Türkische Staatsangehörigkeit ablegen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst nachregistrieren, dan n entlassen. So ist der weg. Bedank dich bei deinen Eltern.

Anders geht es nicht

Wieso hat Dein Vater Dich nicht auch gleich 1998 umgemeldet? Normalerweise kann nur ein verheiratetes Familienmitglied (Vater oder Mutter) nicht alleine aus einer Staatsangehörigkeit austreten.......Frag doch einfach mal Deinen Vater. Und mit welchem Ausweis lebst Du hier?  Frag doch einfach noch einmal beim Konsulat,ob Du wirklich Türke bist, da Du nie einen türkischen Ausweis/Pass hattest. Irgend etwas stimmt an der ganzen Sache nicht. Waren Deine Eltern bei Deiner Geburt nicht verheiratet? Denn man bekommt eigentlich immer die Staatsangehörigkeit des Vaters, es sei denn, die Mutter ist nicht mit ihm verheiratet. Dann bekommt man als lediges Kind die Staatsangehörigkeit der Mutter. Wenn das so ist, solltest Du vielleicht die polnische ablegen. Aber ganz genau kann Dir das doch eine Beratungsstelle bei der Ausländerpolizei sagen. Dein Einwohnermeldeamt auch. 

elfaent 
Fragesteller
 15.03.2015, 00:22

Meine Eltern waren nie verheiratet und haben nur zum Wohle des Kindes zusammengelebt. Ja, ich bin wirklich Türke, da das Gesetz gilt, dass das Kind die Staatsangehörigkeit der Mutter sowohl auch die von Vater besitzt. Die polnische Staatsangehörigkeit werde ich nicht ablegen, da ich es nicht möchte und es auch nicht nötig ist. Ich darf sie sozusagen behalten, nur die türkische muss abgelegt werden. Mir wurde beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde gesagt, dass das Land Türkei von mir verlangen könnte, mich erst anzumelden, obwohl ich nie angemeldet war, um damit Geld zu verdienen. Mein Ansprechpartner hat aber auch davon gesprochen, ohne eine Anmeldung austreten zu können. Es kommt anscheinend darauf an, wie du dich ausgibst und welche Person gerade am Schalter vor dir sitzt, ist diese schlecht gelaunt oder hat einen schlechten Tag, hast du negative Karten.

Du schreibst, dass Du auch die polnische Staatsangehörigkeit hast. Nun gut, mit welchen Papieren läufst Du denn durch die Welt? Du brauchst nicht IN DER TÜRKEI angemeldet werden. Eine Geburtsurkunde zur Vorlage bei einem türkischen Konsulat hätte gereicht, dann wärst Du automatisch Türke. Hast Du denn bei der Geburt einen polnischen Ausweis bekommen? Dann müsstest Du doch erst einmal die polnische Staatsangehörigkeit ablegen.......Vorher natürlich einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Man muss die Austrittserklärung vorlegen. Ich würde mich da noch einmal erkundigen. Die Einwohnerbehörde kann Dir da weiter helfen. Deine Situation ist etwas verworren. Sofern Du auch Türke bist, weil Dein Vater bei Deiner Geburt Türke war, dann ändern sich einige Dinge. Frage erst einmal: in welche Staatsangehörigkeit hat denn Dein Vater gewechselt? Und wieso hat er Dich nicht mit dahin genommen? Wenn es die polnische ist, dann ist es etwas anderes. Solltest Du aber ein Türke sein, dann müsstest Du Dich erst einmal im türkischen Konsulat einfinden und dort alles besprechen. Am Telefon ist das etwas schwierig. Wenn Du ein Mann bist, dass müsstest Du auch erst den türkischen Militärdienst absolvieren, ehe Du eine deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kannst. Bedenke aber, dass man im Moment nicht automatisch 2 Staatsangehörigkeiten haben kann. Das wird von Fall zu Fall geprüft. Einige Länder erlauben keinen Austritt aus der Staatsangehörigkeit; die Türkei gehört nicht dazu. Ist denn einer Deiner Elternteile Deutsch und schon länger als 8 Jahre hier? Dann  wäre das Problem ein leichteres. Und vor allen Dingen: bist Du schon volljährig? Nur dann könntest Du alleine die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.b ----- Ich lese gerade, dass Du noch Schülerin bist, aber über 18? Unter 18 kannst Du nichts machen.

