Übernimmt die Rechtsschutzversicherung, wenn ich wegen Beleidigung klagen will?

11 Antworten

Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen und den Kollegen in Zukunft ignorieren ! Alles andere macht die Sache nur noch schlimmer und das Arbeitsverhältnis noch angespannter.

Die Beleidung zählt zu den "Antragsdelikten", sie wird nur auf Deinen Strafantrag hin verfolgt.Das öffentliche Interesse tritt hinter Deiner Entscheidung (kann der Typ mich überhaupt beleidigen?) zurück. Die Polizei verweist deshalb in der Regel auf eine zuständige Schiedsperson. Du zahlst Gebühren, die Schiedsperson lädt getrennt beide Parteien und versucht sie zu einem Ausgleich (z.B. Entschuldigung) zu bringen. Der "Verlierer" zahlt nach der Entschuldigung die "Rechnung". Bei unentschiedenem Ausgang teilt man. Man will mit Hilfe der Schiedsperson eine anzunemende Prozessflut vor Gericht eindämmen. Antragsdelikte können jedoch (!) nach den Richtlinien für das Strafverfahren (RistV) öffentlich(Polizei/Staatsanwaltschaft)verfolgt werden, wenn "der Rechtsfrieden über den Kreis des Betroffenen hinaus gestört wurde und die Verfolgung ein Anliegen der Öffentlichkeit ist" Beispiel: Rentner wird in der Straßenbahn in Anwesenheit empörter Fahrgäste von einem Schlägertyp beleidigt und vielleicht gar geschlagen. Mein Rat: Erfreue Dich an zufriedenen Kunden und entwickle gegen Nörgler eine Hornhaut, sonst wirst Du zum "Prozesshansel". Die moderne (künftige?) Sprache der Jugend beinhaltet in fast jedem Satz eine Beleiding: "Fick dich, Alter".

Normal müßte die Rechtsschutz dafür einspringen. Was aber sagt denn Dein Chef dazu? Kann er nicht mal mit dem Kunden reden? Denn wenn Du klagst hat Dein Chef ihn schon mal als Kunden verloren und wenn dieser Kunde dann auch noch rumposaunt das er von einem Arbeitnehmer/in verklagt worden ist, ist das keine Gute Werbung für das Geschäft. Womit ich nicht sagen will das Du Dir das gefallen mußt,das muß niemand. Aber vielleicht kann man in einem Klärenden Gespräch auch ein Ziel erreichen ohen die Gerichte zu bemühen. Dazu kommt das Du zeugen für diese Verbale Beleidgung haben sonst steht es Aussage gegen Aussage.

huskycologne  07.11.2010, 11:27

bitte kein halbwissen verbreiten, vermutungen anstellen, eigene meinungen äussern, nur um etwas zu schreiben. ist es so schwer, sich zurück zu halten, wenn man von der materie keine ahnung hat?

Um eine Beleidigung anzuzeigen braucht man keinen Rechtsschutz, sondern such die nächste Polizeidienststelle auf

Jiauatte  07.11.2010, 08:56

Frage lesen bitte.

charles0308  07.11.2010, 08:59
@Jiauatte

ich kann lesen; was auch immer Du aus der Frage interpretierst ist Deine Sache. Von einer Zivilklage auf Schmerzensgeld war hier keine Rede!

Eine Klage hat nur Erfolg, wenn du Beweise hast, also einen anderen Mitarbeiter vielleicht, der dies mitbekommen hat.

ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

und dies ist aussichtslos.

charles0308  07.11.2010, 09:06

und wieder wird dieser unsinnige Mythos von Aussage gegen Aussage verbreitet. Googel mal unter "Aussage gegen Aussage" vllt. erhellt es Dich