Ungerecht und unbegründet Hausverbot geben?

9 Antworten

Ganz so eindeutig wie hier fast alle behaupten ist die Rechtslage nicht. Ganz grundsätzlich stimmt es natürlich schon, dass der Veranstalter sein Hausrecht nach Ermessen ausüben kann- die Rechtsprechung macht aber bei dem Thema zwei Einschränkungen. Zum einen bei der Diskriminierung (hier eher nicht der Fall)- zum anderen in den Fällen, wo ein Geschäft oder eine Veranstaltung für den Publikumsverkehr geöffnet ist - denn hierbei muss sehr wohl ein sachlicher Grund für das Verbot vorliegen. Würde für dich ja erstmal gut klingen- das Thema sachlicher Grund kann man aber weit fassen. Angnommen du würdest tatsächlich gegen die Sache klagen, dann könnte der Veranstalter (zumindest wenn er es clever anstellt) sich alles mögliche ausdenken- was du entweder in der Vergangenheit "angestellt" hast (abgesehen von der Aussage die meines Erachtens keinen Grund darstellen dürfte) oder wenn dir ein Gericht Recht geben sollte könnte sich der Veranstalter bei der ersten Gelegenheit direkt wieder einen neuen Grund für ein Hausverbot ausdenken. Die Sache ist schon echt ungerecht- der Veranstalter sitzt aber am längeren Hebel. Von daher wäre der einfachste Weg wohl das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.


der >Veranstalter hat Hausrecht. Er bestimmt wer auf die Party darf und wer nicht. Er muss weder dir noch sonst jemanden einen Grund sagen. Da bringt es auch nichts, wenn du per Gericht dagegen vorgehst. Ich denke die einzige Möglichkeit wäre, dich mit dem Veranstalter auszusprechen aber ich denke, dass er so hohe Kosten durch dich hatte, dass ihm dein Wunsch nach Party ziemlich am A***** vorbei  geht...... würde es mir auch.....

Juristisch kannst du nicht dagegen vorgehen. Der Hausherr braucht keinen Grund, um dir Hausveot zu geben. Aber vielleicht würde es helfen, wenn du mal das Gespräch mit dem Veranstalter suchst, zusammen mit deinem Vater.

Ansonsten: Du hast alles richtig gemacht, darauf kannst du stolz sein.

MircoLu 
Fragesteller
 30.10.2015, 13:14

Keine Privatveranstaltung er ist nicht der Hausherr sorry fürs falsche ausdrücken.

Bitterkraut  30.10.2015, 13:16
@MircoLu

Doch, wenn er die Räume für ein Veranstaltung gemietet hat, ist er in dem Moment der Hausherr, hat Hausrecht.

Leider nein, der Besitzer hat das Hausrecht und darf das. Ungerecht hin, oder her, spielt hier keine Rolle.

MircoLu 
Fragesteller
 30.10.2015, 13:12

Ich hab das Falsch erklärt. Der Veranstalter ist nicht Besitzer des Grundstücks das ist die öffentliche Festhalle unseres Dorfes und ledliglich für diesen einen Abend "gemietet"

Bitterkraut  30.10.2015, 13:14
@MircoLu

Das macht keinen Unterschied. In dem Moment, wo er Veranstalter ist, hat er auch das Hausrecht für seine Veranstaltungen. Ich hab meine Wohnung auch nur gemietet und hab trotzdem das Hausrecht.

MircoLu 
Fragesteller
 30.10.2015, 13:15

okay.. Dann wird er auf andere Weise zahlen. Das lass ich mir nicht bieten. Danke für die Infos.

Nein, da kannst Du nichts machen. Die Securety hat in dem Moment Hausrecht und kann jeden abweisen.