elfaent 
Fragesteller
 14.03.2015, 16:45

Ich besitze sowohl die polnische Staatsangehörigkeit, als auch die Türkische. Mein Vater ist seit 98` Deutscher. Ich habe schon einen Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gestellt und diesem wurde auch stattgegeben, sofern ich eine Vorlage über den Austritt, bzw. die Entlassung abgebe. Ich bin 19 Jahre alt und es stellt kein Problem dar, da ich bald mein Abitur hier in Deutschland mache und auch schon lange genug hier lebe, sowohl auch gute Sprachkenntnisse besitze. Das alles stellt auch kein Problem dar, der einzige Konflikt liegt darin, dass ich zwar Halb Türkin bin, jedoch nie angemeldet wurde, sprich nie registriert war und ob ich nun ohne mich vorher anzumelden, ohne erst einen türkischen Pass zu beantragen, aus der türkischen Staatsangehörigkeit austreten kann.

Du kannst nicht aus einer Staatsangehörigkeit austreten, wenn Du sie nicht hast Aber da ist doch ein Problem: mit welchen Papieren hast Du denn bisher gelebt? Du musst doch irgendeinen Ausweis haben. Du musst doch beim Ortsamt oder Einwohnermeldeamt angemeldet worden sein. Jedes neu geborene Kind muss innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden (in Deutschland). Wenn Du in der Türkei geboren worden bist, dann bist Du doch irgendwie nach Deutschland gekommen. Mit welchem Ausweis/Pass. Und wenn Dein Vater für Dich einen türkischen Pass hatte, dann bist Du auch registriert....vielleicht nicht im Konsulat Deiner jetzigen Heimatregion, wenn Dein Vater Deinen Pass oder Ausweis niemals (?) hat verlängern lassen. Schau einfach mal nach, mit welchen Papieren Du jetzt hier lebst. Ohne wird ja nicht gehen. Du wirst ja auch zur Schule gegangen sein. Da musste man ebenfalls einen Ausweis/Pass vorlegen........

PatchrinT  13.03.2015, 19:28

vielleicht hat er einen polnischen Ausweis?

TheBigGuy  13.03.2015, 19:30
@PatchrinT

Dann hätte er eine polnische Staatsangehörigkeit.

elfaent 
Fragesteller
 13.03.2015, 19:50

Ich habe auch die polnische Staatsangehörigkeit, da meine Mutter Polin ist und ich selbst auch in Polen geboren wurde. Beim türkischen Amt wurde ich nie angemeldet, habe aber trotzdem die türkische Staatsangehörigkeit, da mein Vater Türke ist.

Wer sagt denn, dass man als lediges Kind (so ist nun mal die Bezeichnung) die Staatsangehörigkeit des Vater automatisch erhält. Hierbei hat man immer die Religion und Staatsangehörigkeit der Mutter. Das mit der schlechten Laune im Konsulat kannst Du vergessen. Es gibt Gesetze, an die die sich halten müssen. Nur, derjenige muss seine Gesetze auch kennen. Da Du in Polen geboren wurdest, schlage ich doch vor, dass Du Dein Problem mal in Polen bei einem türkischen Konsulat erfragen solltest. Vielleicht ist man dort etwas liberaler? 

elfaent 
Fragesteller
 15.03.2015, 15:52

Ich kenne meine Gesetze und weiß, dass ich automatisch, mit meiner Geburt halb Polin und halb Türkin bin. Automatisch habe ich beide Staatsangehörigkeiten, das ist eben ein Gesetz hier in Deutschland/Europa. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass durch schlechte Laune vieles nicht bearbeitet wird oder nur ungenügend.