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Treppenhausbeleuchtung im Mehrfamilienhaus Vermietersache??

gefragt von cuseeyoucuseeyou am 12.09.2009 um 18:04 Uhr

In dem Altbau in dem wir wohnen funktioniert in den oberen 3 Etagen (von 5 Etagen insgesamt) das Treppenhauslicht nicht mehr, weil die Glühbirnen vor kurzem durchgebrannt sind. Ich werde das demnächst in die Hand nehmen, nachdem ich mir eine extra hohe Leiter besorgt habe (bei 3,50m hohen Decken!!), aber im Grunde ist das doch Aufgabe des Vermieters und die Kosten für den Strom und die Glühbirnen in der Nebenkostenabrechnung enthalten oder?????

Der Vermieter sagte, er müsse dafür einen Elektriker rufen, der natürlich stundenweise abrechnet und das auf die Nebenkosten umlegen... oder ein Mieter solle das erledigen und ihm die Rechnung für die Glühbirnen schicken. Eigentlich sollte der Vermieter das doch auch selber hinkriegen, oder?? Er ist nur zu faul und will deshalb einen Elektriker rufen... Was meint ihr??


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geige
beantwortet von geige am 12. September 2009 18:14
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Hilfreichste Antwort

Ich kannte jemanden, der auch sparen wollte. Bei der Aktion (ähnliche Gegebenheiten wie von Dir geschildert) ist er von der Leiter heruntergefallen, und: Genickbruch.

Ja, sicher ist das die seltene (traurige) Ausnahme, aber diese Unfälle passieren. Niemand kann sich davon freimachen, daß es einen nicht auch mal selbst erwischen kann.

Beauftragte Handwerker haben i.d.R. ordentliches Arbeitsmaterial/Leitern und sind versichert.

Dein Vermieter, den übrigens neben der Instandhaltungs-/-setzungspflicht auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt, kommt bei Dir im Fall des Falles sicher nicht für die Hinterbliebenen-Rente o. Schmerzengeld auf.

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 12. September 2009 18:20

Das ist natürlich schlimm... und stimmt, es kann immer passieren! Deshalb will ich die Arbeit eigentlich auch nicht machen... Aber die Frage bleibt: Müssen die Mieter den Elektriker zahlen??

Kommentar von Obelhicks am 12. September 2009 20:04

dazu ein klares nein. aber irgendwie muß eine miete sich rechnen....

dir ist am schnellsten und besten gedient, wenn du es selbst in die hand nimmct. aber brech dir nicht das genick!

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 12. September 2009 18:21

Außerdem: Kosten für die Auswechslung von Lampen und Glühbirnen sind als Instandhaltungskosten einzustufen, die als Betriebskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

Kommentar von guterwolf am 12. September 2009 18:25

Nein, die Mieter müssen weder die Glühbirnen noch den Elektriker zahlen (s.meine Antwort unten)

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 12. September 2009 22:09

Und vergiss nicht ihm ausser den Kosten für die Glühbirne auch das besorgen und raufschleppen und wieder runtertragen der Leiter in Rechnung zu stellen.
Reparaturen (auch Kleinreparaturen) sind ganz eindeutig Sache des Vermieters und nicht umlegbar.
Ich würde das nicht machen und die nächste Nebenkostenabrechnung mal etwas genauer prüfen.


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Malkia
beantwortet von Malkia am 12. September 2009 21:35
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Ich würde das an deiner Stelle mal schön bleiben lassen. Wenn du von der Leiter fällst, kannst du den Vermieter dafür nicht verantwortlich machen, denn der hat dich mit Sicherheit nicht aufgefordert, das zu tun. Das ist allein Sache des Vermieters und die Kosten hat er allein zu tragen, denn das gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers (wie geige oben schon angemerkt hat).

Der Vermieter muss alles tun, um Mieter bzw. ihre Hauhaltsangehörigen vor Schäden an Körper und Gesundheit zu bewahren (BGH NJW 52,. 1050).
Der Vermieter hat aber auch die Verpflichtung gegenüber jeden, der das Hausgrundstück betritt, erforderliche Vorkehrungen zu seinem Schutze zu treffen. Gefahrenquellen (z.B. Hauszugängen, Treppenhausbeleuchtung) sind zu beseitigen, eine ausreichende Treppenhausbeleuchtung muss sichergestellt sein (OLG Koblenz WM 97, 50).

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 13. September 2009 09:04

Kurz, knapp, kompetent (kkk), das liebe ich bei Malkia = Top-Antwort!

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 13. September 2009 13:56

kkk-DH!


anonym
beantwortet von guterwolf am 12. September 2009 18:17
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Der Vermieter kann weder die Kosten für die >Glühbirnen noch für den Elektriker auf die Mieter umlegen, sondern lediglich von seiner Steuer absetzen.

Ich würde dem Vermieter was husten und mit einer 3 m langen Leiter im Treppenhaus rum kurven.

Wenn er nicht in der Lage ist, dieses selbst zu machen soll er entweder jemand holen oder die Mieter der entsprechenden "lichtlosen" Etagen ziehen mal eben so 10% von der Miete ab und kaufen sich dafür gute Taschenlampen... vielleicht wird der Vermieter dann überlegen was und wie er das Problem löst.

