Unfallfragebogen von der Krankenkasse - bekommt mein Freund auch so einen, wenn ich ihn angebe?
Hey nochmal an alle :),
Letzte Woche war ich auf der Party von einem Freund. Ich hab zu viel getrunken, musste von meinen Eltern abgeholt werden und ins Krankenhaus gebracht werden. Ich hatte vorhin schonmal gefragt, ob ich meinen Freund angeben muss. Daraufhin wurde gesagt, dass ich dies nicht müsse. Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich es doch tuen würde, ob dieser dann auch so einen Fragebogen bekommt und ob ich diesen Fragebogen überhaupt ausfüllen muss, weil es ja eigentlich kein Unfall war?
MfG Steffen.
8 Antworten
Wenn du als Minderjährige volltrunken ins Krankenhaus gebracht werden musstest, ist es durchaus möglich, dass der Gastgeber zur Rechenschaft gezogen wird. Sollte die Krankenkasse auch machen, schon als Abschreckung.
Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, warst Du sturzbetrunken und mußtest deshalb ins KKH ...
Und dann ist es wie bei vielen anderen "Unfällen": die Versichertengemeinschaft trägt nur Kosten, die unvermeidbar sind - Komasaufen gehört halt nicht dazu.
Also fragt die Krankenkasse zu Recht: wer (außer Dir selbst) ist dafür verantwortlich?
Wärest Du z.B. angefahren worden, müßte der Fahrer bzw. seine Versicherung die Kosten fürs Krankenhaus zahlen.
Das ist halt in zivilisierten Ländern normal: der , der die Kosten verursacht oder auslöst, bekommt auch die Rechnung :)
WENN Fragesteller minderjährig, kann der Gastgeber trotzdem zur Zahlung heran gezogen werden.
Du Held! Die wollen wissen, ob ein Unfall überhaupt vorlag. Dies wird wohl nicht der Fall sein und die Kosten der Behandlung müssen Deine Eltern selbst bezahlen.
Die Eltern müssen nicht zahlen. Erzähl nicht so einen Quatsch.
Wer denn sonst?
Erst einmal zahlt wie in der Regel auch die Krankenkasse. Bei Minderjährigen prüft die Krankenkasse durch den Versand eines "Unfallfragebogens" wodurch der Gesundheitsschaden entstanden ist und ob evt. ein "Dritter" regresspflichtig ist. Das kann z.B. ein Gastwirt sein, der einem Minderjährigen gesetzwidrig alkoholische Getränke im Übermaß ausgeschenkt hat. Es wäre schön, wenn du daraus lernst, wie viel Alkohol du verträgst.
Hallo,
es ist möglich, dass sich die Krankenkasse auf § 52 SGB V beruft und daher die Krankenhauskosten zurückfordert.
Gruß
RHW
da der Gastgeber fast nie kontrollieren kann, wer wieviel säuft - bleibt nur die Eigenverantwortung