Üble Nachrede/Verleumdung - Anzeige sinnvoll?
Hallo alle zusammen!
Folgendes Problem: ich hatte Streit mit einem ehemaligen Freund, der mir nun offenbar gewaltig eins auswischen will. Dazu hat er eine Freundin angewiesen, auf meinem Blog irgendetwas zu finden, was mich in meiner Akademie schlecht machen könnte, und prompt flatterte der Akademie ein angeblicher Brief von mir ins Haus, in dem diverse, die Ak. betreffende Beiträge zusammengestückelt und im Sinn verändert worden sind, damit es härter klingt. Ich wurde zum persönlichen Gespräch zitiert, in dem zumindest geklärt werden konnte, wer es war und das mich keine Schuld trifft. Das war möglich durch eine Klassenkameradin, die meinen Blog selbst liest, und bestätigt hat, dass die Beiträge in dieser Form nicht von mir stammen. Die große Aussprache ist auf nach Ostern angesetzt.
Ich stelle mir nun allerdings die Frage, ob mir eine Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung etwas bringen würde. Die alten Beiträge von mir sind längst gelöscht und nach Aussage des Hosters auch von den Servern entfernt, dementsprechend nicht mehr herstellbar. Zeugen habe ich allerdings genug, die bestätigen können, dass zum Beispiel das Wort, das die Schule alarmiert hat ("Amoklauf", man stelle sich sowas vor!), in keinem der Beiträge vorkam.
Ich hoffe, jemand kann mir einen guten Rat geben. Die Akademie will die Sache auch klären und eventuell die Schuldigen selbst anzeigen, aber sicher ist noch gar nichts. Wie soll ich mich in der Situation verhalten? Und was würde bei einer Anzeige wegn übler Nachrede oder Verleumdung passieren? Ich schätze ja, dass es sich einfach im Sand verlaufen würde?
Liebe Grüße!
4 Antworten
Das ist genau das, was passiert, wenn man zuviel im Internet von sich preisgibt...nun ja, eine Anzeige bringt dich nicht weiter...wie kannst du beweisen, dass ein ehemaliger Freund den Brief geschrieben hat --> vermutlich gar nicht, die bloße Annahme, ja selbst die Wahrscheinlichkeit wird keine Strafe nach sich ziehen, mal ab davon wird das Verfahren vermutlich noch nicht einmal aufgenommen.
Sowas regelt sich meist vis a vis mit der Einrichtung (also nach Ostern) --> nimms locker, warte das Gespräch ab und lass das mit dem Bloggen...
Ergo: eine Anzeige ist gar nix, kein Schuss vor den Bug o.ä. --> nicht hilfreich, lediglich unnötig - und das nur, weil du's schlichtweg nicht beweisen kannst
naja eine Anzeige kann hilfreich sein, weil die Betroffenen vernommen werden, also entweder sich nicht äußern, oder zur Polizei gehen, oder einen Anwalt beauftragen müssen. Kann ein "Schuss vor den Bug" sein.
Eine Anzeige wegen "Übler Nachrede" wird von der Polizei aufgenommen und dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort wird entschieden, ob eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt. In deinem Fall vermutlich nicht. Dann wird das Verfahren eingestellt und der Anzeigende/Kläge auf den Privatweg verwiesen. Das wird dann teuer für dich, weil du über einen Anwalt die Privatklage einreichen und belegen musst.
Viel Geld ... viel Papierkram ... viel Zeit ... viel Nerven ... und am Ende vielleicht eine minimale Geldstrafe (60 Tagessätze) für den Verleumder.
ich würde erstmal abwarten, was die aussprache nach oster abläuft, vielleicht könnt ihr irgendwie euch einigen. muß man jetzt abwägen, wie betroffen du warst. aber natürlich kannst du dies auch zur anzeige bringen.