Übernahme nach der Ausbildung: Regelungen für Gehalt?

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mit ablegen der prüfung bist du nach geltendem arbeitsrecht kein azubi mehr und hast anspruch auf die tarifliche oder übliche vergütung für einen sachbearbeiter/facharbeiter im ersten berufsjahr.

weiterhin hast du einen formlosen unbefristeten arbeitvertrag, den dein chef auch nicht mehr ohne weiteres kündigen kann, da du bereits im kündigungsschutz bist.

du hast also gute karten beim verhandeln, aber übertreibe es nicht. sei diplomatisch, lass durchblicken, dass du deine rechte kennst, aber nicht darauf spekulierst, dass der arbeitgeber dich stllschweigend in ein festes arbeitsverhältnis übernommen hat.

Darf er mir mein Azubigehalt weiterzahlen oder muss er mir eine angemessene Summe anbieten?

§ 612 (2) BGB: Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Das muss nicht zwingend das Tarifgehalt sein, wenn Du nicht Gewerkschaftsmitglied bist bzw. Dein Betrieb nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nein, er darf dir nur für die 10 Tage dein Azubi-Geld anrechnen und muss aber dann für den Rest des Monats einen normalen Gehalt zahlen! War bei mir auch so. Habe am 17. Juli letzten Jahres meine Ausbildung beendet. Ich bekam dann 2 Lohnabrechnungen. 1 x mit dem Azubigehalt (natürlich nur für 17 Tage angerechnet) und einmal mit normalem Gehalt (auch nur für 13 Tage angerechnet).

Ich hatte allerding schon meinen Arbeitsvertrag unterschrieben und hätte auch nicht ohne gearbeitet :-D Da bin ich etwas pingelig was Verträge angeht..

Rede auf jeden Fall mit deinem Chef. Es müsste in etwa so wie bei mir ablaufen.

In deinem Ausbildungsvertrag steht genau, wann die Ausbildung beendet ist. Entweder ein Termin oder mit bestehen der Prüfung oder eine Kombi aus beidem.

Ist die Ausbildung demnach beendet, steht Dir auch mehr als die Azubi-Vergütung zu.