Umzug im Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Ich bin in der 21. Woche schwanger und ich arbeite als Heilerziehungspflegerin in einer Fördergruppe von erwachsenen Menschen. Ich habe sofort ein absolutes Beschäftigungsverbot bis zum ET erteilt bekommen. Da mir mein AG kein Schonplatz o.ä. anbieten kann (Infektionsgefahr, Agressionen u.s.w.). Nun ist es so, dass mein Partner 400km entfernt wohnt und ich bei meinen Eltern wohne. Wir möchten natürlich die Schwangerschaft gemeinsam erleben und eine Familie gründen. Mein Partner kann aus beruflichen Gründen nicht umziehen. Seit einiger Zeit bin ich auch schon mit in seiner Wohnung. Darf ich mich hier auch anmelden? Oder gibt es rechtliche Probleme für meinen AG? Soll ich es über Zweitwohnsitz klären? (Was ich vermeiden möchte, zwecks Zweitwohnsitzsteuer)
2 Antworten
Das Beschäftigungsverbot spielt hier keine Rolle.
Du ziehst um, meldest Dich um und teilst dem AG die neue Adresse mit. Dieser muß Dich ja aus welchen Grund auch immer erreichen können.
Ob Du nun eine Arbeitsweg von 4km oder 400km hast kann dem AG egal sein.
Ok danke, ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist. Ich habe vermutet, dass ich muss es rechtfertigen und den Wohnort bei meinen Eltern behalten muss.
Du darfst dich dort anmelden. Du musst nur dem Arbeitgeber die neue Anschrift mitteilen.
Das macht nix. Du arbeitest ja auch nicht.
Auch wenn ich dann 400km vom Arbeitsplatz entfernt wohne?