Und...wenn du fällst, dich verletzt-weiß ich nicht, ob der Vermieter für den Schaden aufkommen muss, schließlich machst du das freiwillig.


anonym
beantwortet von Lexia86 am 12. September 2009 18:06
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Das ist eindeutig Vermietersache wenn im Hausflus die Lichter nicht mehr gehen. Auch wenn er einen Elektriker rufen muss, muss den der Vermieter zahlen und nicht die Mieter!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 12. September 2009 18:07

So isses!


moon73
beantwortet von moon73 am 12. September 2009 18:08
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Glühbirnen auswechseln ist Sache des Vermieters und meist Aufgabe des Hausmeisters. Solche Tätigkeiten kann er durchaus auf die Nebenkosten rechnen und durch alle Mieter aufteilen.

Ich würde als Mieter keinesfalls auf einer 3 Meter hohen Leiter Glühbirnen wechseln, was wäre , wenn man stürzt?

Der Vermieter muß sich kümmern.


Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 12. September 2009 18:17

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass diese Kosten (Glühbirnen und auch "Montage" dieser)in den Nebenkosten pauschal bereits drinstecken!!

Kommentar von guterwolf am 12. September 2009 18:26

nein, das sind sie nicht, weil sie von den Mietern nicht gezahlt werden müssen!!!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 12. September 2009 18:43

Reparatur- u. Instandhaltungskosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden, aber die Tätigkeit des Hausmeisters. Also wenn ein Hausmeister die neuen Glühbirnen wechselt, dann ist das eine Hausmeistertätigkeit, der Hausmeister kann umgelegt werden, aber der Kauf der Glühbirnen kann nicht umgelegt werden....


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 12. September 2009 18:09
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das wäre eine Reparatur und dafür ist der Mieter nicht zuständig. Frag den V mal ob er ne gute Versicherung hat. Die muss im Fall eines Unfalls - Sturz im Dunkeln - blechen.


anonym
beantwortet von heimwerker am 12. September 2009 21:57
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Instandhaltunsmaßnahmen sind vermietersache. In diesem Fall muss der Vermieter kurzfristig handeln, bei eingegangener Meldung. Verkehrssicherungspflicht! Umlegen darf der Vermieter diese Kosten nicht. MfG


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. September 2009 18:06
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nicht jeder kann das...


RMCx13
beantwortet von RMCx13 am 12. September 2009 18:06
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Sowas ist natürlich Vermietersache, oder eben dann die des Hausmeisters. Habt ihr denn keinen? Aber natürlich muss sich sonst der Vermieter darum kümmern und wegen einer Glühbirne braucht doch der keinen Elektriker kommen lassen, das wird er grad noch selber hinbekommen, oder?

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 12. September 2009 18:12

sollte er eigentlich hinkriegen, aber er scheint die Arbeit halt nicht selber machen zu wollen und will demnach uns das aufdrücken...

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 12. September 2009 18:14

sollte er eigentlich hinkriegen, aber er scheint die Arbeit halt nicht selber machen zu wollen und will demnach uns das aufdrücken... Einen Hausmeister gibt es leider nicht.


anonym
beantwortet von Padri am 13. September 2009 18:09
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Der Vermieter darf das selbstverständlich eine Elektriker machen lassen. Verständlich wäre das wenn er schon älter ist und eben nicht mehr selbst auf Leiter steigen kann. Auf die Mieter umlegen darf er das aber nicht. Das sind Instandhaltungmaßnahmen. Er muss also den Elektriker selbst bezahlen.


anonym
beantwortet von Imera am 14. September 2009 20:57
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es ist Vermietersache, wenn nicht im Mietvertrag festgelegt ist, das Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag vom Mieter übernommen werden


lapislazulii
beantwortet von lapislazulii am 12. September 2009 18:06
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doch klar hat er recht, wenn er lust hat den elektriker zu holen, dann müsst ihr mieter das alle zahlen. wenigstens ist er so nett und würde kosten für die glühbirnen übernehmen, denn solche im haushalt üblichen kleinigkeiten sind eigentlich sache der mieter, ich glaube bis zu 100 e muss der mieter sowas selbst machen, erst dann muss der vermieter zahlen.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 12. September 2009 18:09

DAs ist aber nicht mehr der Haushalt, sondern das Treppenhaus und damit Vermietersache. Und ich würde meinem Vermieter was husten, wenn es gleich auf drei Etagen zapperduster ist. Der Vermieter hat auch eine Verkerssicherungspflicht. Wenn jemand im dunklen Treppenhaus stürtzt, ist er dran.

Kommentar von Simple_avatar3smallcuseeyou am 12. September 2009 18:13

Das stimmt, es ist saugefährlich!!! Deshalb verstehe ich auch nicht dass er noch nicht gehandelt hat...

Kommentar von 382dfc2f9f888c7f69b0cf3a21d78030smallGewitter am 12. September 2009 18:13

Daumen hoch

Kommentar von guterwolf am 12. September 2009 18:27

ganz falsch "lapislazuli" . Diese Kosten gehen die Mieter nichts an.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 13. September 2009 09:02

Deine Antwort ist unverantwortlich, da total falsch!


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