Unfall mit Auto - Totalschaden als Blechschaden verkauft?

6 Antworten

Ich habe vor einem Jahr ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson
gekauft.

OK.

Er versicherte mir, dass dieses Auto makellos sei, es hatte
lediglich einmal einen Blechschaden, welcher behoben wurde.

Es handelt sich also um ein Unfallfahrzeug. Das alleine ist rechtlich relevant im Kontext.

Nun haben wir herausgefunden, dass das Auto bereits einen Totalschaden hatte und der Verkäufer gelogen hat.

Nein, das hat er nicht. Übrigens kann auch ein Blechschaden zum wirtschaftlichen Totalschaden führen, ohne dass das KFZ selbst schwerwiegende Schäden davongetragen hat. Das hängt wesentlich vom Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls ab.

Im Vertrag ist der Punkt "Unfall" angegeben.

Genau das ist der wesentliche Punkt. Ihr habt bewusst und per Vertrag ein Unfallfahrzeug erworben, es liegt also keine Täuschung vor.

Allerdings ohne Beschreibung um welchen Unfall es sich handelt.

Das hätte man vor Abschluss des Vertrages nachfragen müssen. Wenn schon im Kaufvertrag expressis verbis ein Unfallschaden erwähnt wurde, warum hat der prospektive Käufer dann nicht nachgefragt respektive sich das Gutachten von damals zeigen lassen? Der Verkäufer ist seiner rechtlichen Anzeigepflicht vollumfänglich nachgekommen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, rechtlich gegen
den Verkäufer vorzugehen?

Nein.

Alopezie  31.12.2015, 11:48

Ich habe vor einem Jahr ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson 
gekauft. 

OK.

Was bringt das OK.? Machst du das damit du jeden Absatz zitierst und deinen Senf dazu gibst? Wirklich unnötiges OK.

Das kann man als arglistige Täuschung bezeichnen. Allerdings müsstet ihr das beweisen.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet aber nicht, dass der Wert des Fahrzeugs auf NULL gesunken ist.

Ob eine Täuschung stattgefunden hat, liegt dann an dem Preis, den ihr für dieses Fahrzeug gezahlt habt. Vielleicht wurde der Unfall ja berücksichtigt.

FordPrefect  31.12.2015, 12:02

Das kann man als arglistige Täuschung bezeichnen.

Man kann auch grün rot nennen. Weder das Eine noch das Andere hat auch nur ansatzweise irgendetwas mit Arglist zu tun.

Allerdings müsstet ihr das beweisen.

Hier gibt es nichts zu beweisen. Unfall ist Unfall. Solange das KFZ keinen tatsächlichen Sachmangel aufweist, ist das Ganze nicht zu beanstanden.

Interesierter  31.12.2015, 12:02

Eine arglistige Täuschung sehe ich hier nicht. 

Das Auto wurde als Unfallwagen verkauft.

Die Bezeichnung "Totalschaden" sagt nichts über die tatsächlichen Unfallschäden aus sondern besagt lediglich, dass sich eine Reparatur aus damaliger Sicht nicht mehr lohnte. Je nach Restwert des Fahrzeuges ist dieser Punkt recht schnell erreicht.

Der tatsächliche Kaufpreis hat damit nur sehr wenig zu tun.

KfzSVnrw  01.01.2016, 09:59

Das kann man als arglistige Täuschung bezeichnen

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Der TE schreibt nichts zum Kaufpreis und auch nichts zum Schadensumfang! Angenommen das Auto wurde für 2900 € gekauft und kurz vor dem Kauf musste aufgrund des Unfalls eine Tür ausgetauscht werden mit Reparaturkosten von 2500 € und das Auto hatte dabei einen Restwert von 600 € laut Gutachten. Dann handelt es sich um einen "Blechschaden" und gleichzeitig um einen wirtschaftlichen Totalschaden!

Was schriftlich vereinbart wurde ist bindend, mündliche Aussagen musst du beweisen können - Zeuge?

Im Vertrag ist der Punkt "Unfall" angegeben

Damit ist dir bekannt, das, das Auto bereits einen Schaden hatte.

Blechschaden, welcher behoben wurde. Nun haben wir herausgefunden, dass das Auto bereits einen Totalschaden hatte

Auch ein Blechschaden kann durchaus ein wirtschaftlicher Totalschaden sein! Leider schreibst du dazu keine Einzelheiten wie Wert des Auto, Umfang der Reparaturen (-kosten) usw.

