übernimmt das Sozialamt eine Hausrat und Hafpflichtversicherung?

3 Antworten

Ergänzung !

Bei zusätzlichem Einkommen oder Rente, wird Haftpflicht und Hausrat vom Einkommen/ Rente abgezogen. Also man hat zB 150 € Einkommen/Rente monatlich und Versicherungen zb 15 €, dann wird nur noch 135 € Einkommen/Rente berechnet. Bei Sozialhilfe und ALG2 ist das so. Wer kein Einkommen/Rente hat, geht leer aus. Stand 2018.

Hi bechi50,

nein, das Amt übernimmt keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, da diess nicht zum notwendigen Lebensunterhalt gehört, zahlt allerding die Absetzung dieser Versicherungen vom Einkommen! Ein finanzausgleichendes Wortspiel im Paragrafendschungel.

Es gibt keinen Pauschbetrag. Jede einzelne Versicherung wird geprüft, ob sie dem Grunde nach angemessen ist. Beiträge zu einer Haftpflichtversicherung sind vom Einkommen abzusetzen. (BVerwG 28.05.2003, NDV-RD 2004, 6, OVG NW 12.12.2001, info also 2002, 266) Das gilt auch, wenn Sie die Versicherung während des Sozialhilfebezugs abschließen. Das Gleiche gilt für eine Hausratversicherung (OVG NI FEVS 42, 104 ff.)

Beantrage nicht die Übernahme der Haftpflicht bzw. Hausratversicherung, sondern die Absetzung dieser Versicherungen vom Einkommen.

Beiträge für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen gelten nämlich nicht als Teil des notwendigen Lebensunterhalts, werden also von der Behörde nicht gezahlt. (OVG NW 12.12.2001 info also 2002, 266; LSG BaWü 30.06.2005 L8 AS 2374/05 ER-B) Die Ungleichbehandlung von Personen mit und ohne Einkommen wird nicht als verfassungsrechtlich unzulässig betrachtet. (BVerwG 28.05.2003, NJW 2004, 87ff.)

Minderjährige Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigen leben, können ihre angemessenen Versicherungen in tatsächlicher Höhe absetzen. (§ 3 Nr. 1 Alg II-V; BA 11.24)*.

Viel Erfolg, Grüße

Das Sozialamt, also das ist SGB XII, die zahlen Haftpflichtversicherung. Weiß ich genau, weil bei einer guten Bekannten, da ist es so.