Hallo, darf ich eigentlich bei ebay was verkaufen. ohne das man mir das Hartz4 geld streicht oder kürzt?? da ich grad aus meiner Vertragsverlängerung mein handy verkauft habe. Sonst habe ich keine nebeneinkünfte usw...
Mfg

Das sind doch nur kleine Beträge, außer Spesen nichts gewesen.
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen. Allerdings nur bis zu der Grenze, die auch die Vermögensgrenze für Hartz 4 darstellt. Dieses sind je nach Alter des H4 Beziehers mehrere Tausend EURO. Also ist auf alle Fälle der Verkauf eines Handys drin.

Sehe ich auch so wie Wolfgang.
Trotzdem würde ich lieber mal bei der ArGe nachfragen. Bevor es Ärger gibt, wie die entscheiden, steht nämlich auf einem ganz anderen Blatt.
Natürlich darfst Du solche relativ kleinen Wert- gegenstände verkaufen, die ja zuvor von dir auch gekauft wurden. Ausserdem sind die Fragestellungen bei Hartz IV punktueller Natur. Wenn sich nach der Antragstellung etwas ändert, dürfte das nur bei gravierenden Änderungen der Vermögenslage anzugeben sein.
Bei Privatauktionen - und das ist in Deinem Fall gegeben - zählt das nicht als Einkünfte.
Es gibt aber auch viele die eBay gewerblich betreiben. Das muss aber bei der Anmeldung bei eBay angegeben werden. Diese Leute müssen ihre Einkünfte bestimmt auch angeben und sie müssen ja z.B. auch die Mehrwertsteuer abführen.

Die Antworten sind leider alle falsch!!!
Einkommen aus Ebay-Verkauf. Ich bin selber in dieser Situation gewesen und musste das ganze Geld an die arge bezahlen.
Hallo, hab grad ihre Antwort gelesen. Dann werd auch ich alles an die Arge zurück zahlen dürfen. Ist ja toll. Ich verkaufe ein paar Kleinigkeiten um meine Schulden abzubauen. Da muß ich mir also etwas einfallen lassen. Mußten sie wirklich alles zurück zahlen? Haben sie Ärger bekommen?
bin grad in derselben situation beziehe hartz4 und habe bei ebay verkauft. kindersachen die meinen kids zu klein sind und bücher die ich gelesen habe. und jaaa ARGE ist sehr aufmerksam geworden, die wollen mir das auch anrechnen. habe den erklärt das man bei den beträge die versandkosten abziehen muß. tja dann bleibt auch bei mir kein wirklicher gewinn wenn man die meisten sachen für 1 euro verkauft, aber so ist es eben. die verkäufe werden als einkommen gewertet.
hallo alle zusammen,
ich habe vor kurzem erfolgreich geklagt gegen die arge.ich hatte ein modellflugzeug für 600,- € verkauft das mir als einkommen angerechnet werden sollte und man mir mit pfändung durch das zollamt drohte.mein modellflugzeug ist vermögen und wenn ich es verkaufe ist es immer noch mein vermögen, nur umgewandelt in geld.und als freibetrag hat man 250,- € pro lebensjahr frei. freiwillig hat sich die arge nicht dazu bewegen lassen,nur durch das sozialgericht.man muß wissen das die arge sich komplett über das gesetz hinweg setzt,nach dem motto wer sich nicht wehrt ist selber schuld.
also leute nichts zurück zahlen und vor das sozialgericht gehen,kostet nichts für harz 4 empfänger.