Trennung, beide im Mietvertrag- darf der Vermieter mich "rausschmeißen"?

11 Antworten

Solange ihr nicht gekündigt habt, besteht der Mietvertrag weiter, egal, ob Dein Ex dort seinen Wohnsitz hat oder nicht. Ihr haftet dann nnoch gesamtschuldnerisch für die Miete. Ihr könnt den Mietvertrag auch nur gemeinsam kündigen, eine Kündigung nur von einer Partei ist nicht wirksam.

Dir kann der Vermieter gar nicht kündigen.

Wenn doch wäre die Kündigung unwirksam da die Partei Mieter aus 2 Personen (Du und Dein Mann) besteht.

Das einer von 2 Hauptmietern auszieht ist kein Grund zur Kündigung.

Was auf Dich zukommen könnte ist, falls Du doch mal ausziehen möchtest, das Dein Mann dann die Kündigung mit unterschreiben muß.

Nein, es bleibt alles beim Alten, denn Dein Mann haftet auch weiterhin für das Mietverhältnis und die Miete mit. Allerdings muss die Vermieterin Deinen Mann auch nicht aus dem Mietverhältnis entlassen, falls dies gewünscht ist, dann könnt Ihr nur insgesamt kündigen...

Wenn Ihr beide den Vertrag unterschrieben habt,könnt Ihr auch nur beide den Vertrag kündigen.Der Vermieter hat also keinen Grund den Vertrag zu kündigen.Du mußt allerdings die Miete pünktlich bezahlen,und die Kinder müssen sich vernünftig verhalten.Da Ihr beide Mieter seid,sind auch beide für die Mietzahlung verantwortlich.

Hi So einfach wird Dein Vermieter Dich auch nicht auf die Strasse setzten können, denn da müssen schon echte Gründe für vorliegen auch wenn ihr Euch nicht grün seit. Du mußt aber Deinen Mann aus dem Mietvertrag schreiben lassen, sodaß die Wohnung auf Deinen Namen läuft.Tut Ihr das nicht hat Dein Mann auch Rechte in der Wohnung. Ich weiß ja nicht wie Ihr Euch getrennt habt. Ich hoffe zum Guten, denn da sind Kinder im Spiel. Nimm es doch zum Anlaß und rede mit dem Vermieter. Hier noch was zum nach lesen.

www.mietrecht-ratgeber.de/

XtraDry  16.03.2011, 13:52

"Du mußt aber Deinen Mann aus dem Mietvertrag schreiben lassen, sodaß die Wohnung auf Deinen Namen läuft"

Einfach so geht das nicht...