Ukrainisches Kind als Pflegekind aufnehmen?
Hallo, liebe Community!
Ich bin seit einem halben Jahr mit einer ukrainischen Familie befreundet. Sie wurden nach Deutschland geschickt, da hier die Behandlung ihrer kleinen, behinderten Tochter möglich wäre. Leider wurden sie aufgrund der momentanen Flüchtlingsproblematik als Flüchtlinge abgestempelt und dementsprechend behandelt, d.h. der Vater darf hier nicht arbeiten und die Tochter darf nicht operiert/behandelt werden. Hinzu kommt, dass sie bald des Landes verwiesen werden könnten (weil sie nicht aus einem direkt betroffenen Kriegsgebiet kommen).
Nun kam mir die Frage auf, ob es möglich wäre, das Mädchen als Pflegekind aufzunehmen. Wir, als deutsche Familie mit guter finanzieller Lage, könnten ihr die nötige Behandlung zukommen lassen. In der Ukraine mangelt es an entsprechenden medizinischen Einrichtungen/Personal und den Eltern an finanziellen Mitteln. So könnten wir ihnen helfen, auch wenn sie in die Ukraine zurückkehren.
Ich bringe es einfach nicht übers Herz, diese Familie erfolglos und nach zahlreichen Verlusten und Erniedrigungen (wie Flüchtlinge hier manchmal behandelt werden, möchte ich erst gar nicht ansprechen) ziehen zu lassen. Hat jemand Ahnung von solchen Vorhaben oder kennt sogar ähnliche Fälle? Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen! :)
Mit lieben Grüßen, Neko :3
PS: Sollten Fragen auftauchen, beantworte ich diese gerne per persönlicher Nachricht! :)
8 Antworten
Ich habe leider keinen blassen Dunst, ob es in diesem speziellen Fall möglich ist, die Pflegeelternschaft für das Kind zu übernehmen und traue mich auch nicht da irgendeine Vermutung anzustellen.
Am besten erkundigst du dich gleich direkt bei der dafür zuständigen Stelle.
Hier findest du eine ausführliche Broschüre mit allen nötigen Informationen zum Thema Pflegekind:
Falls das mit der Pflegekindaufnahme möglich sein sollte, wäre es wichtig, dass du dich auch genau über das in der Ukraine geltende Recht informierst, um im Falle von auftretenden Schwierigkeiten auf der sicheren Seite zu sein. Denn auch wenn die leiblichen Eltern dem allen zustimmen, können irgendwann Unstimmigkeiten entstehen, welche ziemlich unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen können. Es ist wichtig, dass du dich da im vorhinein absicherst.
Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens etwas weiterhelfen.
Hier noch eine weiter Broschüre, mit noch genaueren Informationen über Pflegekinder mit Migrationshintergrund:
http://www.dji.de/fileadmin/user_upload/pkh/HB2011/DJI_DIJUF_Pflegekinderhilfe_C14.pdf
KA, aber ich finde es wahnsinning gut, dass du versuchst, Loesungen zu suchen - viel Erfolg!
Ich finde es ganz prima, das ihr helfen wollt, aber so leicht ist das leider alles nicht.
Bitte wendet euch ans Jugendamt, die können noch am ehesten weiterhelfen.
Schon klar, das ist nicht die Regel aber kommt vor: Ob nun Syrien, Ukraine, Afrika oder sonst was: Man hört immer wieder das Kinder hier eine Chance bekommen, oft sogar von Spendengeldern finanziert. Da muss es doch auch für dieses Kind eine Möglichkeit geben.
Aber stellt euch das - auch finanziell - nicht zu einfach vor. Das geht schnell in die 10.000de. Auch könnte ( ich sag nicht das ihr es macht oder das es so weit kommt) man euch dann vorwerfen, das ihr die Familie in emotionale Abhängigkeit bringen wollt oder könnt. Ist echt nicht böse gemeint, aber es k a n n passieren das andere so über euch denken.
Dessen sind wir uns natürlich bewusst, danke :)
Ein Pflegekind lässt sich nicht in die Familienversicherung der Pflegeeltern integrieren.
I.d.R. sinde Pflegekinder über die leiblichen Eltern oder das Jugendamt Krankenversichert.
Da die leiblichen Eltern keine dauerhafte Aufenthaltgenehmigung haben ist im Grunde das Jugendamt nicht in der Verpflichtung.
Plegeeltern wird man nicht einfach so, das JA stellt Ansprüche und Pflegeeltern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Passt alles steht das JA auch finanziell zur Seite.
Was ihr vorhabt ist eine rein private Angelegenheit und letztlich sucht ihr nur einen Kostenträger. Im Grunde löblich, aber so nicht zulässig.
Soll die Kleine bei euch bleiben tragt ihr die finanzielle Verantwortung. Mit Spenden könnte man versuchen was zu erreichen. Oder wie schon vorgeschlagen, ihr zahlt das selber.
Da sagte uns das JA von 2000-2004 etwas anderes.
Unser Pflegesohn (ich hatte wegen Kindswohlgefährdung für 4 Jahre die medz. Vollmacht und der Bub lebte die 4 Jahre ausschließlich bei uns) hatte nie die Möglichkeit in eine unserer Versicherungen zu kommen. Auch er leidet unter Vorerkrankungen und ist Autist.
Weder kam bei meinem Mann unter noch in die private KV bei mir.
Das JA gab als Möglichkeiten den Versicher der leibl. Mutter oder das Amt selber an.
Bürokratisch war beides ein Alptraum. Das 1. Jahr bei der Mutter und auch die 3 Jahre beim Amt.
Mehrfach baten wir um eine andere Regelung da uns regelmäßige Therapien und Arztbesuche wichtig waren. Ohne Erfolg.
Die Pflegezeit galt amtlich als nicht befristet....
Ich habe unseren Lütten seid 03-2006 in Dauerpflege und seitdem auch bei mir in der Familienversicherung.
Dafür gab es sogar extra eine Bescheinigung vom Jugendamt zur Vorlage bei der Krankenkasse.
Ich lese aber immer wieder (auch hier bei GF) wie uninformiert viele Jugendämter sind (oder sollte man ihnen Vorsatz unterstellen, solche Dinge den Pflegeeltern zu verschweigen?)
Entweder übernimmt das Jugendamt die Krankenversicherung (§40, SGBVIII) oder die eigene Krankenkasse (SGB V, §10, Abs. 4).
Das müssen Pflegeeltern nicht wissen, aber Sozialarbeiter sollten es!
Krankenversicherung durchaus möglich
Ich würde mich an das Jugendamt wenden man wird nicht von heut auf morgen Pflegefamilie aber wenn ihr das ganze Prozedere auf euch nehmt und anerkannt werdet ist es natürlich machbar euer Pflegekind über euch zu versichern haben wir auch so gehandhabt nachdem wir die gesundheitssorge übertragen bekommen haben war das bei unsere Krankenkasse kein Problem
"Ein Pflegekind lässt sich nicht in die Familienversicherung der Pflegeeltern integrieren."
Das ist schlichtweg falsch. Ein Dauerpflegekind kann selbstverständlich in der Familienversicherung der Pflegefamilie aufgenommen werden.