Unbewusste Urkundenfälschung, Fahrausweis?

2 Antworten

Dieser ältere Herr macht das vermutlich schon öfters, es gibt also viele Opfer. Vielleicht kann da ja Polizei oder so mehr sagen (oder sogar der Betrieb bei dem die Karten gekauft werden), das wäre der Beweis für deine Glaubwürdigkeit. Der Betrieb wird (hoffentlich) in dem Fall deine Beschwerde glauben schenken, und du wirst nichts zahlen müssen.

Ob du die selber gefälscht hast oder nicht, spielt insofern bei einer eventuellen Anklage wegen Urkundenfälschung eine Rolle.

Eine Leistungserschleichung nach § 265a StGB hast du dennoch begangen. Ich sehe auch nicht eher die Urkundenfälschung als erfüllt an, sondern dann eher Betrug nach § 263 StGB .

Trifft der Betrug zu, entfällt automatisch der Vorwurf der Leistungserschleichung. Du hast keine Urkunden gefälscht, aber unechte Urkunden verwendet. Das könnte als Betrug ausgelegt werden.

Es gehört zum Allgemeinwissen, dass man Fahrkarten nur an Automaten oder in Läden des Verkehrsunternehmen kauft.

Maimaier  29.12.2015, 20:34

Betrug? Sie dachte doch, das die Karten echt sind.

265a: ... in der Absicht erschleicht ....

Absicht gabs hier nicht, also auch keine Leistungserschleichung.

TopMoralRecht  29.12.2015, 20:40
@Maimaier

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Nicht Absicht kann nicht bewiesen werden.

Vielmehr muss die Justiz von Absicht ausgehen.

Anna2873 
Fragesteller
 29.12.2015, 20:49
@TopMoralRecht

sieht also nicht gut für mich aus... wie gehe ich jetzt am besten vor, du scheinst mir vom fach zu sein. Polizei, Verkehrsbetrieb, Abwarten?

TopMoralRecht  29.12.2015, 20:54
@Anna2873

Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt - nicht hingehen. Das ist keine Pflicht und wird dir nicht negativ ausgelegt.

Wenn man bei der Polizei aussagt, kann das später vor Gericht gegen dich verwendet werden.

Einfach abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder nicht. Wenn ja, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Da könntest du die ganze Zeit zum Sachverhalt schweigen ( was nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden darf ) oder dich ehrlich zur Sache äußern, was sich strafmildernd auswirkt.

Maimaier  29.12.2015, 23:36
@TopMoralRecht

"Wenn eine schriftliche Polizei Vorladung kommt - nicht hingehen"

Ist es nicht besser, auszusagen, wenn man wirklich hereingelegt wurde? Was ist mit dem älteren Herrn?

TopMoralRecht  30.12.2015, 10:42
@Maimaier

Als Beschuldigter sollte man nie bei der Polizei aussagen. Dazu raten viele Rechtsanwälte. Oder eben nur in Begleitung eines Rechtsanwalt. Aber optimal wäre gar nicht bei der Polizei aussagen.

Es seid denn man kann allein mit Worten und/oder mit Beweisen stichhaltig seine Unschuld begründen.

Ansonsten legen Polizisten es gerne bei Beschuldigten Vernehmungen so aus, als ob man auch wirklich der Täter ist. Polizisten sind in der Hinsicht nicht so neutral wie Richter.

Alles was man bei der Polizei aussagt, kann vor Gericht gegen einen verwendet werde. Das ist der negative Hauptaspekt, warum vom wahrnehmen eines Polizei Termins abgeraten wird.