Umfragen zum Betriebsklima

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@ BraunerBaer123: Was für eine Antwort ist das denn?!?

Es gibt im Gesetz (Betriebsverfassungsgesetz) keine direkten Bestimmungen zu Meinungsumfragen durch den Betriebsrat. Aber das Bundesarbeitsgericht (BAG DB 1977, 914) hat entschieden, dass der Betriebsrat das Recht hat, Umfragen durchzuführen, sofern sich gestellten Fragen Themen aus seiner Zuständigkeit berühren und der Betriebsfrieden dadurch nicht gestört wird.

Und das, BraunerBaer123, das hat nichts mir "vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber" zu tun ("rechtswidrig" ist sowieso Unsinn und das Argument "weil in Betrieben gearbeitet werden soll" ist ein Totschlag-Argument!), zu der dann aber gehört, das der Betriebsrat den Arbeitgeber über sein Vorhaben informieren sollte - aber er muss nicht um Erlaubnis fragen.

user2492  03.04.2012, 16:13

Ich habe doch nicht auf das BetrVG Bezug genommen, dass hat doch dogit gemacht. Interessant finde ich die Ansicht von dogit, dass der BR eine Umfrage durchführen darf, obwohl der Arbeitgeber bereits Mitarbeiterumfragen macht. Hier ist doch etwas nicht richtig. Der BR wird bei der von dogit benannten Umfrage des Arbeitgebers beteiligt. Warum läßt sich dann der Arbeitgeber eine 2. BR Umfrage gefallen. Ich finde dies diskreditiert nachträglich den AG. Rechtswidrig finde ich, dass der BR in diesem Fall es nicht für nötig hält, besondere Fragen zu einer Umfrage rechtzeitig bei der AG Umfrage vorzutragen. Arbeitgebervertreter werden so vorgeführt!

Meiner Einschätzung nach, hat da eine große Gewerkschaft, die inzwischen ehemalige BR Mitglieder in die Geschäftsführungen der Töchter befördert hat, ein neues Fass aufgemacht und die Zügel dem AG aus der Hand genommen.

Ehemalige BRe beschäftigen sich mit sich selbst, und dies halte ich mit der elementaren Existenzfrage von Betrieben unvereinbar. Betriebe existieren deshalb, "weil in Betrieben gearbeitet werden soll" und Menschen dort ihren Lebensunterhalt verdienen.

Frage Dich doch mal, ob der BR der, gemäß den Umfragen in dem Betrieb von dogit, nur beteiligt ist oder für sich ein Mitbestimmungsrecht beansprucht.

Zu Deinem Hinweis, Bundesarbeitsgericht (BAG DB 1977, 914) kann ich nichts eindeutiges finden.

Hast Du einen Link? Eine Erklärung, weil ich kein Jurist bin?

dogit  03.04.2012, 17:19
@user2492

Huhu BB :-)

Der BR wird bei der von dogit benannten Umfrage des Arbeitgebers beteiligt.

Ja, weil bei einer solchen Umfrag von uns aus auf die Anonymität geachtet wird, so wie auf die Fragestellung und das Auswertungverfahren, ansonsten sind wir als BR nicht wirklich beteiligt. Der Arbeitgeber bespricht nach der Auswertung die anonymisierten Ergebnisse mit dem BR.

Warum läßt sich dann der Arbeitgeber eine 2. BR Umfrage gefallen.

Weil unsere Umfrage einen anderen Themenbereich abfragt, und wir informieren auch den Arbeigeber nicht, denn es gibt BR Arbeiten die den Arbeitgeber ganz einfach nicht angehen. Er wird die Ergebnisse halt mitgteilt bekommen, im Gespräch oder per Email.

Familiengerd  03.04.2012, 18:12
@user2492

Hallo, BraunerBaer23!

Hier ein Link zur Zusammenfassung eines aktuelleren Urteils (ua. ArbG Berlin vom 24.10.2007): http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/142065.

Das ArbG Berlin hat mit Beschluss vom 24.10.2007 - Az.: 77 BVGa 16633/07 entschieden, dass ein Betriebsrat berechtigt ist, im Betrieb Mitarbeiterbefragungen durchzuführen, wenn diese sich auf die gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates beziehen und die Befragung keine Störung des Betriebsablaufes und des Betriebsfriedens verursacht. Die Autorin lobt die Entscheidung, mit der für Betriebsräte eine effektive Möglichkeit der Informationsgewinnung rechtlich abgesegnet worden sei. Die Informationsbeschaffung über Fragebögen, die von den Arbeitnehmern in Pausen oder nach der Arbeit ausgefüllt werden sollten, sei ideal zur Vorbereitung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber u.ä. Abgestimmt werden müsse über die Befragung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, wenn dieselbe vom Betriebsrat veranlasst wird. Der Arbeitgeber müsse nicht zustimmen. Im umgekehrten Fall sei dies anders (Hessisches LAG, 29.08.2002 - Az.: 5 TaBVGa 91/02).

