Trampolin beschädigt Gartenhaus bei Sturm- welche Versicherung zahlt?

2 Antworten

Die Haftpflichtversicherung haftet nur bei Fremdschäden. Das Gartenhaus und das Trampolin sind aber Ihr Eigentum. Das Gartenhaus kann nur über die Gebäudeversicherung mitversichert werden, das Gartenhaus muss aber dabei explizit in der Police erwähnt werden. Es muss auch Sturm gewesen sein, nach der Definition ist die Windstärke 8. Das Trampolins ist maximal über die Hausratversicherung versichert, jedoch nur, wenn es gegen Sturm gesichert war und Schäden an Hausrat außerhalb von Gebäuden ausdrücklich bei Sturm mitversichert sind. Normalerweise ist Hausrat bei Sturmschäden außerhalb von Gebäuden nicht mitversichert. MfG Alexander Lorenz. www.relkam.de

Ich nehme an dass für diese Schäden die Haftpflichtversicherung grade steht. Am besten rufst du dort an oder bei deinem Versicherungsagenten und sprichst mit dem. Er wird wissen wo man die Versicherungsleistung beantragen muss. Vermutlich werden sie sich - wie bei Versicherungen oft üblich - erst mal winden und versuchen nicht zahlen zu müssen. Ihr müsst nur hart bleiben.