Ungefähre Angaben bei Steuererklärung - gefährlich?
Wenn man als Privatperson (verpflichtet) seine Steuererklärung macht, wird eine Vielzahl von Angaben verlangt, die kaum noch oder gar nicht mehr nachvollziehbar sind.
Ist es am sinnvollsten, da eine ungefähre, plausible Berechnung zu machen, oder kann das gefährlich werden?
Beispielsweise:
Wie viele Tage hat man im Jahr tatsächlich gearbeitet, wieviel Urlaub und Krankheit (z.B. wg. Entfernungspauschale)? Steht nicht auf der Lohnabrechnung, ist also nicht mehr nachvollziehbar. Also Anzahl Wochen * 5 - jährl. Gesamturlaub rechnen - ca. 10 Feiertage (weiß nicht genau, wie viele es insgesamt gibt), Krankheitstage schätzen (so 2-4, wenn nichts größeres war), den Rest als Arbeitstage.
Man zahlt für eine Versicherung, die irgendwann im Jahr den Beitrag erhöht, man weiß aber nicht mehr, wann - also einfach den Jahresbetrag angeben, der mit der Erhöhung bekannt gegeben wurde, obwohl der anteilig schon für das nächste Jahr ist.
Es wird gefragt, wann man (vor langem) in seine akutelle Wohnung eingezogen ist, man weiß aber mit Glück nur noch das Jahr - also gibt man einfach den 1.1. des Jahres an.
Geht sowas gut, solange man nicht wirklich betrügt, sondern bemüht ist, soweit möglich wahrheitsgetreue und stimmige Angaben zu machen?
Unterlagen, Kontoauszüge usw. sind allgemein lückenhaft, einiges, wie die tatsächlichen Arbeitstage im Jahr, lässt sich ohne intensive Recherche beim Arbeitgeber (der auch besseres zu tun hat) gar nicht mehr nachvollziehen (es gab auch nie Belege darüber). Ein Normalbürger ist eben keine Sekretärin! Um lästige Formalien zuhause können eben viele erst dann kümmern, wenn sie mit der Steuererklärung die Pistole an den Kopf gehalten kriegen; da können sie auch nichts dran ändern. Sie sind einfach disziplinunbegabt; jeden Tag, auch ohne konkreten Termindruck, erst mal die heimische Bürokratie zu erledigen, alles abzuarbeiten, sauber abzuheften und nach jedem Gebrauch wieder zurück zu legen ist hier nicht möglich.
2 Antworten
Das Steuerrecht hat da eine ganz einfache Regelung. Was nicht nachgewiesen werden kann, kann glaubhaft gemacht werden. Was glaubthaft gemacht werden kann, wird akzeptiert so weit es glaubhaft ist.
Es ist glaubhaft, dass Du zur Arbeit gegangen bist, wenn Du Gehalt bezogen hast. Wenn Du es nicht nachweisen kannst, dann sind 230 Tage glaubhaft. Willst Du mehr Tage, musst Du es nachweisen.
Es ist glaubhaft, dass Du eine Versicherung hattest. Bei der Versicherung geht es nicht um das Jahr für das die Versicherung gilt sondern um den Zeitpunkt, wann die Versicherung bezahlt wurde. Hast Du den Zettel über die Beitragserhöhung oder den Kontoauszug der Zahlung hast Du auch einen Nachweis.
Nachweisen wann Du eingezogen bist kannst Du nie. Du kannst aber Indizien anführen, z.B. wann Du Dich angemeldet hast. Du kannst beim Stromversorger nach eine Bestätigung fragen, ab wann Du Strom angemeldet hast.
Es kann und wird von Dir erwartet, dass Du Dich notfalls um Belege und Nachweise bemühst. Wenn Du das nicht tust, gibt's halt keine Kosten oder das Finanzamt schätzt.
Arbeitstage pro Monat stehen eigentlich in jedem Kalender abzüglich Krankheits- und Urlaubstage und man hat die Tage ermittelt. Ob du nun am 1.1. eingezogen bist oder am 30.6. ist steuerlich uninteressant, es sei denn du hast Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
,Versicherungen , die im Jahr erhöht werden hat man ja nun beide Beträge, den alten und den neuen und es ist nun wirklich nicht viel Arbeit, die Beiträge monatsmäßig zu addieren.