User Geld überwiesen hatten, ich die Ware aber noch nicht verschickte, bat ich den Support meine Email Adresse weiterzuleiten. Eine junge Dame meldete sich, gab mir ihre Adresse usw. (forderte jedoch Einschreiben oder versicherten Versand, was sie kaufte war inkl. Versand 5 Euro, da sagte ich ihr dass das für mich ziemlich ungünstig ist) und ich verschickte die Ware. Später schrieb sie mir ständig das Paket sei nicht angekommen und ich war sehr freundlich, beteuerte aber verschickt zu haben. Am Ende (besonders freundlich war sie nun nicht mehr) forderte sie einen Beleg der Post. Da ich aber den Umschlag selbst frankiert habe und ihn dann in einen Postkasten geworfen habe, habe ich keinen und schrieb ihr das auch. Obwohl ich anbot die Sache anderweitig zu klären, wollte sie immer den -nicht vorhandenen- Beleg sehen. Irgendwann schrieb ich nicht mehr zurück. heute flatterte von der Polizei ein Schreiben ein, ich solle in zwei Wochen zu einer Anhörung wegen Betrugs kommen. Ich habe nichts gemacht, der Frau höflich erklärt, dass ich verschickt habe und es mir leid tut, bin ihr entgegen gekommen und allein dass ich Kleiderkreisel gebeten habe meine Email Adresse weiterzugeben, ist doch Indiz genug, dass es mir wichtig war die Sache zu klären. (nochmal: es handelt sich bei mir um eine Strickjacke von 5€ abzüglich Versand) Was kann ich jetzt machen? Ich habe schreckliche Angst, kann natürlich aber auch nicht beweisen verschickt zu haben. Ich habe doch unversichert verschickt, hat sie da überhaupt das Recht mich dafür zu beschuldigen? Im Endeffekt hafte ich doch nicht dafür. Vielen Dank für alle die das gelesen haben und etwas dazu sagen können.
5 Antworten
Du brauchst dir da absolut keine Sorgen machen. Das ganze ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. D.h., dass sie versuchen könnte die 5€ einzuklagen. Da geht es aber nur um das Geld, nicht um eine Strafe für dich.
Ohne Frage liegt ein Anfangsverdacht des Betruges vor, weshalb die Polizei dich auch vorgeladen hat. Jedoch liegt effektiv überhaupt kein Betrug oder anderes Strafbares Verhalten vor. Dies wäre nur der Fall, wenn du von Anfang an nie vorgehabt hättest die Ware zu verschicken. Dies ist nicht der Fall, also kann dir auch nichts anderes nachgewiesen werden. Die Polizei möchte dich nur befragen um genau das herauszufinden.
Also mach dir keine Sorgen. Du hast von der Polizei überhaupt nichts zu befürchten.
An deiner Stelle würde ich die lächerlichen 5€ zurück überweisen, damit sie Ruhe gibt.
Gruß
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! Das weiß ich sehr zu schätzen :-)
forderte jedoch Einschreiben oder versicherten Versand
eindeutiger gehts wohl nicht
wenn du etwas für 5 euro incl versand anbietest , solltestdu ganz genau reinschreiben, das es sich um unversicherten versand handelt ... oder die versicherte lösung mit entsprechendem aufschlag anbieten
jetzt musst du beweisen, das du es verschickt hast - kannst du nicht ... schxxx
der käufer fühlt sich betrogen und ist nun zur polizei gegangen - ist ja nachvollziehbar
tja - du hast jetzt die arsxxkarte - geh zur polizei und erklär das - du wirst wohl die 5 euro zurück überweisen müßen
verschick nie mehr was ohne beleg - d.h. als paket
Da sie einen versicherten Versand wünschte, trägst du das Versandrisiko.
Aber wegen 5 € wird der Staatsanwalt kein Fass aufmachen und es wird dir wohl nichts weiter passieren ...
Den versicherten Versand forderte sie lange nachdem sie das Geld schon bezahlt hatte. Dann habe ich ihr geschrieben, dass man bei einer 5 Euro Strickjacke ja nicht erwarten kann, dass der Verkäufer 4,50€ für den Versand bezahlt.
Ich glaube nicht das da was kommt. Zahl die 5€ zurück und dann ist gut. Die Anzeige wird garantiert wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.
Der Frau ging es ja sicherlich nicht um das Geld, sondern um Rache (oder wie auch immer man das nennen möchte). Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sie sich damit zufrieden stellen würde. Abgesehen davon, dass ich es theoretisch nicht tun muss, da ich doch gar keine Haftung für den Brief getragen habe.
Die Frau kann nun so oder so nichts machen. Die Polizei wird feststellen, dass kein Strafbares Verhalten vorliegt und sie auf den Zivilgerichtlichen Weg verweisen, welcher bei 5€ Streitwert natürlich nicht zustande kommen wird.
Vielleicht hat die Post den Paketversand dokumentiert.
Es war ein Maxibrief, kein Paket...
das habe ich natürlich auch. Der Wunsch nach dem versicherten Versand kam erst viel später auf, als sie schon längt die 5 Euro überwiesen hatte. Ich habe klipp und klar vom unversicherten Versand gesprochen.