Guten Morgen,

wir machen als Betriebsrat regelmäßig Umfragen zum Betriebsklima unter dem Motto "Prima Klima". Die Umfrage ist anonym und nur die auswertung der Fragen, also das Gesamtergebnis besprechen wir mit dem Arbeitgeber. Um erlaubnis fragen muss man dabei als BR nicht. Der Betriebsrat nimmt hier eine seiner Aufgaben wahr und darf gemäß BetrVG nicht daran gehindert werden. Mein Arbeitgeber hindert uns auch nicht daran, er findet dieses sogar sehr gut, denn dem BR werden oft Fragen anders beantwortet und somit liegt dann wirklich mal die katz auf dem tisch über die man redet. Der Arbeitgber selbst mach regelmässig eine Mitarbeiterumfrage in der auch das Klima angerissen wird, Als BR machen wir beispielsweise auch gerade eine Umfrage (anonym) zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz.

Solange der Arbeitnehmer nicht zur Beantwortung des Fragebogens gezwungen wird, sind anonyme Fragebögen natürlich erlaubt.

Der Arbeitgeber kann diese Umfragen durch den Betriebsrat untersagen. Es ist nicht die Aufgabe des Betriebes Umfragen zu machen, weil in Betrieben gearbeitet werden soll.

Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, dies hat er auch gegenüber Betriebsratsmitglieder die auch seine Mitarbeiter sind.

Soweit der Arbeitgeber selber Mitarbeiterbefragungen durchführt ist der Betriebsrat vermutlich bei diesen Mitarbeiterbefragungen zu beteiligen. Eine weitere Befragung durch den Betriebsrat ohne Beteiligung von Arbeitgebervertretern ist dann rechtswidrig. Falls Umfragen dennoch vom Betriebsrat gestartet werden, muß ich mich fragen, ob der Betriebsrat auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber überhaupt Wert legt.

Andererseits wäre eine Mitarbeiterbefragungen online durchzuführen, sowieso nicht zu verhindern. Und deshalb kann es jeder Mitarbeiter ohne den Betriebsrat tun.

dogit  03.04.2012, 16:48

Hi BB,

Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, dies hat er auch gegenüber Betriebsratsmitglieder die auch seine Mitarbeiter sind.

Das Stimmt nicht ganz, denn als freigestelltes BR Mitglied in der Funktion des Sprechers/Vorsitzenden kann mir der Arbeitgeber mit dem § 106 der GeWo gestohlen bleiben, dazu kommt das er hinsichtlich der Tatsache, dass er die Mitglieder/innen des BRs für die BR Arbeit freizustellen hat, auch bei jedem anderen Mittglied des BR nicht in der Position den 106er während der BR Arbeit an BR MitgliederInnen anzuwenden.

Soweit der Arbeitgeber selber Mitarbeiterbefragungen durchführt ist der Betriebsrat vermutlich bei diesen Mitarbeiterbefragungen zu beteiligen. Eine weitere Befragung durch den Betriebsrat ohne Beteiligung von Arbeitgebervertretern ist dann rechtswidrig.

Wo ist denn das rechtswidrig wenn der BR seine Aufgaben wahrnimmt?

Falls Umfragen dennoch vom Betriebsrat gestartet werden, muß ich mich fragen, ob der Betriebsrat auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber überhaupt Wert legt.

Unbedingt legt der BR hier darauf wert, denn darum kümmert er sich auch um eine Umfrage was das Betriebsklima angeht um die Missstände und Schwachpunkte in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber abzustellen. (Anonym ohne Bezug auf MitarbeiterInnen)

user2492  05.04.2012, 00:32
@dogit

Verwechselst Du da etwas, was das Weisungsrecht des Arbeitgebers bedeutet?

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Es ist doch Augenwischerei, wenn einerseits ein 360Grad Feedback in den Arbeitsgruppen zugelassen werden und rein gar nichts vom Betriebsrat zum Schutze der gesamten Gruppe getan wird. Bei Neuorganisationen wird die gesamte Gruppe, Abteilung oder der ganze Unternehmensteil abgewickelt. Wegen der schlechten Ergebnisse aus der Arbeitgeberbefragung?

Da spielt es dann keine Rolle mehr, ob der BR meint sich mit kritischen Fragen durchgesetzt zu haben. Übrigens trifft es dann nicht die verdi Mitglieder, die einen Posten in der Geschäftsführung haben, sondern die kleinen Mitarbeiter, die einfach nicht wissen, wie es weitergehen soll.

Und weil ich schonmal mit einem vivento Leiter aus Berlin gesprochen habe, der vormals BR Vorsitzender war, glaub ich die (Falsch)Informationen vonverdi BR nicht.

warum sollte der arbeitgeber gefragt werden müssen? anonym geht immer!