Übergabeprotokoll rechtlich bindend?
Hallo Zusmmen, ich habe eine Frage, bzw. ein Problem. Wir sind am 1. 3 aus unserer Wohnung ausgezogen und haben auch ein entsprechendes Übergabeprotokoll bekommen. Unterschriften vom Vermieter, vom neuen Mieter und mir inklusive. Vor der Übergabe wurde mündlich besprochen, dass wir die Wohnung lediglich besenrein hinterlassen sollen. Jetzt kam heute ein Brief mit Rerparaturen. Beispiele: Waschbecken hat ein Riss, Spülkasten kaputt, Ofen kaputt, Löcher in der Wand etc. Teilweise Sachen die lächerlich sind, aber auch Reparaturen die ich verstehen kann (Laminat hat eine Delle). Bzgl dem Laminat: Das war der einzige Mangel, der im Übergabeprotokoll angegeben war. Jetzt sitzen wir hier mit einer Rechnung über 650 Euro und mit Reparaturen die absolut frei erfunden sind oder total übertrieben...Wir bekommen somit keine Kaution zurück. Hilft uns das zuvor unterschriebene Übergabeprotokoll???
7 Antworten
Da hilft wohl nur ein Anwalt. Der Vermieter kann die Kosten für versteckte Mängel soweit ich weiß noch 6 Monate nachfordern. So wie ich das sehe handelt es sich z. B. bei dem Riss im Waschbecken nicht um versteckte Mängel. Die Reparatur des Spülkastens wäre ohnehin Vermietersache, sofern ihr ihn nicht mutwillig beschädigt habt.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich einen Anwalt oder den Mieterschutzbund einschalten würde um 1. auf der sicheren Seite zu sein und 2. mir jeglichen persönlichen Stress mit dem Vermieter zu ersparen.
super, danke für Deine schnelle Antwort. Wir sind leider kein Mitglied im Mieterschutzbund...Wenn wir jetzt eintreten würden, kümmern die sich dann auch um vergangene Sachen? Oder erst ab dem Zeitpunkt des Eintritts?
sie müssen einzig und allein das erledigen, was im Übergabeprotokoll vereinbart wurde. Verlangen sie vom Vermieter unter Hinweis auf das Übergabeprotokoll die Kaution zurück.
Die Kaution steht noch nicht zur Rückzahlung aus, da erst am 01.03. ausgezogen wurde. Das Geld kann der Vermieter auch für das defekte Laminat verrechnen, bzw. mit noch ausstehenden Nebenkosten. Für alle andere natürlich nicht. Auszahlen aber muss er sie erst, wenn keine NK-Forderung mehr besteht und der Laminatschaden behoben ist.
Wenn wir jetzt eintreten würden, kümmern die sich dann auch um vergangene Sachen? Oder erst ab dem Zeitpunkt des Eintritts
Soweit ich weiß,helfen die sofort. Zumindest gibt es die telefonsche kostenpflichtige Erstberatung oder Onlineberatung!
Binde doch einfach Eure Haftplichtversicherung in diese Angelegenheit ein und die ordnet dann den Schaden.
Die Miesi darf nur verrechnet werden mit fälligen Forderungen. Die hier genannten sind nicht fällig und werden ja mit Hinweis auf das Protokoll sicherlich auch bestritten. Nach rd. drei Monaten zum Anwalt und Miesi abverlangen, wenn denn der Vermieter auf Eure Anforderung hin nicht auskehrt. Viel Glück.
Wenn ein Übergabeprotokoll da ist und vom Vermieter unterschrieben wurde, so müssen Sie nachträglich moniertes nicht mehr machen oder zahlen. Ausnahme wären versteckte Mängel. Hier sehe ich aber keine, evtl. nur der Ofen, da sich erst im Nachhinein herausstellt ob dieser defekt ist, wenn Sie das dem Vermieter nicht mitgeteilt haben. Sichtbare Mängel wie Waschbeckenriss etc. hätte der VM bei der Besichtigung sehen müssen. Das alles müssen Sie nicht zahlen.