Überschneidung Kündigung und Beginn neues Arbeitsverhältnis

5 Antworten

Der bisherige AG rechnet Lohn un SV bis zum 14.Nov. und der 15. erscheint erst wieder beim neuen AG.

ralosaviv  15.10.2013, 20:05

Und wieso das? Wenn der ArbN zum 15. gekündigt hat, kann er auch erst zum 15. abgemeldet werden. Es spricht überhaupt nichts dagegen, von einem anderen ArbG trotzdem ab dem 15. bereits wieder angemeldet zu werden.

Nein, das ist überhaupt kein Problem. Wenn der alte ArbG dich beurlaubt, kannst du natürlich beim neuen ArbG anfangen. Zumal es sich nur um einen Tag handelt. Auch im Hinblick auf die Lohnsteuerklasse führt das entgegen der hier bereits aufgestellten Behauptungen nicht zu Steuerklasse 6, da die Steuermerkmale für den kompletten Abrechnungszeitraum zu Grunde zu legen sind und nicht tageweise geändert werden können oder müssen.

D. h., es gibt keine einzige Software auf dem Markt die für einen Tag eine abweichende Steuerklasse berechnen kann. Entweder muss der ArbG den November dann vollständig unter Anwendung der StKl 6 abrechnen oder er nimmt deine gewöhnliche Steuerklasse. Etwas dazwischen gibt es nicht.

Wenn dein neuer ArbG also bereits die normale StKl vorliegen hat oder nach Abmeldung durch den alten ArbG über ElSTaM abfragt, kommt es auch nicht zu einer Abrechnung nach 6, die zu wesentlich höheren Abzügen führen würde.

Wenn du dich mit deinem jetzigen Arbeitgeber einig bist, spricht ja nichts dagegen, dass er das Arbeitsverhältnis zum 14. auslaufen lässt. Sonst müsstest du tatsächlich für diesen einen Tag eine zweite Lohnsteuerkarte (adäquates Dokument) vorlegen. Für diesen Tag würde dann Lohnsteuerklasse 6 berechnet.

Verboten ist das nicht.
ralosaviv  15.10.2013, 20:03
Sonst müsstest du tatsächlich für diesen einen Tag eine zweite Lohnsteuerkarte (adäquates Dokument) vorlegen. Für diesen Tag würde dann Lohnsteuerklasse 6 berechnet. 

Das stimmt definitiv nicht. Kein zertifiziertes Lohnprogramm kann das.

Warum meldet Dein aktueller Arbeitgeber Dich nicht zum 14. ab?

ralosaviv  15.10.2013, 20:05

Und was hätte das für einen Vorteil?

Nordlicht1987  16.10.2013, 19:18
@ralosaviv

das wäre ein klarer, eindeutiger Schnitt :-)

Nein ist kein Problem.

sunnyhyde  15.10.2013, 19:41

wie begründest du das...