Immer wieder kommt es da zu einem Mißverständnis!

Wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden hat bedeutet es dass die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Es würde also mehr kosten dieses Auto zu reparieren als ein vergleichbares, unverunfalltes Auto zu kaufen.

Das bedeutet nicht dass dieses Fahrzeug Schrott ist und nicht wieder reparabel ist.

Wenn man unverschuldet einen Unfall hat und sein Fahrzeug dabei einen Totalschaden hat bekommt man von der gegnerischen Versicherung die Summe ersetzt für die man ein vergleichbares Auto kaufen könnte.

Was man nun macht bleibt einem selbst überlassen, man kann sein Auto abstossen und sich ein anderes kaufen. Man kann mit diesem Schaden weiterfahren wenn der nicht sicherheitsrelevant ist. Oder man repariert trotzdem den Schaden auf zB billigere Weise (man macht es selbst oder mit Gebrauchtteilen) oder legt den Rest selbst drauf.

Jeh nach Alter der betr Fahrzeugs kann auch ne winzige Schramme ein Totalschaden bedeuten, das also ein Blechschaden angegeben wurde kann durchaus möglich sein.

Da auf dem Kaufvertrag angegeben wurde dass das Fahrzeug einen Unfall hatte sehe ich für Dich keinen Grund mit dem Du gegen den verkäufer vorgehen könntest.

KfzSVnrw  01.01.2016, 09:53

Wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden hat bedeutet es dass die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

Falsch!

Ein (technischer) Totalschaden bedeutet das das Auto technisch nicht mehr repariert werden kann. Z.b. ein Panzer ist mehrfach über das Auto gefahren.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes übersteigen.

sein Fahrzeug dabei einen Totalschaden hat bekommt man von der gegnerischen Versicherung die Summe ersetzt für die man ein vergleichbares Auto kaufen könnte

jedoch abzüglich des Restwertes!

machhehniker  01.01.2016, 09:59
@KfzSVnrw

Man kann Alles Reparieren, zur Not gibt es sogar komplette Rohkarosserieen.

Bei einem Totalschaden eines Fahrzeugs handelt es sich praktisch immer um einen wirtschaftlichen Totalschaden, nur liest im Ungangssprachlichen Keiner die komplette Bezeichnung.

Abzüglich des Restwertes stimmt, für die Beantwortung der Frage war dies meines Erachtens aber völlig unerheblich weshalb ich darauf verzichtete es dem Fragesteller noch komplizierter zu erklären.

KfzSVnrw  01.01.2016, 10:12
@machhehniker

Man kann Alles Reparieren

Nein, auch dem sind Grenzen gesetzt!

machhehniker  01.01.2016, 10:27
@KfzSVnrw

Wie bereits geschrieben gibt es Notfalls bis hin zu Rohkarosserieen sämtliche Teile eines Autos zum Nachkaufen.

KfzSVnrw  02.01.2016, 08:59
@machhehniker

Wenn jedoch 90 % der Teile neu gekauft werden müssen, kann man nicht mehr von einer Reparatur sprechen!

machhehniker  02.01.2016, 12:56
@KfzSVnrw

Wäre ja auch nicht unbedingt nötig so viel neu zu kaufen, wenn Geld und Zeit keinerlei Rolle spielt wäre es auch möglich die völlig beschädigten Teile wieder zu reparieren, so kaputt sie auch sein mögen. Um nicht völlig sinnlos Aufwand zu betreiben kann eben auch ersetzt werden.

Allerdings ist unsere Diskussion völlig sinnfrei da es bei Totalschaden an Fahrzeugen praktisch immer um einen wirtschaftlichen Totalschaden geht.

Ich sehe hier keine großen Chancen, da ja zumindest ein Unfall von Verkäufer angegeben wurde und ihr Schwierigkeiten haben werdet, eine genauere und anderslautende Zusicherung vom Verkäufer (z.B. nur Blechschaden) nachzuweisen. Euch wurde demnach faktisch ein Unfallwagen verkauft, und der Spielraum ist entsprechend groß. Hier hättet ihr schon beim Kauf aufmerksam sein sollen und die Formulierung "Unfall" präziser einschränken lassen müssen.