Trotz Räumungsklage zieht der Mieter nicht aus.Wie stehen unsere Chancen, diesen Mieter los zu werden?

2 Antworten

Wenn er mit 5 Mieten im Rückstand ist und die offenen Forderungen nicht begleicht habt Ihr gute Aussichten einen Räumungstitel zu bekommen.Ihr mässt den Mieter so lange dulden bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat und diese rechtskräftig ist,dann könnt Ihr einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Räumung beauftragen.Die Räumungsklage muss von Euch in Vorleistung gezahlt werden,wird der Klage statt gegeben und eine Räumung entschieden muss der Beklagte die Kosten tragen,nur wenn bei dem nichts zu holen ist bleibt Ihr auf den Kosten auch sitzen.Ihr müsst dann die Räumung,den Gerichtsvollzieher und die Einlagerung der Möbel auch bezahlen.Keine neue Wohnung zu finden ist erstens kein Grund die Miete nicht zu zahlen,noch weniger ein Klageabweisungsgrund.Ihr solltet zusehen da eine Einigung zu finden,ansonsten können erhebliche Kosten auf Euch zukommen,Ihr müsst für alles in Vorleistung gehen.

Keine passende Erstzwohnung zu finden ist kein Grund daß die Klage abgelehnt wird. Er wird vielleicht einen Räumungsaufschub erwirken können - glaub ich aber nicht dran. Die Kosten trägt er - musst du dann wahrscheinlich einklagen. Zum Räumungstermin erscheint der Gerichtsvollzieher und wenn er Trouble macht auch die Uniformierten.

Dein Anwalt sollte dir da genauer erklären können was Phase is.