Uhr umtauschen nach ca.2 Monaten?

6 Antworten

Nein, kannst du nicht. Nur wenn sie kaputt ist. Und selbst dann hat der Händler noch das recht sie zu reparieren.,

Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht.

Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht bei fehlerfreier Ware gibt es nicht. Mittlerweile tauschen die meisten Händler Waren aus Kulanz um.

Ist der Händler nicht kulant und verweigert die Rücknahme der Ware, so verbleiben noch einige Möglichkeiten:

Bei defekter Ware ist der Verkäufer mindestens zwei Jahre verpflichtet, die beschädigte Ware zu ersetzen (Reperatur oder Ersatz). Allerdings sollten die ersten sechs Monate genutzt werden, die gesetzliche Gewährleistung einzufordern. Nach den sechs Monaten muss man nachweisen, dass der Mangel tatsächlich seit dem Kauf besteht. Beim Kauf per Internet oder per Telefon gilt das Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen lässt sich der erworbene Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ausgeschlossen hiervon sind jedoch Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn sie nach Lieferung entsiegelt worden sind.

nein, bei einem Geschäft vor Ort besteht überhaupt kein Recht auf Umtausch, das ist reine Kulanz. Aber nicht nach zwei Monaten.

Nein. Eine Rückgabe ist nur bei Reklamationen und vom Verkäufer/Hersteller zu verantwortenden Fehlern möglich.