Undurchsichtige Gehaltsabrechnung?
Ich habe einen Mini-Job in einer Pflegeeinrichtung als Schlafbereitschaft im Nachtdienst. Für Urlaub und Krankheit gibt es ein paar Euro, aber das Geld ist in der Gehaltsabrechnung nicht aufgeführt. Es gibt immer nur einen Endbetrag, sodass ich gar nicht ersehen kann, ob und wieviel Urlaubs-oder Krankengeld gezahlt wurde. Jetzt meine Frage: Ist das eigentlich richtig und erlaubt? Gibt es irgendwo etwas Schriftliches, wo man nachlesen kann, wie so eine Abrechnung aussehen muss? In den AVR habe ich leider nichts gefunden. Ich hoffe, es hat Jemand eine Antwort für mich. Gruß Jackie123
1 Antwort
Die Gewerkschaft Ver.di sagt rechtsverbindlich dazu:
Zum Lohnanspruch eines Arbeitnehmers gehört auch der Anspruch auf eine detaillierte Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in schriftlicher Form erteilen. Darin sind Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts zu machen. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
Wichtig: Haben sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert, so muss der Arbeitgeber keine neue Lohnabrechnung ausstellen.