UG Gründen - Anteile verkaufen?

4 Antworten

Es wäre folgende Beteiligungsform denkbar  -  stille Beteiligung. Sollte natürlich alles vertraglich festgehalten werden. Was konkret bei 5 % vereinbart wird, bleibt natürlich jedem überlassen. (5% vom Gewinn als "Rendite" jährlich etc.)

So würde der Geldgeber zumindest kein Gesellschafter im klassischen Sinne sein und auch kein direktes Mitapracherecht haben. Das Geld fließt natürlich bei der entsprechenden Finanzierung vorab. Dafür hat der stille Beteiligte natürlich ein Anrecht auf mögliche Gewinne. 

Auch andere Formen sind denkbar. Das kommt darauf an, was der Investor sich konkret vorstellt - meistens will man natürlich wenn Geld investiert wird auch Sicherheiten sehen und und je höher das Risiko umso mehr muss man bieten.

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von einem Anteil an der UG, über die Rechtsform der UG& Co. KG bis zu stiller Gesellschaft, oder einem partiarischen Darlehen.

Denkt auch dran, Ihr habt Anspruch auf Gründercoaches, deren Leistungen subventioniert werden. Nehmt diese Beratung an, es kann sich nur gut auswirken.

Weshalb soll eine UG gegründet werden? Reicht eine GbR nicht aus?

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