Hallo zusammen,
gilt die Todesstrafe in den USA auch, wenn Touristen als mögliche Mörder betroffen sind?
lg
Generell gilt immer das Recht des Landes, in dem man sich befindet, egal, welche Nationalität man hat.
Es gilt immer das Recht des entsprechenden Landes der Straftat. Wenn ein Amerikaner in Deutschland einen Mord verübt bekommt der keine Todesstrafe. Ein Deutscher Mörder in den USA schon.
Generell schon.
Für Touristen kann das Heimatland aber einen Auslieferungsantrag stellen.
Ja das hat schon die Türkei bei Marco schwer beeindruckt. Ich möchte nicht wissen was die USA zittert wenn ein Deutscher (Kurnaz) als Mörder abgeknastet wird. Und einen Auslieferungsantrag kann jedes Land stellen.

Meinst du etwa Touristen haben nen Freibrief?
Floeckli am 2. Februar 2009 10:15 Nein, aber die werden in ihrem Heimatland angeklagt!
Die werden da angeklagt, wo sie das Verbrechen begangen haben.
Nein - wenn die in den USA etwas verbrechen, werden sie auch dort verhaftet und angeklagt und kommen dort ins Gefängnis.
Wenn die Touristen schon vor Verhaftung im Ausland sind, kann eine Rückführung verhindert werden, wenn dort die Todesstrafe droht. Dann würde man im jeweiligen Heimatstaat uU Klage erheben.
PS: Aus wikipedia: Unter den zum Tode Verurteilten befinden sich auch 119 ausländische Staatsangehörige (Stand: Februar 2005), darunter vier Deutsche

Es hat schon Todesurteile gegen Ausländer gegeben. Auch deutsche waren schon betroffen.
Wurde die Todeststrafe nicht abgeschafft? (USA)
Bis jetzt noch nicht. Nicht in allen Staaten.
Ja, für Touristen, egal welcher Nationalität, gilt das für den Bundensstaat gültige Strafrecht. Also, falls Du irrtümlicherweise im Todestrakt landest, pech. Für mich käme alleine deshalb kein Aufenthalt in einem Land, wo nicht legitime Mörder abgeschlachtet und legitime Mörder (Staat)Staatsgehälter kassieren, in Betracht.

Natürlich gilt das auch für Touristen, was dachtest Du denn? Es kommt immer auf die Gesetze an, die in dem Land gelten, in dem ein Verbrechen verübt wurde. Wenn ein Ausländer in Deutschland einen Mord begeht, wird er ja auch nach deutschem Recht verurteilt.

Natürlich gilt das amerikanische Recht auch für Touristen, inclusive Todesstrafe. Zum Trost wirst Du aber auf Wunsch mit einem Gift hingerichtet, das von einem deutschen Pharmakonzern hergestellt wurde...

Wenn du in den USA straffällig geworden bist, wirst du (glaub ich) auch erstmal da angeklagt und evt da verknackt, nach amerikanischem Recht